Ich habe heute nen Strafzettel über den rießen Betrag von sage und schreibe 5 Euro bekommen.
Aber um die Höhe des Betrags gehts eigentlich nicht. Es geht mir vielmehr darum, ob der Strafzettel gerechtfertigt ist.
Ich habe das ganze mal Skizziert:
Also die Punkte sind Schilder, die auf Parkscheibenpflich und max. Haltedauer 3,5h hinweisen. Davor sind je zwei Parkplätze. (die rechtecke). Die Fläche hinter den Schildern ist ne Grünfläche mit Bäumen und an dem blauen Flecken habe ich geparkt.
Für welche Parkplätze gelten nun die Schilder? Ich war immer der Meinung, die Schilder würden für die zwei vorderen Parkplätze gelten. (Also für die kleinen Rechtecke). Zumal ich eine Reihe weiter noch nie nen Strafzettel bekommen habe, dort aber die gleiche Beschilderung da ist.
(Ist bei uns in der Nähe der Schule, bzw. vorm Schwimmbad - der Schulparkplatz ist immer total überfüllt, also bleibt einem nichts anders als beim Schwimmbad zu parken, oder 20 min zu Fuß zu gehen).
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kannst ja mal nen netten hinweis der stadt zukommen lassen weil um 5€ sich zu kloppen, da gibt es bessere sachen...
Spanky Ham, Ling Ling, Garfield and Angus
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Nitrex offline
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Hab heute auch nen Strafzettel wegen Falschparken bekommen. Also es war nur ne Benachrichtigung an der Scheibe, dass demnächst was kommt.
War in ner Einbahnstraße am linken Straßenrand (darf man ja). Parkverbot oder so war da auch nicht, behindert hab ich da auch niemanden. Bin mal gespannt wegen was ich jetzt blechen darf. Da standen auch noch 2 andere Autos, die aber keinen Zettel an der Scheibe hatten.
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Ich würde jetzt mal sagen das dort keine Parkscheibe benötigt wird.
Wenn diese Skizze jetzt keine Einbahnstraße ist wo die vorderen 4 Parkplätze sind, also Verkehrsfluss von rechts nach links auf der Skizze, dann gilt oberer Satz von mir.
Begründung: Wenn der Parkplatz mit Parkscheibenpflicht(PSP) wäre, dann ist das mittlere Schild fehl am Platz. Dann bräuchte nur das linke und das rechte stehen. Das mittlere bedeutet für mich das erst ab dem Schild wieder PSP ist. Also ähnliche bzw. selbige bedeutung eines Vorfahrtsstraßenschildes das auch nach jeder Kreuzung wieder neu kommen muss ansonsten ist die Vorfahrt aufgehoben an der nächsten Kreuzung.
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Zitat von poschy um 16:42 am März 20, 2006 bei uns an der schule wird man erst ausgerufen bevor man abgeschleppt wird / knüllchen bekommt..
voll geil.. alle 2 tage wird mein nummernschild per durchsage ausgerufen^^ "Der fahrer des Fahrzeugs...."
bin aber nicht der einzigste =P
zu deiner Zeichnung.. In welche Richtung haben die Schilder gezeigt?
abschleppen dürfen die knöllchen tanten nur in feuerwehr ausfahrten, ansonsten muß der abschleppen lassen, der behindert wird
@topic: in der skizze erkennt man nichts, außer dass da schilder stehen...haste nicht mal nen foto? "Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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Boah, Photo machen.... - kann ich mal, kann aber etwas dauern.
Ich werde auch mal die 5 Euro abstottern, da ja schon der Anruf fast teurer kommt, als die 5 Euro zu bezahlen...
Aber dennoch werde ich mal an die Zeitung nen Brief oder so schreiben, bezüglich Parkplatzmangel an unserer Schule. (Ist ja klar, Gymnasium + Beruffsschule + BOS + FOS in einer Straße, und ein Schülerparkplatz mit ca 250 Parkplätzen).
Die Lehrereparkplätze sind natürlich direkt vorm Eingang und immer frei - sollen die doch da parken, wo man nen Strafzettel bekommt, dann gibts bald mehr Parkplätze für alle.
Ich zeichen eben nochmal ne bessere Skizze!
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ist bei mir genauso, 5 berufsbildende schule auf einer ecke und ein parkplatz für 100 autos
und bei 5 € würd ich keinen max machen, mit mahngebühren und was es da alles gibt kann daraus schnell ne menge mehr werden (sogar punkte) "Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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