Intel Pentium IV 3400 MHz @ 4400 MHz -10°C mit 1.584 Volt
Hi, Ich glaube da hat einer nur den Karton Gekauft Bitte Lesen! Link: Ebay
Gruß Dirk
P4 3,4 SL7E6 Malay,P4C800-E Kühlung Prometeia,Gainward GT 2400GS 460/1380MHz Wassergekühlt [http://service.futuremark.com/compare?2k3=3810771]14664 Markes!!![/URL] Hier gibt es ein paar Bilder vom PC!!!
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AMD T-Bred 1466 MHz @ 2260 MHz 49°C mit 1.625 Volt
lol!! Wer Lesen kann ist klar im vorteil...
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Dormelchen offline
OC Profi 22 Jahre dabei !
Tja nach neustem Gerichtsurteil ist das nicht mehr zulässig und wird als Täuschung gewertet, bzw. als Betrug des Kunden auch wenns da steht das es ein Karton ist....
Ich denke mal das der Verkäufer damit nicht froh wird wenn der Käufer das Ebay meldet...
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und was soll an dem obigen beispiel bitte täuschung sein???
da steht ganz groß und offensichtilich, dass es nur die schachtel is!!! da kann der käufer gar nix machen, wer zum lesen zu hohle is!!!!!!
wenn der hinweis zum karton in ner mega langen produktbeschreibung der graka versteckt wäre, dann schon, aber so net!!!!
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Dormelchen offline
OC Profi 22 Jahre dabei !
tja is aber so....
das ist Täuschung.. so wurds verkündet
Ein Ausschnitt
Ein weiterer Trick ist der Karton-Betrug: Hinter angebotenen Artikeln verbergen sich nur die Verpackungen, nicht aber das Produkt selbst. Im Beschreibungstext dass nur der Karton verkauft wird. Die Staatsanwaltschaft rät , in diesen Fällen den Kauf anzufechten, da sich der Käufer über die Eigenschaften der Ware getäuscht habe und statt eines Produkts nur den Karton erhält: "Es handelt sich um eine arglistige Täuschung." Gibt der Verkäufer das Geld nicht zurück, kann der Kunde klagen.
(Geändert von Dormelchen um 8:47 am Jan. 28, 2003)
Beiträge gesamt: 651 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Dez. 2002 | Dabei seit: 8090 Tagen | Erstellt: 8:45 am 28. Jan. 2003
zitat: "Verkaufe nagelneuen Karton der Grafikkarte: ASUS 128MB GEFORCE4 V8440 Ti4400. "
jetzt erklär mir bitte mal, was daran täuschung sein soll????
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Dormelchen offline
OC Profi 22 Jahre dabei !
Das brauche ich nicht zu erklären wenn es Gerichte und Ebay selber gesagt haben das das nicht zulässig ist ausser es steht in der Angebotszeile drin und da steht nur Graka Blabla
zu einem Fall mit Karton :
Eine solche arglistige Täuschung (§ 123 BGB) berichtigt Sie natürlich auch zur Anfechtung, allerdings muß diese zum einen nicht unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen sondern binnen Jahresfrist (§ 124 BGB). Außerdem sind Sie natürlich auch nicht schadensersatzpflichtig.
Sofern eBay Kenntnis von Angeboten auf dem eBay-Marktplatz erlangt, wird eBay solche Angebote löschen und ggf. weitere Schritte gegen die Verkäufer einleiten.
(Geändert von Dormelchen um 8:53 am Jan. 28, 2003)
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