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LieutenantDan
aus Mannheim offline
OC God 21 Jahre dabei !
AMD T-Bred 2000 MHz 44°C mit 1.525 Volt
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Moin Männer, ich beende am 08.05.2008 meinen Zivildienst und fange am 01.08.2008 das Vorpraktikum zum dualen Studium an...soweit so gut, ich bin ja noch in der frien heilfürsorge und werden dann mit beginn meines studiums, soweot ich das richtig verstanden hab, über das Studentenwerk versichert (so hat mir das in etwa die homepage meines zukünftigen arbeitgebers ausgespuckt). Nur was mach ich dazwischen? Da mein vater privat versichert ist, wäre das ja beknackt, mich für 3 Monate wieder privat zu versichern. Unversichert kann ich ja auch nicht bleiben, sowohl gesetzlich, als auch aus eigener Sicherheit nicht Muss ich mir dann für die nichtmal-3-Monate eine neue Versicherung suchen? Bzw muss ich mich dann dafür arbeitslos melden? Ich frag mal vorsichtig hier, da ich mal davon ausgehe, dass der ein oder andere doch selber die Erfahrung gemacht hat. Danke, euer LtDan
"Hosen unterm Ar*ch und die riesigen Shirts, Cap schief Leute dachten wir wären psychisch gestört, mit den ungeschnürten Schuhen und dem komischen Gang"
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Beiträge gesamt: 2800 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2003 | Dabei seit: 7962 Tagen | Erstellt: 11:43 am 8. April 2008
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DarkFacility
aus Hannover offline
Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
Intel Core i5 @ 4398 MHz 50°C mit 1.23 Volt
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Zitat von KakYo um 13:31 am April 8, 2008 also ich war bis 25 Familienversichert
| ich auch, aber da hat sich was getan mußte auch gerade mal nachlesen: SGB V §10 (2) Kinder sind versichert 1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, 2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind, 3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus, 4. ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war. (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt. demnach selbst versichern
"Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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Beiträge gesamt: 46340 | Durchschnitt: 6 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2003 | Dabei seit: 7942 Tagen | Erstellt: 13:48 am 8. April 2008
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