|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ErSelbst
aus Wiesbaden online
Moderator 23 Jahre dabei !
AMD Ryzen 7 3000 MHz
|
Mach das ruhig. Der Anrufer wird evtl. einen Hörschaden erleiden. Dann wird sich möglicherweise sein Anwalt melden, um Schmerzensgeld und evtl. die Kosten für die Heilbehandlung von Dir zu fordern. Der Staatsanwalt wird gegen Dich wegen vorsätzlicher Körperverletzung ermitteln. Wenn die gesundheitlichen Folgen für den CCA nicht unerheblich sind, wird für Dich vielleicht eine Geldstrafe in Höhe von 20 - 30 Tagessätzen herauskomme, also das, was Du netto an 20 oder 30 Tagen an Einkommen zur Verfügung hast. Und wenn Du nun denkst, daß Dir ein Rechtfertigungsgrund (so etwas wie Notwehr) zur Seite stehen würde, wirst Du leider eines Besseren belehrt werden. Denn: Der Anrufer begeht zwar eine zivilrechtliche Rechtsgutverletzung mit seinem unerwünschtem Anruf. Aber dagegen mit körperlicher Gewalt vorzugehen, wird von der Rechtsordnung nicht geschützt. Immerhin ruft kein Sittenstrolch bei Dir oder Deiner Frau an, was eine sexuelle Belästigung darstellen würde, (Straftat!) und Du wehrst Dich dagegen. Das hilft meistens, weil der Sittenstrolch nicht zur Polizei gehen und eine Anzeige machen wird. Aber der CCA hat - vor allem strafrechtlich - nicht viel zu befürchten ... Kurz gesagt: ich würde es sein lassen! Es sei denn, Du willst es auf Ärger ankommen lassen...
| http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=10716
• • • • • • • • • • •
|
Beiträge gesamt: 105147 | Durchschnitt: 12 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8595 Tagen | Erstellt: 23:35 am 21. Mai 2008
|
|
|