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eskimo
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OC God
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Weis jemand von euch, wie das ganze mit den GEZ Gebühren für PC`s mit Internetanschluss aussieht?

Ich habe mir nämlich jetzt auf meine Studentenbude einen Alice DSL - Anschluss bestellt. Fernseher und Radio habe ich nicht, ich schaue wenn DVD`s am Rechner oder TV im Gemeinschaftsraum.

Mich würds nur interessieren, ob ich den DSL Anschluss anmelden muss.
Bzw. was mich auch rein des Interesses wegen interessieren würde ist, ob die von der GEZ irgendwie spitz bekommen könnten, dass ich nen DSL Anschluss habe.
(Wenn ich mich anmelden muss, melde ich mich natürlich an - muss eh nichts bezahlen, da ich den Bafög Höchstsatz bekomme, aber interessant wäre es dennoch).


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crazy
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OC God
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Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.



Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.


Quelle: gez.de

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eskimo
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Und das ganze bitte auf Deutsch?

Ich bin Techniker und kein Jurist....



Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht.


- das heist doch, dass man bisher nix zahlen musste, diese Freistellung nun aber entfällt - also wegfällt oder



Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.


Wie nun? Zahlen, nicht zahlen?


(Geändert von eskimo um 21:08 am Jan. 11, 2007)

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crazy
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OC God
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Also so wie ich es verstanden habe, gab es vor 2007 keine Gebührenpflicht und nun auch nicht, obwohl pc's als rundfunkgeräte bezeichnet werden "können".

Außer man hat ne Tv/Radiokarte. Dann siehts nämlich anders aus.

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SPYcorp
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OC God
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Ähmmm.... wer hat den diesen wirren Mist geschrieben ? Ich raff das nicht, was es mir vermitteln soll.
Also die Essenz aus dem Kauterwelsch im 1. Quote ist wohl, "Schonfrist ist vorbei, nun zahlt gefälligst"

Crazy, wenn du alles richtig gequotet hättest, wäre der text auch verständlicher

20. Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte


Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.



Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.



Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte  im nicht ausschließlich privaten Bereich“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.

Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).



In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.



Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.



Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist



Auf Deutsch  JA


(Geändert von SPYcorp um 21:12 am Jan. 11, 2007)

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eskimo
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OC God
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Ich werde aus dem Text auch nicht schlau - bin auch schon auf die Idee gekommen, auf  die GEZ Seite zu schauen, habe den Text auch gefunden, aber der ist sowas von wirr....

Dabei war mein Deutsch Abi eigentlich gar nicht mal schlecht....

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DarkFacility
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das steht doch drinne:

wer nen radio oder pc hat zahlt 5,52

wer nen radio/pc und tv hat zahlt 17,03


d.h. wenn du schon ne radio/tv kombi angemeldet hast, brauchste deinen pc nicht extra melden, haste noch gar nix gemeldet (inkl. radio) mußt du deinen pc melden ;)


"Hecken schützen Heckenschützen."
“Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U

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SPYcorp
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OC God
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Siehe ein post vorher von mir.

Crazy´s quote bezieht sich auf die Aussetzung der Pflicht, da diese schon 05 festgelgt wurde, jedoch Privathaushalte bis 01.01.07 davor verschont geblieben sind (Gewerbetreibende mußten schon die ganze zeit abdrücken). Die unverschämtheit an dem Text ist, das die GEZtapo diesen Umstand, das nun auch Privathaushalte zahlen müssen auf die Regierung ablenkt.

...dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat.

Dabei wird verschwiegen, das die GEZ zu diesem Zeitpunkt ja schon eine bestehende Phatasiegebühr aus dem Hut gezaubert hatte.

Anyway..... Ich hab kein Internet :ugly:

@ DarkFacility
Wer Radio und/oder "neuartiges Empfangsgerät" hat 5,52
TV = volle Gebühr = 17.-, aber HoHoHo, All inklusive.

(Geändert von SPYcorp um 21:20 am Jan. 11, 2007)

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Jack the Ripper
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Werden die überhaupt noch ernst genommen, wenn sie einem erzählen, sie hätten schwarze Vans mit denen sie Fernseher aufspühren würden? :blubb:

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DarkFacility
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ich finds sowieso zum :gulp: das sie auf jede mögliche art versuche an mehr kohle zu kommen, für irgendwelchen shice den sich nur alte leute anschauen :blubb:
ich zahle jedenfalls keine...*hust* *hust*


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