AMD Athlon 64 X2 Dual Core 2100 MHz @ 3100 MHz 38°C mit 1.45 Volt
Die CPU lief zuletzt auf einem NF2 Board mit 2100 Mhz @ default VCore @ billig Lukü. Die 2300 Mhz habe ich mit 1,85 V auf einem Abit NF7 und mit Wasserkühlung erreicht. Die Brücken sind nicht durchgebrannt sondern fachmännisch und vorallem absichtlich getrennt. Die CPU läuft zZ in meinem MediaCenter PC...hab grad noch Frankreich : Protugal damit geguckt.
Biostar TForce 550, AMD Radeon HD 4670, 2 * 2 GB GSkill DDR2 1000, BeQuiet! P5 470 W
Beiträge gesamt: 2026 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2004 | Dabei seit: 7637 Tagen | Erstellt: 22:58 am 5. Juli 2006
MrNico offline
OC God 20 Jahre dabei !
Intel Core 2 Duo 2666 MHz @ 4000 MHz 60°C mit 1.312 Volt
Soll mir recht sein verschenken tu ich die CPU auch nicht.
Nimm das Angebot war, welches du für dich als besser erachtest. Intel Core 2 Duo E8200 @ 4000 MHz @ 1,312 V | 8 GB G.Skill DDR1000 | Gigabyte P35 DS4 | Zotac 8800GT AMP! | Enermax Liberty 500 | LWs & HDs by Samsung | LianLi PC7-SE Core i7 @ ITX coming soon
Beiträge gesamt: 2240 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2005 | Dabei seit: 7395 Tagen | Erstellt: 3:36 am 6. Juli 2006
Die gern "mitverkaufte" Restgarantie ist fast immer der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen gewerblichen Verkäufer oder dem Hersteller, der aber leider nicht übertragbar ist. (Ja, ich weiß, dass es sehr oft keinen Ausschlag gibt, wessen Name auf der Rechnung steht.)
Ist meines Wissens nicht ganz korrekt. Eine eventuelle Garantie/Gewährleistung ist an das Produkt und nicht an die Person gebunden (sinnvollerweise) und wird damit bei einem Weiterverkauf unter privaten Personen automatisch weitergegeben.
Wenn ich falsch liegen sollte, berichtigt mich bitte.
Okay, ich hab da auch was falsches gesagt:
Gewährleistung ist an das Produkt gebunden und übertragbar. Der Wiederkäufer kann Rückgriff auf Wiederverkäufer, Ersthändler oder Hersteller nehmen. Von daher macht es dann doch Sinn, die Gewährleistung beim Privatverkauf auszuschließen.
Da reicht es dann aber zu schreiben: "Gewährleistung und Rückgaberecht werden ausgeschlossen."
Diesen Text mit "neues EU-Recht" und so weiter kann ich langsam nicht mehr sehen.
Ein Hinweis, dass die Originalrechnung beigefügt wird, damit der Wiederkäufer innerhalb des Restzeitraumes der Gewährleistung Rückgriff auf vorherige Verkäufer nehmen kann, ist sicher hilfreich beim Verkaufen.
e-recht24.de
bei Verträgen, die zwischen Verbrauchern geschlossen werden, gilt grundsätzlich die gesetzliche Mängelgewährleistung (oftmals fälschlicherweise als "Garantie" bezeichnet). Allerdings kann die Gewährleistung zwischen Verbrauchern vertraglich nahezu vollständig bis auf die Fälle der Arglist ausgeschlossen werden. Beim Kauf "privat zu privat" sollte immer an einen Gewährleistungsausschluss gedacht werde. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist hingegen nicht möglich, wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Vertrag schließt.
Bei Garantie entscheidet der Garantiegeber (Hersteller, Händler) was beim Weiterverkauf passiert. Das Übertragen einer Garantie kann selbstverständlich ausgeschlossen werden.
Ich suche mal nach weiteren Details und eröffne dann im Falle weiterer wichtiger Informationen einen Extrathread dafür. (ziemlich spannendes Thema, aber gehört in dem Umfang doch nicht in das laufende Verkaufstopic)
Sorry für's OT, aber dafür Gratispush!
Beiträge gesamt: 2449 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 8056 Tagen | Erstellt: 11:58 am 6. Juli 2006
t4ker offline
OC God 18 Jahre dabei !
*^^*
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