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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
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Pater, habe dir eben eine Mail geschrieben. Ich habe am WE alle Postfilialen abgeklappert. Ist natürlich nichts da. Habe die Schnauze voll von deiner Verarsche. Ich gebe dir 7 Tage, um mir mein Geld zurück- zuüberweisen. Falls du es nicht tust, kommen meine Rechtsschutz und mein Jura zum Einsatz. Überleg' dir, ob dir dein Spaß den Stress wert ist. Gipskopf: ich habe überwiesen und nichts erhalten. Die Bring- und Beweisschuld liegt nicht bei mir, Kollege. Und sein Verhalten in der letzten Zeit läßt mich vermuten, dass er das ganze gar nicht so ernst sieht. Ich sehe es aber ernst, weil es hier um mein Geld geht und ich fast schon davon ausgehe, dass er vorsätzlich gehandelt hat, also Betrug gem § 263 .1 und .2 BGB. Pater, du hast eine Woche! Deinen Namen etc.. habe ich.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8641 Tagen | Erstellt: 11:04 am 28. Sep. 2003
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gipskopf
offline
OC God 21 Jahre dabei !
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guckst du hier !!!!!!!! das zu deinem Jura -Studium ! 4.1.2.2 Ich habe von privat etwas ersteigert. Der Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, was er nicht beweisen kann. Sie ist aber nie angekommen. Wie in 4.1.2.1 beschrieben, sollte man (auch bei Briefen und Päckchen) zunächst die Möglichkeit ausnutzen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage: Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich verschickt hat ... soviel zum Thema "Recht haben und Recht bekommen". Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn aufgefordert hättest, die Sendung versichert (also z.B. als Paket) zu verschicken und er sich nicht daran gehalten hätte: entsteht Dir dadurch nämlich ein Schaden, muß er Ersatz leisten (§ 447 II BGB). und das passiert wenn er es abgeschikt hat ! 4.1.2 Warenübergabe 4.1.2.1 Ich habe von privat etwas ersteigert. Der Verkäufer hat die Sendung zur Post gebracht, was er auch beweisen kann. Sie ist aber nie angekommen. Was nun? Die Gefahr für die Sache geht beim privaten Verkauf auf Dich über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde. Wenn also der ersteigerte Artikel auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird, muß der Verkäufer grundsätzlich nicht dafür haften. Auf die Frage, ob der Verkäufer nachweisen kann, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, wird im Punkt 4.1.2.2 eingegangen. Gehen wir zunächst einmal davon aus, daß er die Übergabe beweisen kann (z.B. durch einen Beleg oder durch Zeugen) und daß er die Sache auf die Art und Weise verschickt, wie es von Euch vereinbart wurde. War die Sendung versichert (z.B. Paket), dann solltest Du den Verkäufer auffordern, bei der Post einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Stellt sich heraus, daß die Sache tatsächlich verlorengegangen ist, wird der Verkäufer den Wert ersetzt bekommen (Pakete sind grundsätzlich bis 500 EUR versichert - wird etwas wertvolleres verschickt, lohnt sich u.U. eine Zusatzversicherung, siehe auch Punkt 6.2). Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir diesen Betrag auszubezahlen. War die Sendung nicht versichert (z.B. Standardbrief, Büchersendung, Päckchen), kann man auch einen Nachforschungsantrag stellen. Dazu gibt es ein Formular "Nachforschungen im Briefdienst zu einer Sendung ohne Nachnahme", auf dem man die Sendung möglichst genau beschreiben soll (Empfänger, Absender, Farbe, Form etc.). Nähere Infos wirst Du in Deiner Postfiliale oder über die Privatkundenhotline (01802 3333, 6 Cent pro Anruf aus dem DTAG-Festnetz) erhalten. Es ist natürlich richtig, daß die Post für unversicherte Sendungen, wenn sie nichts findet, auch keinen Ersatz leisten muß. Man sollte sich aber vor Augen halten, daß die Post ein Interesse daran besitzt, daß die ihr anvertrauten Sendungen auch ankommen. Sollte es irgendwo ein "Leck" geben, durch das Briefe und Päckchen verloren gehen, will sie es sicherlich auch stopfen. Es gibt also berechtigte Hoffnung, daß der Antrag nicht in der "Rundablage P" landet. Zudem wurde auch schon von mehreren Fällen berichtet, in denen ein solcher Nachforschungsauftrag erfolgreich war, siehe z.B. oder - ein Versuch lohnt sich also.
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Beiträge gesamt: 9490 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7938 Tagen | Erstellt: 12:05 am 28. Sep. 2003
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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
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Verdammt. Ich finde es echt shice dass sich hier einige Leute aufhalten, die nur Betrügereien vorhaben. Dieser Kerl (Pater) hat sich von mir 19,20 Euro überweisen lassen, und keine Ware verschickt. Ich bin sowas von sauer! Wenn Ihr denkt, ich könnte einen Nachforschungsantrag stellen: weit gefehlt, denn ich brauche den Absender, und der Kerl meldet sich natürlich nicht, weil er seinen echten Namen und seine Adresse nicht preisgeben möchte. Alle meine Mails (an die einzige noch funktionierende Adresse) blieben unbeantwortet. Verdammte shice!! Jetzt habe ich die Hardware nicht, die ich brauchte. Und bin zusätzlich um 19 Euro betrogen worden. Dominik, wenn ich dich ausfindig mache, mein Freundchen, dann gibt es richtig Ärger. Ich muss das hier öffentlich sagen, weil du ja auf meine Mails nicht reagierst.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8641 Tagen | Erstellt: 10:24 am 10. Okt. 2003
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pater
aus Augsburg offline
OC Profi 23 Jahre dabei !
