Bei Ebay kannste auch nicht einfach nen Gebot zurüchnehmen, weil du es irgendwo im Nachhinein woanders kaufen willst!
Dein Gebot ist bindend Darüber wird nicht verhandelt. Auch wenn keine Laufzeit angegeben ist.
- Tomalla -
#edit Hier noch ein Auszug aus den Regeln § 11a Rechtliches: Mit der Abgabe einer Willenserklärung ( z.B.:Gebot seitens eines Käufers oder M(indest)P(reis) bzw S(ofort)K(auf) seitens des Verkäufers ) steht eine Seite des Geschäftes fest. Wird dieses Gebot,MP oder SK von dem anderen Handelspartner akzeptiert ist das ein Kaufabschluß !!! Nachträgliches "abspringen" von seiten des Käufers oder ein nicht verkaufen seitens des Verkäufers sind nicht gestattet, ausser der andere Handeslpartner akzeptiert den Rücktritt. Sollte aber dies Einseitig auftreten, erfolgt eine temporäre Sperrung des Vertagsbrüchigen von einigen Wochen. Im Wiederholgunsfall zieht es eine komplette Sperrung für den Marktplatz nach sich.
(Geändert von Tomalla um 19:49 am Mai 1, 2006)
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Beiträge gesamt: 21046 | Durchschnitt: 3 Postings pro Tag Registrierung: April 2003 | Dabei seit: 7972 Tagen | Erstellt: 19:43 am 1. Mai 2006
Bevor ich biete, wie lange solls denn noch laufen? Bei Ebay kannst im übrigen jederzeit dein Angebot zurückziehen. Is doch besser als dann ewigkeiten aufs Geld zu warten usw.
Bin für jede Hilfe dankbar!!!
Beiträge gesamt: 983 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2006 | Dabei seit: 6951 Tagen | Erstellt: 19:55 am 1. Mai 2006
Zitat von Norbertsch um 19:55 am Mai 1, 2006 Bevor ich biete, wie lange solls denn noch laufen?
Steht im ersten Beitrag.
Bei Ebay kannst im übrigen jederzeit dein Angebot zurückziehen. Is doch besser als dann ewigkeiten aufs Geld zu warten usw.
Wird sind hier aber nicht bei eBay
- Tomalla -
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Beiträge gesamt: 21046 | Durchschnitt: 3 Postings pro Tag Registrierung: April 2003 | Dabei seit: 7972 Tagen | Erstellt: 19:59 am 1. Mai 2006
Ein Kaufabschluß kommt erst zustande wenn der Verkäufer sagt: ja, es gehört Dir! Hat er dies? Nein! Somit ist hier noch kein beidseitiger Vertrag zustande gekommen!
Ziehe hiermit mein Gebot zurück! Jetzt macht was Ihr wollt!
misid
Beiträge gesamt: 123 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2002 | Dabei seit: 8424 Tagen | Erstellt: 20:20 am 1. Mai 2006
Mit der Abgabe einer Willenserklärung ( z.B.:Gebot seitens eines Käufers oder M(indest)P(reis) bzw S(ofort)K(auf) seitens des Verkäufers ) steht eine Seite des Geschäftes fest.
Er hat die Abgabe des MPs von Dir akzeptiert. Also besteht ein Kaufvertrag über den MP, der nur bei Abgabe eines höheren Gebotes von einem anderen Mitglied wieder gelöscht werden kann.
- Tomalla -
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Ich werd dann nach Rückprache mit den Mods ne negative Bewertung für dich vornehmen und außerdem dafür plädieren, dass du bis auf weiteres für das S/B/T gesperrt wirst!
Ansonsten mach ich hier n Close und bald n neues auf!
Grüße CF
Beiträge gesamt: 6728 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2003 | Dabei seit: 7771 Tagen | Erstellt: 20:26 am 1. Mai 2006
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