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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
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Township: wo hast du das denn her? Es ist vollkommen egal, wann du wo Urlaub hast. Du darfst einen, zwei, drei, hundert Arbeitsverträge parallel laufen haben. Brauchst halt für jeden eine Steuerkarte, und mehr nicht. Ich hatte auch mal zwei Arbeitsverträge parallel. Und natürlich hatte ich beim einen Arbeitgeber Urlaub und bin beim anderen normal arbeiten gegangen. Das ist arbeitsrechtlich vollkommen irrelevant. Das einzige, was es zu beachten gibt, ist, daß du beide Arbeitsverträge erfüllst. Hunderte unserer Politiker haben drei, vier Arbeitsverträge am Laufen, parallel, als Berater bei zig Firmen. Ist vollkommen legal. Nur: zwei Steuerkarten mit der gleichen Steuerklasse wirst du nicht kriegen. Vergiss das nicht. Wenn du beim einen Arbeitgeber deine Karte abgegeben hast, gibt es eine zweite Karte nur mit der Klasse 6. Und das heißt: 50% Abgaben. Das heißt, dass du den ersten Monat bei der zweiten Firma mit StKl. 6 arbeiten wirst, bis du von der ersten Firma die "gute" Steuerkarte zurückbekommst.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8627 Tagen | Erstellt: 15:03 am 24. Nov. 2005
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QnkeI
aus Wolfenbüttel offline
OC God 21 Jahre dabei !
AMD Athlon 64 X2 Dual Core 2200 MHz
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Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005 Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ist. Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte, dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so. Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc... keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.
| Es ist aber so. Es ist auch verboten in deinem Urlaub schweren körperlichen Tätigkeiten nachzugehen. Es gab viele Fälle wo Leude im Urlaub ihr Haus auf Mallorca renoviert haben! Is nich, kannste knicken. Der AG bezahlt dir Urlaub, damit du neue Kraft sammeln kannst um wieder mit voller Leistung zu arbeiten und nicht damit du dich abschuftest und nachm Urlaub noch weniger Leistung hast.
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Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7936 Tagen | Erstellt: 18:27 am 24. Nov. 2005
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Breaker10
aus Weilmünster offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core 2 Quad 2933 MHz @ 3800 MHz 46°C mit 1.2 Volt
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Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005 Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ist. Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte, dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so. Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc... keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.
| Da kann ich auch etwas erzählen. Ein Freund baute ein Haus, fragte uns ob wir etwas helfen, wir natürlich klar kein Thema Am Samstag trafen wir uns dann bei ihm und halfen ihm etwas, bis die Polizei auftauchte und meinte das Sie eine Anzeige bekommen hätten wegen Schwarzarbeit wir, was Schwarzarbeit, wir kennen uns von Kind auf, was ist denn das Schwarzarbeit ? Sie Polizisten erklärten uns dann das alles ausser Verwandschaft die hier arbeiten würden als Schwarzarbeit zählen würde, da wir rechtlich mit dem Besitzer nichts zu tun hätten... Naja, die meinten nur das jemand aus dem Dorf den Besitzer wohl nicht seiden könnte, und wir doch lieber aufhören sollten, dann würden wir es dabei belassen. Das hatten wir dann natürlich auch gemacht, aber man knn doch echt mal sehen das man laut Gesetz nicht einmal einem Freund helfen darf ...
WIE POSTE ICH FALSCH ? Nachdem ich GOOGLE, die FAQ´s und die BOARDSUCHE erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann
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Beiträge gesamt: 7089 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8657 Tagen | Erstellt: 19:06 am 24. Nov. 2005
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tOWNshIP
offline
OC God 19 Jahre dabei !
AMD K6/2
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Zitat von skynet um 19:17 am Nov. 24, 2005
Zitat von tOWNshIP um 13:30 am Nov. 24, 2005 Nein, es ist gesetzlich verankert, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. D.h. du darfst während dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen.
| quatsch, man darf sich sein urlaub auch auszahlen lassen wenn man will und der chef es macht!
| ... ne kein Quatsch -> die Begründung habe ich schon gepostet !! .. zu deiner Behauptung, die nix weiter als Halbwissen is (nix für ungut, aber dass ist die Wahrheit) -> (§ 7 IV BUrlG) Der Urlaub ist grundsätzlich tatsächlich zu nehmen und kann nicht abgegolten werden. Anders ist es nur dann, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (vollständig) gewährt werden kann. @Breaker10 ... natürlich darfst Du deinen Bekannten helfen, Du lässt Dich schliesslich nicht bezahlen, begehst damit keine Steuerhinterziehung und so ist es dann auch keine Schwarzarbeit ... Edit: Tippfehler ! (Geändert von tOWNshIP um 19:41 am Nov. 24, 2005)
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Beiträge gesamt: 2841 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2005 | Dabei seit: 7090 Tagen | Erstellt: 19:39 am 24. Nov. 2005
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Ino
aus Heilbronn offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
Intel Core i3
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Zitat von Breaker10 um 19:06 am Nov. 24, 2005
Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005 Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ist. Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte, dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so. Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc... keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.
| Da kann ich auch etwas erzählen. Ein Freund baute ein Haus, fragte uns ob wir etwas helfen, wir natürlich klar kein Thema Am Samstag trafen wir uns dann bei ihm und halfen ihm etwas, bis die Polizei auftauchte und meinte das Sie eine Anzeige bekommen hätten wegen Schwarzarbeit wir, was Schwarzarbeit, wir kennen uns von Kind auf, was ist denn das Schwarzarbeit ? Sie Polizisten erklärten uns dann das alles ausser Verwandschaft die hier arbeiten würden als Schwarzarbeit zählen würde, da wir rechtlich mit dem Besitzer nichts zu tun hätten... Naja, die meinten nur das jemand aus dem Dorf den Besitzer wohl nicht seiden könnte, und wir doch lieber aufhören sollten, dann würden wir es dabei belassen. Das hatten wir dann natürlich auch gemacht, aber man knn doch echt mal sehen das man laut Gesetz nicht einmal einem Freund helfen darf ...
| das ist ja echt sch****e also normaler weisse darf man doch seinen freunden helfen man bekommt ja kein geld dafür! vielleicht bier oder so bei uns hat noch nie einer was gesagt
Ein Kaffee am morgen vertreibt alle Sorgen :)
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Beiträge gesamt: 21488 | Durchschnitt: 3 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2002 | Dabei seit: 8418 Tagen | Erstellt: 23:10 am 24. Nov. 2005
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