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SirHenry
aus Berlin
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OC God
23 Jahre dabei !

AMD Ryzen 5
4600 MHz @ 4600 MHz
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Bin grad arbeitstätig mit vollzeitanstellung in einer firma..
nun habe ich ein gutes angebot bekommen und weiss nur noch nicht ob das Zeitlich passt - also mit der Kündigung des alten Vertrags und mit dem Beginn des neuen...

Was ist z.b. wenn sich die beiden Termine überschneiden?

Dass der neue vertrag z.b. am 1.1.2006 beginnt.
Und ich aber erst zum  ~ 15.1.2006 bei der alten firma kündigen kann?

Rein zeitlich wäre das kein problem - da ich noch 20 tage urlaub habe. Aber darf man das arbeitsrechtlich?
Dass ich noch bei einem arbeitgeber noch angestellt bin - aber urlaub habe -  und in der zeit bei einem anderen arbeite?

*verwirrt sei*

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tOWNshIP
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OC God
19 Jahre dabei !

AMD K6/2


Nein, es ist gesetzlich verankert, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. D.h. du darfst während dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen.

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Bliemsr
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OC God
23 Jahre dabei !

Intel Core i5
3300 MHz @ 4400 MHz
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Township:  wo hast du das denn her?
Es ist vollkommen egal, wann du wo Urlaub hast.
Du darfst einen, zwei, drei, hundert Arbeitsverträge parallel
laufen haben. Brauchst halt für jeden eine Steuerkarte, und mehr nicht.

Ich hatte auch mal zwei Arbeitsverträge parallel. Und natürlich
hatte ich beim einen Arbeitgeber Urlaub und bin beim anderen
normal arbeiten gegangen. Das ist arbeitsrechtlich vollkommen
irrelevant.

Das einzige, was es zu beachten gibt, ist, daß du beide
Arbeitsverträge erfüllst. Hunderte unserer Politiker haben drei,
vier Arbeitsverträge am Laufen, parallel, als Berater bei zig Firmen.
Ist vollkommen legal.

Nur: zwei Steuerkarten mit der gleichen Steuerklasse wirst du nicht
kriegen. Vergiss das nicht. Wenn du beim einen Arbeitgeber deine
Karte abgegeben hast, gibt es eine zweite Karte nur mit der Klasse 6.
Und das heißt: 50% Abgaben.
Das heißt, dass du den ersten Monat bei der zweiten Firma mit StKl. 6
arbeiten wirst, bis du von der ersten Firma die "gute" Steuerkarte
zurückbekommst.


Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3

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tOWNshIP
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OC God
19 Jahre dabei !

AMD K6/2


BUrlG §8: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

ABER: Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig, sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen.


....man darf schon mehere Arbeitsverträge/Arbeitsplätze haben, nur darf der eine Job nicht durch die andere Tätigkeit vernachlässigt werden. Zum Beispiel arbeite ich auf Nachtschicht und tagsüber stehe ich völlig verpeilt beim Bäcker am Tresen ... ausserdem müssen beide Arbeitgeber darüber informiert werden bzw. müssen sie glaube ich sogar ihre Zustimmung geben ...

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Bliemsr
aus Bonn
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OC God
23 Jahre dabei !

Intel Core i5
3300 MHz @ 4400 MHz
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Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck
widersprechende Erwerbstätigkeit" ist.

Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das
Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem
Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte,
dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so.

Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc...
keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur
Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute
Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.


Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3

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QnkeI
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OC God
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AMD Athlon 64 X2 Dual Core
2200 MHz



Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005
Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck
widersprechende Erwerbstätigkeit" ist.

Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das
Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem
Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte,
dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so.

Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc...
keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur
Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute
Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.




Es ist aber so. Es ist auch verboten in deinem Urlaub schweren körperlichen Tätigkeiten nachzugehen. Es gab viele Fälle wo Leude im Urlaub ihr Haus auf Mallorca renoviert haben! Is nich, kannste knicken.

Der AG bezahlt dir Urlaub, damit du neue Kraft sammeln kannst um wieder mit voller Leistung zu arbeiten und nicht damit du dich abschuftest und nachm Urlaub noch weniger Leistung hast.

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Breaker10
aus Weilmünster
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OC God
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Intel Core 2 Quad
2933 MHz @ 3800 MHz
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Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005
Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck
widersprechende Erwerbstätigkeit" ist.

Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das
Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem
Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte,
dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so.

Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc...
keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur
Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute
Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.





