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Nitrex
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OC God
23 Jahre dabei !

AMD T-Bred
1466 MHz @ 2525 MHz
44°C mit 1.96 Volt


Hi,

ich hab mir bei Ebay ein Notebook geschossen.
800€ Sofortkaufen Preis (was schon sehr gut war), 650€ hab ich als Preis vorgeschlagen und der Verkäufer hat zugestimmt.

Nun bekomm ich ne Email, dass das Notebook doch nicht zum verkauf steht. Er habe aus Versehen falsch geklickt und wollte eigentlich alle Angebote ablehnen.

Wie schaut das denn jetzt aus? Ich möchte die Transaktion natürlich abschließen, aber wenn der sich weigert, was kann ich da machen?

Gruß
David

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Ralf13
aus Lünen
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VERBANNT
17 Jahre dabei !

AMD Athlon 64 X2 Dual Core
2000 MHz @ 2600 MHz
50°C mit 1.45 Volt


Hi,

ich würde Ihm erstmal klar machen, dass nicht zur Diskusion steht, ob der Handel durchgeführt wird, oder nicht.
Schließlich hat er durch klicken zugestimmt und somit kam ein rechtsgültiger Vertrag zustande!

(Zumal ich denke, dass er Dir einen erzählen will, weil man das mehrfach bestätigen muss, wenn man einen Preisvorschlag annimmt)

Ich würde es folgendermaßen versuchen:

Sehr geehrter Herr/Frau ...,

ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, das ich Ihren Rücktritt von ......  nicht aktzeptieren kann.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sie mit der Bestätigung meines Preisvorschlages einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen haben.

Ich bitte Sie daher hiermit erneut mir Ihre Kontodaten zu übermitteln, damit ich den Betrag von ...... überweisen kann.

Sollten Sie meiner Aufforderung nicht bis zum .... nachkommen, werde ich weitere Rechtsmittel in Anspruch nehmen.
Da dies für Sie mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein wird, denke ich, dass es auch in Ihrem eigenen Interesse liegt den Handel schnellstmöglich abzuschließen.

Mit freundlichem Gruß

.....


Wenns dann nich lüppt nochmal melden!

Die Frist sollte übrigens im Rahmen von ca. 1 1/2 Wochen +/- 3 Tage liegen.








(Geändert von Ralf13 um 13:03 am Feb. 15, 2008)

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Subseven
aus gefallen
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OC God
19 Jahre dabei !

Intel Xeon
3400 MHz


Ansonsten kannst du einen Schadensersatz vordern...


Dummheit ist kein Kavaliersdelikt

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spraadhans
aus Nowaja Semlja
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Real OC or Post God !
20 Jahre dabei !

Intel Core i7
3700 MHz @ 3700 MHz
55°C mit 0.99 Volt


1.) selbst wenn er seine willenserklärung anfechten könnte, wäre er nach 122 BGB zum schadensersatz verpflichtet, hier allerdings nur ersatz des vertrauensschadens.

2.) im übrigen schließ ich mich den vorrednern an, der käufer kann auf erfüllung der verpflichtung aus 433 I 1 BGB bestehen und diese bei nichtleistung seitens des schuldners auch gerichtlich durchsetzen.
alternativ dazu kann er nach erfolgter fristsetzung schadensersatz statt der leistung verlangen, dieser umfasst hier z.b. den differenzbetrag zu einem vergleichbaren angebot.

(Geändert von spraadhans um 18:19 am Feb. 15, 2008)


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Bliemsr
aus Bonn
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OC God
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Intel Core i5
3300 MHz @ 4400 MHz
64°C mit 1.21 Volt


Wenn wir schon juristisch werden:

Verkäufer kann auf Nichtigkeit wg. Irrtums machen (§ 119 Abs 1 BGB).

Und ja, er muß Sch-Ersatz leisten, den es natürlich erstmal auszurechnen gilt.


Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3

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spraadhans
aus Nowaja Semlja
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Intel Core i7
3700 MHz @ 3700 MHz
55°C mit 0.99 Volt


als gegenseite würde ich 119 I natürlich vehement bestreiten, kenne das procedere bei ebay nicht, wenn aber mehr als einmal zur bestätigung geklickt werden musste, wird es schwer einen inhaltsirrtum im sinne von 119 I Alt. 1 bgb nachzuweisen.:biglol:

macht auch sinn, da der käufer bei vorliegen eines anfechtungsgrundes mit ersatz des vertrauensschadens schlechter gestellt ist als bei 280 I. (hier würd er nämlich nichts bekommen...)


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DarkFacility
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Zitat von Bliemsr um 18:39 am Feb. 15, 2008
Wenn wir schon juristisch werden:

Verkäufer kann auf Nichtigkeit wg. Irrtums machen (§ 119 Abs 1 BGB).

Und ja, er muß Sch-Ersatz leisten, den es natürlich erstmal auszurechnen gilt.




§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.



ich würde das nicht unter irrtum tun, weil dieser irrtum mehr darauf hinausläuft, dass man sich eine beschreibung nicht zu genau gelesen hat und daher eine willenserklärung abgegeben hat. und wie da auch steht: man kann es anfechten, dass heißt die willenserklärung ist trotzdem voll wirksam ;)


und falls es noch niemand gesagt hat: wir geben hier keine juristische beratung und haften daher nicht für unsere aussagen :thumb:


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“Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U

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spraadhans
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Intel Core i7
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man kann es anfechten, dass heißt die willenserklärung ist trotzdem voll wirksam


widerspricht sich doch, oder nicht;)

eine angefochtene willenserklärung lässt das sich daraus begründete rechtsgeschäft von anfang an unwirksam werden, hier also den kaufvertrag.


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DarkFacility
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Real OC or Post God !
21 Jahre dabei !

Intel Core i5 @ 4398 MHz
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ja ok, stimmt, der vertrag ist dann quasi nicht wirksam, aber wie gesagt, ich würde das nicht unter irrtum abtun, vor allem wenn der verkäufer mehr als 10000 bewertungen hat, da kann man sich dann nicht mehr rausreden, ups verdrückt ;)


ich hab nochmal bei ebay geschaut, da steht auch, dass das angebot bindend ist (klick)


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spraadhans
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ist ja auch meine meinung;)

von daher auf erfüllung bestehen, die gerichte kennen sich mittlerweile recht gut aus...


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