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Tomalla
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Einfach lesen und mal Eure Kommentar dazu: BMG Deutschland GmbH BMG Berlin Musik GmbH edel records GmbH edel media & entertainment GmbH EMI Music Germany GmbH & Co. KG Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG Universal Music GmbH Warner Music Group Germany Holding GmbH ./. XXXXXXXXXX wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen (DVDKeyAuth) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen u.a. Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX, in der vorbezeichneten Angelegenheit haben uns die oben aufgeführten führenden Unternehmen der deutschen Musikindustrie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe. Um solche Vervielfältigungen zu verhindern, setzen unsere Mandantschaften Kopierschutztechnologien ein. Eine Umgehung dieser Kopierschutztechnologien, z.B. durch Einsatz spezieller Umgehungswerkzeuge, ist seit dem 13.09.2003, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, untersagt. Die neu geschaffene Vorschrift des § 95 a UrhG verbietet zudem das Angebot, die Verbreitung und den Einsatz solcher Umgehungswerkzeuge, z. B. von Software oder Hardware, die eine Umgehung des eingesetzten Kopierschutzes ermöglicht. Alleiniger Zweck der Software DVDKeyAuth ist es, in Kombination mit Programmen, die – für sich genommen – nicht in der Lage wären, kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen, eine sonst nicht vorhandene Funktion zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu schaffen und dadurch die Vervielfältigung kopiergeschützter Medien zu ermöglichen. 2. Dadurch, dass Sie dieses Umgehungswerkzeug anbieten bzw. anderen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ermöglichen, verstoßen Sie gegen §§ 95 a III, 85 UrhG und sind unseren Mandantschaften daher gemäß §§ 97, 101 a UrhG zur Unterlassung verpflichtet. Dabei ist unerheblich, ob es im vorliegenden Fall tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist. Nach § 95 a Abs.3 UrhG ist bereits das bloße Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75). Das Gesetz macht hierbei keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch als Privatmann sind Sie daher zur Unterlassung verpflichtet. XXXXXXXXXX selbst weist in den XXXXXXXXXXbedingungen auf die Unzulässigkeit der Einstellung derartiger Angebote hin. Selbst wenn Sie sich trotzdem nicht bewusst waren, gegen das Urheberecht zu verstoßen, besteht der vorliegende Unterlassungsanspruch. Er ist vollkommen verschuldensunabhängig (Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz, § 97 Rdnr. 35). Mögliche Ansprüche auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten. Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden. Einen Auszug aus den XXXXXXXXXXbedingungen sowie dem Bundesgesetzblatt mit den einschlägigen Vorschriften haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt. 3. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte haben wir Sie aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis Donnerstag, den XX.XX.XXXX, XX.00 Uhr, ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten. Die vorliegende Frist ist angemessen, da unsere Mandantschaften ein Recht auf sofortige Unterlassung Ihres rechtswidrigen Verhaltens haben. Bis zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Sie. 4. Sowohl unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 97 UrhG als auch – verschuldensunabhängig – aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 677, 670 BGB haben unsere Mandantschaften Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber. Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 10.000,00 ist angemessen. Er orientiert sich gerade nicht am Wert der verkauften Umgehungswerkzeuge, sondern bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandantschaften. Diesen entstehen durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe, die durch Umgehungswerkzeuge wie das von Ihnen vertriebene gerade erst ermöglicht werden. Die Ton- und Bildträger unserer Mandantschaften sind wegen des eingesetzten Kopierschutzes nur noch mittels derartiger Umgehungswerkzeuge zu vervielfältigen. Mit einem einzigen Umgehungswerkzeug, das sich weiter im Umlauf befindet, kann eine unbegrenzte Anzahl illegaler Kopien hergestellt werden. 5. Sollte die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit haben. Wir werden unseren Mandantschaften daraufhin zur Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche empfehlen, umgehend bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen. Gegen andere Anbieter von Umgehungswerkzeugen wurden bereits einstweilige Verfügungen erwirkt. 6. Abschließend weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihr Verhalten strafbar sein kann. Unsere Mandantschaften behalten sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich vor. Unterlassungserklärung Hiermit verpflichtet sich XXXXXXXXXX, XXXXXXXXXX, XXXXXXXXXX, gegenüber den Unternehmen BMG Deutschland GmbH, BMG Berlin Musik GmbH, edel records GmbH, edel media & entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH, 1. es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) zu unterlassen, das Umgehungswerkzeug DVDKeyAuth zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere über das XXXXXXXXXX zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen, 2. den oben aufgeführten Unternehmen die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte XXXXXXXXXX und Kollegen, XXXXXXXXXXstr. 12, XXXXX XXXXXXXXXX entstandenen Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 10.000,00 in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG sowie Auslagenpauschale (insgesamt EUR 1.623,80) zu erstatten. Ihr solltet Euch in Zukunft überlegen was Ihr macht oder verkauft oder in einem Forum fragt/postet (Z.B.: Benötige Programm zum DVD´s kopieren..., wie kann ich Musik-CD´s in MP3 umwandeln?, usw.). Dies soll nur ein kleiner Tipp sein. Tomalla
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Beiträge gesamt: 21046 | Durchschnitt: 3 Postings pro Tag Registrierung: April 2003 | Dabei seit: 8026 Tagen | Erstellt: 16:05 am 31. Juli 2004
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Tomalla
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Zitat von Blade1972 am 17:38 am Juli 31, 2004 Jo ich sag ja hier immer und egal in welchem Topic, Schnauze halten und vorsichtig sein mit Äusserungen ( siehe hier ) Ich bin aber immer wieder erstaunt wie leichtsinnig mit dem Thema umgegangen wird ... Zum konkreten Fall, sieht nach Ebay ( wie immer ) aus. Wer dort so ein Bundle verkauft, der am besten noch mit einem "verkaufsfördertem Spezialtext" versehen ist, der steht wirklich "am Abgrund der Dummheit" und macht dann solch eine Erfahrung ... So passiert es halt wenn man mit Gewalt 10 € mehr für seine Software rausschlagen will. Deshalb sag ich dazu nur, jeder ist seines Glückes Schmied Finde ich ne gute Idee mit dem Topic hier, leider wird es die Hohlköpfe die hier unterwegs sind nicht wirklich erreichen. Bei den gilt die Denke: "Mir passiert das schon nicht ..." Naja vielleicht rafft es ja doch der eine oder ander doch ... wie heist es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt
| Danke. Genau aus dem Grund habe ich es gepostet. Ich wollte einfach mal damit zeigen, was passieren kann. Auch wenn es nur aus dem Internet genommen ist. Aber vielleicht, so wie Du schön sagst: die Hoffnung stirbt nie, liest das ja jemand und macht sich gedanken. Vielleicht !!! Aber ich glaube an das gute in dem Menschen und bei den Usern/Members. Lest es Euch gut druch. Vielleicht kann es auch einen von Euch treffen... Was ich natürlich nicht hoffe. Immer weiter !!! Tomalla
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Beiträge gesamt: 21046 | Durchschnitt: 3 Postings pro Tag Registrierung: April 2003 | Dabei seit: 8026 Tagen | Erstellt: 18:51 am 31. Juli 2004
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