Da kann ich auch etwas erzählen.
Ein Freund baute ein Haus, fragte uns ob wir etwas helfen, wir natürlich klar kein Thema ;) Am Samstag trafen wir uns dann bei ihm und halfen ihm etwas, bis die Polizei auftauchte und meinte das Sie eine Anzeige bekommen hätten wegen Schwarzarbeit :noidea: wir, was Schwarzarbeit, wir kennen uns von Kind auf, was ist denn das Schwarzarbeit ? Sie Polizisten erklärten uns dann das alles ausser Verwandschaft die hier arbeiten würden als Schwarzarbeit zählen würde, da wir rechtlich mit dem Besitzer nichts zu tun hätten... :blubb:
Naja, die meinten nur das jemand aus dem Dorf den Besitzer wohl nicht seiden könnte, und wir doch lieber aufhören sollten, dann würden wir es dabei belassen. Das hatten wir dann natürlich auch gemacht, aber man knn doch echt mal sehen das man laut Gesetz nicht einmal einem Freund helfen darf ...


WIE POSTE ICH FALSCH ?
Nachdem ich GOOGLE, die FAQ´s und die BOARDSUCHE erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann

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skynet
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OC God
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Zitat von tOWNshIP um 13:30 am Nov. 24, 2005
Nein, es ist gesetzlich verankert, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. D.h. du darfst während dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen.



quatsch, man darf sich sein urlaub auch auszahlen lassen wenn man will und der chef es macht!


Fatal1ty AB350 Gaming-ITX/ac - Ryzen 2700X @ 4.5GHz - 1080 Ti Aorus Xtreme @ 2063/6318MHz - 2x 8GB G.Skill Trident Z DDR4 4266 @ 3600 C14 @ 57.5ns - 256GB Samsung 951 NVMe - 256GB Samsung 840 Pro - 750W Bitfenix Formula Gold - Win 10 Pro

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tOWNshIP
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OC God
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AMD K6/2



Zitat von skynet um 19:17 am Nov. 24, 2005

Zitat von tOWNshIP um 13:30 am Nov. 24, 2005
Nein, es ist gesetzlich verankert, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. D.h. du darfst während dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen.



quatsch, man darf sich sein urlaub auch auszahlen lassen wenn man will und der chef es macht!



... ne kein Quatsch -> die Begründung habe ich schon gepostet !!

.. zu deiner Behauptung, die nix weiter als Halbwissen is (nix für ungut, aber dass ist die Wahrheit) -> (§ 7 IV BUrlG) Der Urlaub ist grundsätzlich tatsächlich zu nehmen und kann nicht abgegolten werden. Anders ist es nur dann, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (vollständig) gewährt werden kann.

@Breaker10 ... natürlich darfst Du deinen Bekannten helfen, Du lässt Dich schliesslich nicht bezahlen, begehst damit keine Steuerhinterziehung und so ist es dann auch keine Schwarzarbeit ...


Edit: Tippfehler !



(Geändert von tOWNshIP um 19:41 am Nov. 24, 2005)

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Ino
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Real OC or Post God !
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Intel Core i3



Zitat von Breaker10 um 19:06 am Nov. 24, 2005

Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005
Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck
widersprechende Erwerbstätigkeit" ist.

Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das
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Da kann ich auch etwas erzählen.
Ein Freund baute ein Haus, fragte uns ob wir etwas helfen, wir natürlich klar kein Thema ;) Am Samstag trafen wir uns dann bei ihm und halfen ihm etwas, bis die Polizei auftauchte und meinte das Sie eine Anzeige bekommen hätten wegen Schwarzarbeit :noidea: wir, was Schwarzarbeit, wir kennen uns von Kind auf, was ist denn das Schwarzarbeit ? Sie Polizisten erklärten uns dann das alles ausser Verwandschaft die hier arbeiten würden als Schwarzarbeit zählen würde, da wir rechtlich mit dem Besitzer nichts zu tun hätten... :blubb:
Naja, die meinten nur das jemand aus dem Dorf den Besitzer wohl nicht seiden könnte, und wir doch lieber aufhören sollten, dann würden wir es dabei belassen. Das hatten wir dann natürlich auch gemacht, aber man knn doch echt mal sehen das man laut Gesetz nicht einmal einem Freund helfen darf ...



das ist ja echt sch****e also normaler weisse darf man doch seinen freunden helfen man bekommt ja kein geld dafür! vielleicht bier oder so ;) bei uns hat noch nie einer was gesagt


Ein Kaffee am morgen vertreibt alle Sorgen :)

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