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Bliemsr
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Jungs, diesmal muß ich mich an Euch wenden, weil ich ein Problem an der Backe habe, welches zu einem Rechtsstreit eskalieren könnte. Es geht um Strom. Ich bin vor einem Jahr, mit meiner Frau, in eine neue Mietwohnung umgezogen. Es ist ein 3 stöckiges Gebäude mit etwa 6 Mietparteien. Direkt nach dem Umzug bekam ich einen Brief von den Stadtwerken, in dem stand: "Willkommen, Ihr 2-Personen Haushalt wird voraussichtlich xx KW-Stunden verbrauchen. Zahlen Sie bitte ab sofort 50 Euro im Monat". Das habe ich dann auch regelmäßig und pünktlich getan. Vor etwa einem Monat kam dann der Kerl von den Stadtwerken, um nach dem ersten Jahr meinen Stromzähler abzulesen. Er stutzte und fragte, ob meine Wohnung leergestanden habe. Das war nicht der Fall. Er sagte dann, dass mein Stromzähler sich in dem einen Jahr nicht gedreht habe, und er sagte auch, ich würde eine Rechnung über null (!) Euro erhalten. So war es auch. Ich bekam eine Rechnung über null Euro und bekam das Geld zurück, das ich im Laufe des Jahres bezahlt hatte, abzüglich Grundgebühren, also etwa 450,- Euro. Nettes Geschenk, dachte ich. Überraschenderweise war bei meiner Nachbarin nebenan genau das gleiche: Sie ist ebenfalls seit einem Jahr da, und muss ebenfalls null zahlen. Rechnung der Stadtwerke über Null Euro. Wir haben jedoch eine dritte Nachbarin, deren Rechnung enorm hoch war. Stellt sich heraus, dass bei der Renovierung des Gebäudes, drei Wohnungen an einen einzigen Zähler, den meiner dritten Nachbarin angeschlossen wurde. Sie hat es bemerkt, weil ihre erste Rechnung astronomisch hoch war. Ich weiss nicht, wie sie sich mit wem geeinigt hat, aber sie konnte durch diesen Beweis den enormen Betrag abwenden. Heute schreibt mir der Vermieter, dass "wie wir wissen, die Wohnungen falsch angeschlossen waren, und die angefallenen Kosten müssen jetzt gesplittet und verteilt werden", und er fordert mich auf, (ohne eine Gesetzesgrundlage zu nennen) ihm 600 Euro zu zahlen. Argh ! Jungs, ich brauche Eure Hilfe, um mich dagegen zu wehren. Erstens: meine Zahlpflicht in Sachen Strom besteht nur einem gegenüber: den Stadtwerken. Die wollten von mir NULL. Mit welchem Recht kommt jetzt ein Dritter und fordert mich auf, 600 Euro an ihn zu zahlen? Zweitens: Mein Verbrauch des letzten Jahres ist in keiner Weise mehr genau nachzumessen. Man könnte ihn höchstens schätzen. Aber eine recht willkürlich angestellte Rechnung reicht doch nicht aus, um von mir einen Geldbetrag mit einem "geschätzen" Betrag zu verlangen? Rechnung, die sowieso nichtig ist, weil ich mit diesem Herrn in Sachen Strom keinen Vertrag abgeschlossen habe? Drittens: die Verpolung oder der falsche Anschluß ist die Schuld der Installationsfirma oder des Elektrikers. Wenn irgendjemandem Schaden entstanden ist, dann muss die Haftpflicht des Elektrikers dafür aufkommen. Nicht ich. Ist das richtig? Ich bräuchte bitte Tipps, um die Forderung des Vermieters abzuschmettern, wenn es geht, mit Paragraphen. Und dann bräuchte ich noch einen echten, zugelassenen Anwalt, der mir seine Dienste zur Verfügung stellt. Ich habe Rechtsschutz und werde nicht zögern, ihn in Anspruch zu nehmen, falls es nötig sein sollte. Was sagt Ihr? Ist die Forderung des Vermieters rechtens, wenn doch die GEW von mir kein Geld haben wollte?
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ocinside
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@Ruli Hmm, na das glaube ich noch nicht so recht. Ich befürchte, daß erstmal der andere Mieter mit der hohen Rechnung drauf sitzen bleibt. Dieser gibt das an seinen Vermieter weiter und dieser kann z.T. durchaus Nebenkosten umlegen, wie es ja auch z.B. beim Hausstrom (Treppenhausbeleuchtung, etc.) passiert. Beim heizen gibt es auch diverse Regeln, wonach z.B. beim Einzug mitten im Jahr der Verbrauch geschätzt werden darf. Letztendlich wird es wahrscheinlich auch in deinem Fall darauf hinaus laufen, denn 0 Euro Stromkosten ist nunmal schlecht möglich. Das ist so, als wenn du in einem Shop kein Preisschild (oder Webshop) siehst und sagst, du möchtest den Artikel kostenfrei - das ist etwas zu offensichtlich Aber vielleicht gibt es ja z.B. einen Weg, daß dein Vermieter die Rechnung trägt und dann nach einem Jahr dein reeller Verbrauch angewendet werden kann. Gerade, wenn du neu in eine Wohnung ziehst, macht es schon Sinn sich sachlich mit dem Vermieter auseinander zusetzen und nicht gleich mit Gericht zu drohen. Ist aber auch nur meine Meinung
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Bliemsr
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Genau, Leute... ich sehe das nämlich so, dass, als der Fehler aufgeflogen ist, der Vermieter die Differenz an die GEW bezahlt hat. Und nun versucht er, sich dieses Geld von mir zu holen. Mit einer VON IHM auf die Schnelle aufgestellte Schätzung. So ein Blödsinn. Der einzige, der mir eine Rechnung wegen Stroms ausstellen darf, ist die GEW. Sie hat ihre Forderung gestellt, und die war Null. Er kann doch nicht einfach hingehen, etwas bezahlen, OHNE ES MIR ZU SAGEN, und dann mit einer Rechnung antanzen. Das lernt man schon im ersten Semester. Keine Rechnung ohne vorherige Absichts- erklärung. Und diese hat nicht stattgefunden. Nicht zwischen uns beiden. Bleibt wohl nichts anderes, als der Weg zum Anwalt. Erstmal beraten.
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