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poschy
aus die Maus :D offline
Real OC or Post God ! 20 Jahre dabei !
Intel Core i7
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Ja, wurde am Wochenende angehalten, hab mein Auto im Januar gekauft, war auch alles eingetragen, dacht ich! der Vorbesitzer hat zuerst Felgen eintragen lassen, ein Jahr später das Fahrwerk, allerdings mit Winterreifen, also ist die Felgen / Fahrwerk Kombination nicht eingetragen! Hab ne Mängelkarte bekommen, alles soweit auch kein Problem. Der Polizist meinte dann noch das ich eine Anzeige bekomme, weiss nicht 100% wieso genau, aber glaube da die Betriebserlaubniss erloschen ist und ich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis bekomme. Was kann mir wegen dieser Anzeige passieren? Bin noch in der Probezeit!
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Beiträge gesamt: 10048 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Okt. 2004 | Dabei seit: 7410 Tagen | Erstellt: 14:52 am 4. April 2006
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Battlemaster
offline
OC God 22 Jahre dabei !
Intel Core Duo 1833 MHz
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Zitat von poschy um 14:52 am April 4, 2006 Ja, wurde am Wochenende angehalten, hab mein Auto im Januar gekauft, war auch alles eingetragen, dacht ich! der Vorbesitzer hat zuerst Felgen eintragen lassen, ein Jahr später das Fahrwerk, allerdings mit Winterreifen, also ist die Felgen / Fahrwerk Kombination nicht eingetragen! Hab ne Mängelkarte bekommen, alles soweit auch kein Problem. Der Polizist meinte dann noch das ich eine Anzeige bekomme, weiss nicht 100% wieso genau, aber glaube da die Betriebserlaubniss erloschen ist und ich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis bekomme. Was kann mir wegen dieser Anzeige passieren? Bin noch in der Probezeit!
| kennst du zufällig den hersteller und das genaue modell des fahrwerkes? wenn ja, dann besorg dir erstmal das gutachten vom fw, das wäre erstma wichtig, damit du die auflagen der eintragung kennst.... und richtig deine be ist erloschen, wenn die eintragung nicht stimmen sollte kannst auch mal mit nem tüv-mensch rücksprache halten, was er von der eintragung hält erstmal nicht verrückt machen lassen, manche polizisten sind etwas voreilig´
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Beiträge gesamt: 2417 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8062 Tagen | Erstellt: 15:27 am 4. April 2006
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Lars oha
aus die Maus offline
OC God 19 Jahre dabei !
Intel Core 2 Duo 2400 MHz @ 3402 MHz 56°C mit 1.440 Volt
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Tjo, wie oben schon von mir geschrieben Fahren ohne Betriebserlaubnis macht 50€ Bussgeld und 3 Punkte. Da du noch auf Probe bist, gilt für dich dieses hier:
Wann muss man zur Nachschulung? Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel: Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit, Überfahren roter Ampeln, falsches Überholen, Vorfahrtverletzungen, aber auch einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug. Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört. Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor. Katalog A (bereits beim ersten A-Delikt wird ein Aufbauseminar angeordnet): Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.
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Beiträge gesamt: 2382 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2006 | Dabei seit: 6969 Tagen | Erstellt: 19:50 am 4. April 2006
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