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Lars oha
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OC God
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Wie sieht es aus mit folgendem Fall

Ich hab vor knapp einem Jahr eine Nebelschale samt nebler gekauft. Bei diesem hat sich jetzt nach 11 Monaten und 2 Wochen das Gehäuse zerlegt und es ist Wasser eingedrungen und dementsprechend ist der Nebler selbst defekt.

Nun will sich der Shop mit folgender Aussage aus der Gewährleistung rausreden:



Sehr geehrter Kunde,

wir haben festgestellt, dass Ihr Kauf schon länger als 6 Monate zurück liegt. Der von Ihnen gerügte Fehler kann von uns daher nicht ohne weiteres als anfänglicher Fehler eingeordnet werden.

Oftmals sind Fehler, die erst nach mehr als 6 Monaten auftreten, nicht auf einen Mangel am Produkt, sondern auf andere Einflüsse, etwa durch falsche Benutzung, zurückzuführen. Dies hat auch der Gesetzgeber gesehen und daher nur in den ersten 6 Monaten nach dem Übergang der Ware auf den Kunden eine so genannte Beweislastumkehr im Gesetz verankert.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis



Ihre AGBs sagen nur folgendes aus:



8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei gebrauchten Sachen 12 Monate ab Erhalt der Ware, bei neuen Versteigerungsgegenständen 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt auch bei neuen Versteigerungsgegenständen 12 Monate.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf ein Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung). Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder wird verweigert oder reagiert Maxstore auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Fehlbedienung und unsachgemäßem Gebrauch der Ware trägt der Kunde die Kosten der Nachbesserung bzw. der Reparatur.



Ist dies rechtens? Denn eine "Fehlbenutzung" meinerseits liegt nicht vor. Der Nebler wurde ausgepackt, aufgebaut, angeschlossen und seitdem läuft er. Täglich wurde Wasser aufgefüllt und einmal im Monat wurde Schale und Nebler gereinigt.


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Lars oha
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OC God
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hier mal ein Bild


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Paschka
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OC God
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soweit haben die erstmal recht.
laut dt. gesetz hast du erstmal nur 6 monate garantie und dann 1 1/2 jahre gewährleistung.
der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist im westnlichen der folgende:
nach der garantie dreht sich die beweislast auf den kunden um. d.h. du müsstest anhand eines gutachters beweisen dass der defekt ohne fremdeinwirkung/fehlgebrauch etc. entstanden ist.

was ich dir empfehlen würde ist:
mach dich beim hersteller selbst schlau wie lange die garantie auf das gerät geben und ob es evtl. auch als privat kunde einschicken kann. sollte die garantie sagen wir mal 12 monate sein, kannst du den shop freundlich darauf hinweisen. sollte die sich weigern schickst du das ding selbst zum hersteller...

erstmal das in erfahrgun bringen, danach kann man weiter schaun.. :thumb:

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Lars oha
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OC God
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Da ist schon das problem.

Hersteller unbekannt. Warscheinlich einer irgendwo in Taiwan.


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Paschka
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OC God
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hmm dann hast du auch folglich keine "papiere" von dem gerät?

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Lars oha
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OC God
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nein, war nur ein karton wo alles drin war ohne beschreibungen o.ä.


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Paschka
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OC God
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grml..eigentlich würde ich bei nem shop darauf bestehen dass die das wenigstens zum hersteller schicken so dass der entscheidet..aber da die mail so scho so "nett" formuliert ist kann man davon ausgehen, dass wenn die darauf eingehen dass nach 4 wochen was kommt von wegen "bla bla nicht umgetauscht"

aber einen versuch ises wert...

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ErSelbst
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Moderator
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AmEinfachstenb: Wegschmeißen, vergessen, neu kaufen (oder es lassen) und den Laden das nächste Mal nicht mehr "beehren" ...

Für die paar € lohnt der Aufwand nicht - ohne Gutachten oder so kommste da eh nicht weiter .....

Oder einfach *klick*
Das Teil für 5€ ersteigern, dem sagen, dass nu nur den Nebler brauchst und er den rest wegschmeißen darf - dann kostet der Versand weniger .... ;)

Ooooder *klick* - da gibts auch einige für 5- 8€ + Versand


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Paschka
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OC God
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rofl dachte jetzt eigentlich dasses sich um so ne art "partynebelmaschine" handelt :lolaway:
dann ist die methode von er ratsamer :lol:

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Lars oha
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OC God
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Also,

Wenn ich etwas mit 24 Monaten Gewährleistung bekomme, dann hab ich die Gewährleistung auch zu bekommen wenns kein von mir verursachter Schaden ist.

Ich hab jetzt erstmal ne "nette" Mail geschrieben in der ich bereit bin das ganze per Gutachter, Anwalt und Gericht klären zu lassen. Rechtschutz sei dank.

Also entweder sie schicken mir Ersatz oder ich gebs an meinen RA weiter. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder die Gewährleistung verweigert?


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