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Bliemsr
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Jungs, ich habe in letzter Zeit vermehrt und kostspieligen Ärger mit Ebay Spaßbietern, und ich habe vor, die Leute nicht mehr ungestraft davon kommen zu lassen. Ich habe in der Vergangenheit erfolgreich Mahnverfahren eingeleitet, und da sie gut funktionieren, wollte ich mal hier bei einem spezifischen Fall um Rat bitten. Sagen wir, ich habe vor einem Monat eine DVD Box in den U.S.A gekauft. Die Serie gab es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht auf dem deutschen Markt und war sehr begehrt. Habe sie versteigert und ein Käufer hat 40 EUR geboten. Anschließend hat er sich nicht mehr gemeldet. Ich habe erstmal 10 Tage gewartet, dann bei Ebay gemeldet, dann per Mail gemahnt, etc... Keine Reaktion seitens des Käufers. Wenn ich jetzt den Fall bei Ebay beende und die Box ein zweites Mal versteigere, werde ich wohl nur noch 10 EUR dafür kriegen, da die Serie in der Zwischenzeit auch auf dem deutschen Markt erhätlich ist. Wenn ich jetzt beim zweiten Mal nur 10 EUR erhalte, kann ich vom Spaßbieter die entgangenen 30 EUR fordern? Das habe ich nämlich vor. Ich werde ihm schreiben, daß ich den entgangenen Gewinn von ihm haben möchte. Schließlich hat die DVD-Box wegen seiner Verzögerung und Nicht-Reaktion an Wert verloren. Sollte er darauf nicht antworten, werde ich einen Mahnbescheid lostreten, in dem ich von ihm 30 EUR verlange wegen entgangenen Gewinns, mit automatischer Gerichtsverhandlung, falls er Einspruch einlegt. Frage: hat dies Aussichten auf Erfolg? Zweite Möglichkeit: Da ich die DVD-Box noch hier habe (er hat ja noch nicht bezahlt), könnte ich direkt einen Mahnbescheid über die 40 EUR an den Schuldner schicken? Mit der Aufforderung, zu zahlen. Wie sieht es aus, wenn er Einspruch einlegt und es zur Verhandlung kommt? Kann er sich damit rausreden, daß er sich bei der Abgabe des Gebots geirrt hatt? Das müßte ich wissen, weil ein Mahnbescheid ca. 25 EUR kostet. Also nochmal: soll ich ihn per Mahnbescheid auffordern, die Box doch noch zu zahlen, oder soll ich sie anderweitig verticken und dann den entgangenen Gewinn von ihm fordern?
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Bliemsr
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Danke Spraad, auf dich ist immer Verlaß. Mein Mahnverfahren vor zwei Wochen war eine ziemlich unspektakuläre Sache. Ein Typ wollte Ware von mir, wir haben per e-Mail Verkauf beschlossen. Ich habe ihm Ware zugeschickt, und er zahlte sie nicht. Habe nach 20 tagen per Mail zur Zahlung aufgefordert. Dann ein weiteres Mal mit Frist. Nachdem Frist abgelaufen war, habe ich online beim für mich Zuständigen Amstgericht den Mahnbescheid online ausgefüllt (super einfach). Und Häkchen gemacht bei "Zustellung durch Beamten". Formular losgeschickt. Ein paar Tage später kam die Rechnung vom Amtsgericht an mich: 25 EUR. Die habe ich sofort überwiesen, das Amtsgericht hat diesen Betrag auf meine Forderung addiert und dem Schuldner zugestellt. Ich habe danach auch eine Zustellbestätigung des Amtsgerichts erhalten. Der Schulder hatte 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Hätte er es getan, hätte ich mich auf die automatische Gerichtsverhandlung gefreut. Nachdem die zwei Wochen um waren und der Schuldner weder bezahlt noch Einspruch eingelegt hat, habe ich den "Antrag auf Vollstreckung" ausgefüllt und ans Amtsgericht geschickt. Mit diesem Papier hätte dann der Vollzieher an der Haustür des Schuldners geklopft und hätte seinen PC, seinen DVD player oder Fernseher beschlagnahmt. Ehrlich gesagt, war es ein geiles Gefühl, diesen Vollstreckungsantrag einzureichen. Zufälligerweise hat der Schuldner jedoch, einen Tag nachdem ich die Vollstreckung beantragt habe, die Forderung plus Amtsgebühren bezahlt, und ich mußte die Vollstreckung zurückziehen. Aber letztendlich ist für den Kerl aus einer relativ kleinen Verbindlichkeit plötzlich eine größere Summe geworden geworden. Hätte er sich alles sparen können, wenn er seinen Part des Deals eingehalten hätte. Und das möchte ich jetzt einfach öfter durchziehen, denn ich habe die Schnauze voll von Spaßbietern, die mich langsam teuer zu stehen kommen.
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Bliemsr
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An Kosten ist damals letztendlich NICHTS an mir hängen geblieben. Denn alle Kosten, die mir durch die Nicht-Zahlung entstanden sind, konnte ich / kann man in den Mahnbescheid eintragen. Sogar der Toner, das Papier, Benzinkosten, Telefonate, etc... Und die Zinsen, die dir zustehen, werden automatisch vom Amtsgericht eingetragen. Jetzt muß ich nochmal genauer und rein theoretisch fragen: Falls eine DVD-Box wegen einer langen Nicht-Abnahme extrem an Wert verliert und bei einer zweiten Versteigerung nur noch einen Bruchteil bringt... könnte ein Verkäufer sich die Differenz beim ersten Spaßbieter holen? Erst per Mail, dann mit Frist, dann per Mahnbescheid?
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