Will ja nich spammen aber dafür haben wir das Hardware Forum bzw Nootbock,Pda;Handy
Jens hat sich schon was dabei gedacht
Was man heute Rap-Musik nennt, hieß früher Stottern und war heilbar... ca. 1% der Erde ist Asphaltiert, 99% sind zum crossen
Beiträge gesamt: 4613 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Dez. 2003 | Dabei seit: 7747 Tagen | Erstellt: 20:20 am 19. Okt. 2004
hm also bei meinem sind nur über einigen schrauben siegel, aber nicht über den teilen die man ratz fatz wechseln kann, ruf doch mal bei deinem hersteller an...
Spanky Ham, Ling Ling, Garfield and Angus
Beiträge gesamt: 11475 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2002 | Dabei seit: 8292 Tagen | Erstellt: 20:25 am 19. Okt. 2004
Intel Core i7 1700 MHz @ 2600 MHz 55°C mit 1.15 Volt
@ ACE...das ist aber eine Rechtensfrage...und ein Forum "Recht und Garantie" gibbet net Zu Lang.
Beiträge gesamt: 7933 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Okt. 2002 | Dabei seit: 8194 Tagen | Erstellt: 20:27 am 19. Okt. 2004
gipskopf offline
OC God 21 Jahre dabei !
das habe ich bei google inerhalb von ca 18 sekunden gefunden
Garantie und Siegel Im Handbuch meines Notebooks findet sich eine Einbauanleitung für ein separat erhältliches WLAN-Modul. Dort wird ausführlich genug beschrieben, wie man an den Steckplatz herankommt, um das Modul zu installieren. Leider - und das ist im Handbuch mit keinem Wort erwähnt - befinden sich jedoch über den Schrauben der Abdeckungen an der Unterseite des Gerätes so genannte Klebesiegel, die beim Entfernen der Schrauben sehr wahrscheinlich zerstört würden. Verliere ich nun meine Ansprüche, wenn ich diese Siegel aufgebrochen habe?
Für Mängel am Gerät muss der Händler im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung in jedem Fall aufkommen. Nur wenn ein Benutzereingriff nachweislich (mit)verantwortlich für einen Mangel gewesen ist, kann er die Haftung ablehnen. Bei Garantien, die stets freiwillig sind, hängt es von den jeweiligen Garantiebedingungen ab, die jeder Hersteller frei gestalten darf.
Rüsten Sie etwa den Speicher Ihres Notebooks durch einen einfachen Eingriff selbst auf, kann ein Händler bei einem Mangel die Haftung also nur ablehnen, wenn der Fehler nachweislich durch Ihren Eingriff (mit)verschuldet wurde. Der Hersteller des Geräts kann jedoch bei beschädigtem Siegel sehr wohl seine freiwilligen Garantieleistungen verweigern - wenn dies in den Garantiebedingungen so vermerkt ist.
Beiträge gesamt: 9490 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7970 Tagen | Erstellt: 20:31 am 19. Okt. 2004
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