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kammerjaeger
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Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
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Richtig. Eine Wahl hättest Du nur, wenn z.B. die alte Karte extrem leise oder gar passiv wäre und der Ersatz laut wie ein Fön. Aber gleichwertiger Ersatz ist auch von anderen Herstellern erlaubt. Erst wenn die Karte zum dritten Mal kaputt ist, kann man über Wandlung verhandeln.
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kammerjaeger
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Wenn sie ohnehin eine Karte eines anderen Herstellers nehmen, sehe ich keinen Grund, warum der Händler darauf nicht eingehen sollte. Aber das liegt in seinem Ermessen, einen Anspruch darauf hast Du nicht. Und Du solltest auch nicht erwarten, daß sie den ehemaligen Kaufpreis Deiner Karte als Verhandlungsbasis bei der Zuzahlung nehmen, sondern eher einen an den aktuellen Kaufpreis angepassten Zeitwert. Denn schließlich dürfte auch die von Dir gewünschte Karte inzwischen billiger sein, als sie es zum Zeitpunkt des Kaufs der jetzt defekten Karte war... Btw.: Man sollte auch die Nachteile des Händlers nicht vergessen, wenn er gegen eine andere Karte tauscht. Ein Austausch einer Karte verlängert auch bei ihm nicht die Garantiezeit. Beispiel: Du kaufst ein Mainboard, welches vom Hersteller 2 Jahre Garantie hat. Nach 6 Monaten ist es defekt, der Händler tauscht es sofort aus, ohne es vorher zum Großhändler/Hersteller einzuschicken. Dabei ist es egal, ob er Dir ein identisches Board oder ein komplett anderes Board gibt. Das Austausch-Board, welches er dann später vom Großhändler/Hersteller als Ersatz bekommt, hat dann nur noch 18 Monate Garantie. Wenn er das einem anderen Kunden verkauft und das Teil geht nach 20 Monaten kaputt, ist Ärger vorprogrammiert. Das ist einer der Gründe, warum gerade viele Online-Händler nach mehr als 6 Monaten keinerlei Garantie-Abwicklung für den Kunden übernehmen, sondern einzig auf die Gewährleistung pochen mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Ein Garantiefall wird dann gerne auf Kunde und Hersteller abgewälzt. Für kulante Regelungen bleibt im harten Online-Preiskampf oft keine Luft! (Geändert von kammerjaeger um 1:43 am März 31, 2008)
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kammerjaeger
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Zitat von Nitrex um 11:48 am März 31, 2008 Das ist so nicht richtig. Wenn du noch in den ersten 6 Monaten der Händlergewährleistung bist, dann darfst DU als Käufer selber entscheiden, ob du eine Reparatur, ein Neugerät oder das Geld zurück willst. Viele Händler wollen dir dann Gutscheine oder ähnliches andrehen, aber als Verbraucher hast du das Recht auf den vollen Kaufpreis.
| NEIN! Rechte hast Du erst beim dritten Defekt. Der Händler hat 2x die Möglichkeit der Nachbesserung! Keine Ahnung, wer immer wieder solche Gerüchte verbreitet...
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