wie im titel schon steht will ich mich nebenberuflich selbstständig machen. den gewerbeschein hab ich mir auch schon geholt. jetzt hat mein arbeitgeber gesagt das geht nicht in der ausbildung, weil ich mich dafür privat versichern müsste und das in der ausbildung nicht geht, da man aus der gesetzlichen kv nicht rauskommt. jetzt meine frage: kann ich das irgendwie umgehen? ich meine, ich werd ja nicht gleich tausende von euro verdienen, sondern mache das eigentlich weil es mir spaß macht. und was ist jetzt, wenn ich aus der gesetzlichen nicht rauskomme, das gewerbe aber schon angemeldet hab? und nochwas: wie sieht´s mit dem kindergeld aus? gehen wir mal von dem fall aus das ich auf´s jahr gesehen keinen gewinn mache, bekommen meine eltern dann noch kindergeld (ohne gewerbe würde ich es also bekommen)? danke!! ....whether we bring our enemys to justice, or bring justice to our enemys: justice will be done!
Beiträge gesamt: 2268 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8658 Tagen | Erstellt: 22:44 am 4. Mai 2004
Kindergeld solltest du (bzw. deine Ellis) nóch bekommen, wenn du nicht über 6xxx€ (oder warens sogar 13.xxx€ ) im Jahr verdienst ....
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Beiträge gesamt: 105200 | Durchschnitt: 12 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8672 Tagen | Erstellt: 22:53 am 4. Mai 2004
wenn du mal bei wem nen rechner reparierst. welche krankenversicherung weiß denn, dass du beruflich bei der person warst... hätte ja nen kumpel sein können.
Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.
Beiträge gesamt: 4050 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8650 Tagen | Erstellt: 0:16 am 5. Mai 2004
naja, über solche Dinge sollte man sich vorher informieren, bevor man nen Gewerbeschein holt - und auch ne Absprache mit dem Arbeitgeber dürfte von Nöten sein...
Lieber in der Kaiserin als Imperator Quelle: Jürgen von der Lippe
Beiträge gesamt: 66538 | Durchschnitt: 8 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 7998 Tagen | Erstellt: 0:21 am 5. Mai 2004
wie oben schon steht ist es mit dem arbeitgeber abgeklärt.... die frage mit dem kingdergeld war, ob generell noch anspruch besteht oder ob es dann heißt, der ein gewerbe führen kann fällt nichtmehr unter´s kindergeld. so war das gemeint. es geht um einen handel, bei computern reparieren wäre das sicher kein problem das nicht anzugeben. da ich aber auch leute kenne die sich neben der ausbildung selbstständig gemacht haben müsste es ja irgendwie möglich sein. und wenn die private kv so wichtig dafür ist, hätte man mir den schein ja garnicht aushändigen dürfen. ....whether we bring our enemys to justice, or bring justice to our enemys: justice will be done!
Beiträge gesamt: 2268 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8658 Tagen | Erstellt: 16:22 am 5. Mai 2004
Ratber offline
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Warum fragste nicht dort nach wo man es eigentlich wissen sollte ?
Finanzamt
Ach ja,mach dich mal schlau ob du für deine Sache nun auch ne Umsatzsteuernummer brauchst. Es hat sich ab diesem Jahr einiges geändert
Beiträge gesamt: 41451 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8654 Tagen | Erstellt: 16:25 am 5. Mai 2004
blöde frage, aber muss ich für die umsatzsteuernummer was bezahlen? vielleicht weißt du ja auch dazu was, wenn ich meinem handel jetzt einen namen geb, muss ich mich dann schon ins handelsregister eintragen lassen? oder kann ich mir so einen namen holen und den verwenden? danke schonmal
....whether we bring our enemys to justice, or bring justice to our enemys: justice will be done!
Beiträge gesamt: 2268 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8658 Tagen | Erstellt: 16:38 am 5. Mai 2004
Intel Pentium IV 3000 MHz @ 3750 MHz 42°C mit 1.50 Volt
Kennt jemand die genauen gesetzlichen Grenzbeträge für das Kindergeld??
Das ganze betrifft mich als Student mit Nebenverdienst auch. In jedem Fall wird der Bruttoverdienst gezählt..
Wie sieht das mit der Lohnsteuer aus??
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Ratber offline
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Zitat von vcfmvp am 16:38 am Mai 5, 2004 blöde frage, aber muss ich für die umsatzsteuernummer was bezahlen? vielleicht weißt du ja auch dazu was, wenn ich meinem handel jetzt einen namen geb, muss ich mich dann schon ins handelsregister eintragen lassen? oder kann ich mir so einen namen holen und den verwenden? danke schonmal
Naja,eintragen mußte dich irgenwo auf jeden Fall und somit zahlste zumindest auf Umwegen was dafür.
Ich hab die Info irgendwo eiunhgegraben aber beim Durchblättern ist aufgefallen das die Daumenschrauben teilweise stark angezogen wurden.
Mit Schuld sind ua.auch die vielen Kleinen Handlevertretungen und Hobbyhändler die in letzter Zeit unangenehm aufgetreten sind so das man das hier etwas eindämmen will.
Freiberufler zb. müssen ab diesem Jahr ne UstNr. haben und auch die Webshopinhaber können sich "Freuen" denn der Spruch "Ich bin klein und brauch das nicht" ist sogut wie Geschichte.
Natürlich gibt es auch hier ausnahmen und Übergangsregelungen.
Frag einfach beim Passen Amt bzw. Kammer nach.
Die Beratung ist immernoch Gratis (Noch)
Beiträge gesamt: 41451 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8654 Tagen | Erstellt: 17:10 am 5. Mai 2004
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