AMD Athlon XP 1733 MHz @ 2230 MHz 38°C mit 1.725 Volt
hallo, wo gibts jetzt noch böller so günstig wie möglich und so viel wie möglich?
(Geändert von MaN um 16:32 am Jan. 8, 2003)
Wer anderen eine Grube gräbt, der hat ne Schaufel..!!! ;-) mein onlineshop: www.silent-shop.de.vu wenn ihr mal was von innovatek cool-cases oder noiseblocker braucht, fragt mich!
Beiträge gesamt: 976 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Dez. 2002 | Dabei seit: 8068 Tagen | Erstellt: 16:31 am 8. Jan. 2003
wieso dat denn? ich bräuchte auch noch ein paar für übers jahr...
Beiträge gesamt: 10032 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2001 | Dabei seit: 8556 Tagen | Erstellt: 16:43 am 8. Jan. 2003
mastaqz offline
OC God 22 Jahre dabei !
Ich hab hier noch mindestens 200 Böller.
Beiträge gesamt: 8832 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2002 | Dabei seit: 8212 Tagen | Erstellt: 16:49 am 8. Jan. 2003
Ratber offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
@Jogo
Sehe ich auch so.
Jedes Jahr fliegste den Ganzen Januar um 2:00 Nachts ausse Koje weil irgendwelche Halbstarken nachem Kneipenbesuch den Heimweg freiböllern müssen.
@Man
Es gibt im Jahr nur 1x ne möglichkeit "Legal" zu böllern und das ist 23:00 (Altes Jahr) bis 1:00 (Neues Jahr)
Legal zu erwerben ist das Feuerwerk 3 Verkaufstage vor Silverster bis Silvester. (2002 also ab 28.12.2002 bis 31.12.2002)
Gewerbetreibende (Nur die die es auch betrifft.Nachweispflicht) dürfen schon früher (Ab Dezember) einkaufen (Is Logisch und brauch ich wohl nicht näher erklären).
Ausserhalb dieser Zeiten und für nicht berechtigte ist eine Genemigung erforderlich.(Nur Feuerwerker haben ne Dauergenemigung.Der Rest darf zum Ordnungsamt(Stadt) Latschen und eine Beantragen wobei der Verwendungszweck (Wo und wann warum geböllert wird und ob nur Bodenfeuerwerk oder auch Raketen zum einsatz kommen) angegeben werden muß der übrigens auch beantragt werden muß).
Außewrhalb der Angegebenen Zeiten darf nur geböllert werden wenn eine Genemigung vorliegt.
Dieses wird beim Ordnungsamt/Stadt beantragt und erfordert einen Grund sowie Art des Feuerwerks.
Danach kommt dann die oben erwänte Genemigung zum Erwerb.
Danach geht es ab zum Händler. (In Düsseldorf zb. bei Lorenz)
Für alle Anderen Möglichkeiten besteht einfach Böllerverbot. Wirste also beim Böllern erwischt dann bekommste ne Anzeige.
@Mastaqz
Nett aber wenn de welche abgibst und derjenige wird erwischt oder kommt damit zu schaden und verrät das er se von dir hat dann biste mit im Boot.
Sicher ,wo kein kläger da kein richter nur sollte man sich es überlegen ob das Risiko tragbar ist.
Beiträge gesamt: 41451 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8654 Tagen | Erstellt: 17:13 am 8. Jan. 2003
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