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Kunkel
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PC-Welb berichtete: Beim Tausch erwischt: Blauer Brief für T-Online-Mitglieder T-Online-Nutzer die Internet-Tauschbörsen zum Austausch von urheberrechtlich geschützten Programmen genutzt haben, erhalten in diesen Tagen unangenehme Post von T-Online. In dem Brief heißt es: "Von Ihrem Account (...) wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Anschließend folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme inklusive dem Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist. "Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen", heißt es in dem Brief von T-Online weiter. Jeder weitere Verstoß würde "Folgen nach sich ziehen" droht T-Online. Über IP-Adressen werden T-Online-Mitglieder ermittelt Wer mit Hilfe von Tauschprogrammen wie Morpheus & Co. urheberrechtlich geschützte Spiele und Programme tauscht, muss sich auch im Klaren darüber sein, dass es ein Leichtes ist, seine IP-Adresse ausfindig zu machen. Eben das hat eine Organisation in den USA gemacht und daraufhin T-Online als Provider der Tauschenden ausfindig gemacht. T-Online speichert gemäß dem Datenschutzgesetz alle kundenbezogenen Daten für 80 Tage. In diesen Daten finden sich auch die Session-Daten der einzelnen Mitglieder. Mit Hilfe dieser Daten kann über die IP-Adresse der betreffende Kunde ermittelt werden. T-Online musste handeln Mit dieser Organisation habe sich T-Online darauf geeinigt, die betroffenen T-Online-Mitglieder per Brief über den Sachverhalt aufzuklären, so Michael Schlechtriem, Pressesprecher von T-Online. Das Unternehmen sei in diesen Fällen dazu gezwungen gewesen, weil "die Organisation als Rechteinhaber ein berechtigtes Interesse daran gehabt hat". Allerdings betont Schlechtriem, dass T-Online von sich aus nicht gezielt nach solchen Verstößen gegen das Urheberrecht durch T-Online-Kunden suche. Auch bei allen, die einen solchen Brief von T-Online erhalten haben, wird nicht von T-Online kontrolliert, ob sie erneut urheberrechtlich geschützte Programme zum Tausch anbieten. Datenschutzgesetz wurde eingehalten Informationen über Kunden seien auch nicht an die US-Organisation weitergegeben worden. "Das erlaubt auch nicht das Datenschutzgesetz", so Schlechtriem. Erst über den Gerichts-Weg sei es möglich, T-Online zur Herausgabe von Mitglieder-Daten zu zwingen. Dennoch ermahnt T-Online die Empfänger den Inhalt der Briefe ernst zu nehmen. Letztendlich habe auch T-Online kein Interesse daran, dass die Mitglieder urheberrechtlich geschützte Programme tauschen: "Es geht um den Ruf von T-Online", wie Schlechtriem ausführt. Bei T-Online-Mitgliedern, die zu sehr über die Stränge schlagen und permanent auffällig werden, sei es denkbar, dass T-Online von seinen Rechten Gebrauch macht, und den betreffenden Account sperrt. Das ist ziemlich goil! Also so weit wie ich es sehe Saugen darf man aber bieten nicht!
wann kann ich endlich mein iPhone 3G übertakten?! :megacry:
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Beiträge gesamt: 3653 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2001 | Dabei seit: 8577 Tagen | Erstellt: 14:35 am 2. Feb. 2002
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