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zen
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ABER wenn du dein auto offen läßt, wirst du auf dem schaden sitzen bleiben


Hmm, vielleicht liege ich hier falsch, aber ich hab' noch nie gehört, dass jemand verklagt wurde, weil er sein Auto offen ließ. Okay die Versicherung wird für den eigenen Schaden wohl nicht aufkommen, man haftet aber trotzdem nicht für die Schäden, die der Autoedieb verursacht hat. Oder sehe ich das falsch?


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Zitat von zen um 12:48 am Feb. 23, 2008

ABER wenn du dein auto offen läßt, wirst du auf dem schaden sitzen bleiben


Hmm, vielleicht liege ich hier falsch, aber ich hab' noch nie gehört, dass jemand verklagt wurde, weil er sein Auto offen ließ. Okay die Versicherung wird für den eigenen Schaden wohl nicht aufkommen, man haftet aber trotzdem nicht für die Schäden, die der Autoedieb verursacht hat. Oder sehe ich das falsch?




jemand anders wird dich wohl nicht anklagen, weil dein auto offen ist, denoch ist es eine ordnungswidrigkeit (verleitung zum diebstahl). und außer der versicherung kannst du damit niemanden wirklich schaden.
bei offenem w-lan ist es doch das selbe: solange man niemanden weh-tut (ich sag jetzt einfach mal pauschal: illegale sachen macht) und dich dafür anzeigt, isses auch kein problem. aber sobald wie da jemand kommt und sagt du hast was illegales gemacht, wirst du sicher zum schuldigen gemacht. beim auto kann man vielleicht noch halbwegs klar machen, dass man das nicht war, aber bei w-lan ist man immer der schuldige ;) und von daher ist es richtig, das man leute nicht in schutz nimmt, weil sie keine grundsicherung ihres eigentums vorgenommen haben.


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zen
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und außer der versicherung kannst du damit niemanden wirklich schaden.


AH hier ist der springende Punkt. Ich kann nicht haftbar gemacht werden, für das was der Autodieb anstellt. Wenn der jetzt 6 Autos rammt und jemanden uberfäht nachdem er das Auto geklaut hat, dann ist der Autobesitzer nicht für diesen Schaden haftbar zu machen. Lediglich die Versicherung wird für seinen eigenen Schaden (das Auto) wohl nicht aufkommen.

Analog gesehen zum offenen w-lan kann der Besitzer also nicht haftbar gemacht werden für den "Schaden" (über diese Definition kann diskutiert werden), den ein anderer angerichtet hat. Man könnte den Besitzer vielleicht für eine Ordnungswidrigkeit verklagen, weil er sein w-lan nicht "zugesperrt" hat, jedoch nicht fürs Raubkopieren das ja ein anderer getan hat. Und genau das ist ja in diesem Falle geschehen.

Außerdem finde ich, dass Kammerjäger einen wichtigen Punkt mit den Hotspots angeschnitten hat. Das sollte man nicht vernachlässigen.


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ein kleinen aber feinen unterschied gibt es aber: bei dem auto wird man sicher glaubhaft machen können, dass man es nicht selbst war, bei einem OFFENEM w-lan wird es schwierig werden zu beweisen, dass man es nicht war. von daher muß man davon ausgehen, dass der besitzer des w-lans es selbst war.

hotspots haben da dasselbe problem. der eigentlich dieb wird immer alle 7-berge sein, bleibt als schuldiger immer der besitzer des w-lans. wobei bei hotspots vielleicht auch nicht das problem besteht, dass der besitzer da illegale sachen mit macht (das ist aber wieder ein ganz anderes thema).


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kammerjaeger
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Man kann auch beim WLAN sehr leicht glaubhaft machen können, daß man die "Tat" nicht selbst begangen hat. Dafür gibt es Logfiles, gespeicherte IPs etc.




Zitat von DarkFacility um 9:20 am Feb. 23, 2008
hat echt keinen sinn mit dir zu diskutieren, irgendwie hast du nur deine meinung und die zählt dann, egal was andere sagen. mit solchen menschen macht diskutieren keinen spass.

lies doch mal bitte genau, was ich geschrieben habe, ich hab dir schon gesagt, warum es so ist ;)

und für mich das topic jetzt erledigt: kammerjäger hat recht und alle anderen unrecht :godlike: sollen doch alle ihre w-lans öffnen und straffrei bleiben, wenn jemand damit was illegales macht (ob besitzer oder fremder dritter).



Sorry, aber vielleicht hättest Du eher lesen sollen, was ich geschrieben habe! Ich habe nie behauptet, daß nur ich Recht habe, sondern habe lediglich meine Meinung gesagt und Dich nach einer Begründung Deiner Aussage gefragt, die Du aber immer noch schuldig geblieben bist. Und solange Du keine plausible Begründung bringst, sehe ich keinen Grund, meine Meinung anzuzweifeln. Erst wenn Du wirklich die passenden Argumente bringst statt Äpfel mit Birnen zu vergleichen, bin ich gerne bereit, meine Meinung zu überdenken bzw. auch zu ändern. Aber ohne Argumente sehe ich dazu keine Veranlassung. ;)


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zen
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bei dem auto wird man sicher glaubhaft machen können, dass man es nicht selbst war, bei einem OFFENEM w-lan wird es schwierig werden zu beweisen, dass man es nicht war.


Ja aber ist es denn nicht so, dass man solange unschuldig ist, bis die schuld bewisen wurde? von daher steht ja dann der kläger (anwalt der Medienindustrie) in der beweislast und nicht der verteidiger (w-lan besitzer).


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