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so. wie gesagt, ich hab das ding abgeschickt. hab schon lang nichmehr hier ins forum geschaut, und wenn ich da war, war ich nicht eingeloggt (IE 6). Wenn du wirklich so sauer bist, warum haste dich dann nich über ICQ gemeldet? Bin hier mit ner Mailadresse die ich nicht mehr abruf... (kannst gerne schreiben an madenkind@gmx.net) zur eigentlichen Sache: Ich habe das Teil abgeschickt, hab meinen Teil getan! Sorry, aber wenn du Versandkosten sparen willst, isses ja schön und gut, wenn das Ding dann allerdings nicht bei dir ankommt, isses doch nicht mein Problem?! Natürlich isses madig, aber musst mir nich gleich mitm Anwalt drohen. Was soll ich dazu noch sagen? Ich wäre bereit, dir notfalls die Hälfte zurückzuüberweisen, als Lehrgeld quasi. Ansonsten werd ich so nen sch**** hier nichtmehr machen und nur noch bei Ebay verkaufen. Ob ich Ebaystress hab oder sowas hier, is mir dann auch egal. edit: und schreib mir ne mail oder icq, wenns noch was zu klären gibt, hier häng ich nicht weiter... (Geändert von pater um 14:37 am Okt. 10, 2003)
stay (sic) ;)
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Beiträge gesamt: 564 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2001 | Dabei seit: 8582 Tagen | Erstellt: 14:34 am 10. Okt. 2003
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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
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Pater, 1) Warum ich mich nicht per ICQ gemeldet habe? Weil ich kein ICQ (wg. Firewall) habe! 2) "Wenn ich wirklich so sauer bin.... " oh ja, das bin ich. Wirklich. Seit etwa einem Monat !! 3) Du bist mit einer Adresse unterwegs, die du nicht abrufst ?? Wieso gibst du die dann für deine Geschäfte an, wenn du sie nicht abrufen wirst? Verplapper dich nicht, denn ich kann dir Vorsatz gem. § 263 .1 und .2 BGB unterstellen. Diese jetzt von dir genannte Adresse sehe ich zum ersten Mal. Die, die du hier im Forum hinterlegt hast, ist ungültig. Und die andere (der_pater@gmx.de) hast du zwar genutzt, um mir die Zahlungsaufforderung zuzuschicken, aber alle meine Beschwerden, die ich dorthin geschickt habe, hast du ignoriert. 4) Den ganzen Stress hättest du dir sparen können, wenn du einmal in das von dir initiierte Topic reingeschaut oder in das von dir angegebene Mailkonto geschaut hättest. Oder vielleicht sogar in den Messenger hier im Forum. Dorthin habe ich nämlich wiederholt meine Adresse, meine Mail-Addy und meine Kontoverbindung geschrieben. Ich nehme an, dass es wirklich ein Problem ist, wenn man mit zwei Dutzend verschiedener gmx-Adressen hantieren muss. Und wie du sehen kannst, ist der Stress noch lange nicht vorbei, denn ich will mein Geld zurück, oder deine gottverd*****te Absender-Adresse um den besch****nen Such-Auftrag bei der Post aufzugeben. Ich frage mich nur, wieso du deine Anschrift nicht angeben möchtest, wenn du die Sachen doch angeblich weggeschickt hast. Wo ist das Problem? Alles andere schreib ich dir per Mail an die "neue" gmx-Adresse. Da bin ich ja echt mal gespannt, was dabei rauskommt.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8641 Tagen | Erstellt: 15:58 am 10. Okt. 2003
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Bliemsr
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Jungs, auch Gipskopf, ich muss wg. Betrugs gem § 263. 1 BGB gegen diesen Kerl vorgehen. Kann mir jemand helfen? Es ist mir bisher nicht gelungen, seine Anschrift herauszufinden. Allerdings habe ich seinen echten Namen, seine Bankverbindung und die Stadt, in der er wohnt. Handynummer ebenfalls. Homepages und ICQ habe ich auch. Mahnungen und endgültige Fristen habe ich bereits gestellt, sind natürlich nicht beantwortet worden. Reicht das, was ich an Daten habe, für den Gang zur nächsten Polizeiwache? Gipskopf, du hast sowas bereits öfter gemacht... Sag bitte, ob ich wirklich die Anschrift von dem Kerl benötige, oder ob die Daten, die ich habe, reichen. Ärgerlich, sowas.
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8641 Tagen | Erstellt: 10:53 am 3. Nov. 2003
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