Ich lebe noch und bin mal wieder hier, weil ich ein Garantiefall habe wo ich denke hier die beste Beratung zu bekommen (bin mittlerweile vom OC wech zum Auto bei motor-talk.de).
Also auf zum eig. Thema:
Habe vor zwei Jahren im Juli bei Alternate eine ASUS V9999 GT/TD/128 für 179,- Euro gekauft.
Nun ging diese Anfang diesen Jahres kaputt. Da ich viel um die Ohren hatte schickte ich sie erst Anfang Juni zu Alternate, noch voll in der gesetzlichen Sachmängelhaftungszeit von 24 Monaten (ASUS bietet 3 Jahre Garantie auf die Karte).
Am 5.Juni bekam ich eine eMail mit der Empfangsbestätigung.
Am 5.Juli bekam ich eine eMail in der mir mitgeteilt wurde ein Umtausch/Reparatur wäre nicht möglich, die Buchhaltung wurde angeleitet den Kaufpreis zu erstatten.
Heute kam ein Brief von Alternate.
Dort steht mir werden 65,88 Euro "Restwertgutschrift nach Abzug eines Gebrauchsvorteils" erstattet.
Ein längerer Text mit dem eigentlichen Inhalt "Ich habe einen wirtschaftlichen Vorteil durch die Benutzung erlangt."
Dann weiter noch "Dieser Abzug errechnet sich aus dem Verhältnis der üblichen Nutzungsdauer des Artikels gegenüber der aufgrund des Mangels tatsächlichen Nutzungsdauer"
Alles nachzulesen angeblich in § 346BGB.
Okay ich bekomme 37% des Kaufpreises wieder. 63% habe ich durch Abnutzung verloren.
Also sind nach 23 Monaten schon 63% der Nutzungszeit der Grafikkarte abgelaufen.
Rechne rechne komm ich auf eine Nutzungszeit von 36,5 Monaten.
Also laut Alternate wär die Grafikkarte nach den 3 Jahren ASUS-Garantie eh kaputt gegangen.
Spinn ich oder was?
Was habe ich für Möglichkeiten? Kann doch eig. auf einen Umtausch pochen oder? ASUS gewährt 3 Jahre Garantie - also müssen Sie die Grafikkarte auch 3 Jahre parat haben und man kann sie ja noch in einigen Online-Shops kaufen.
Wie kann ich dagegen vorgehen. Ich will entweder meine vollen 179,- Euro zurück oder genau diese Grafikkarte oder ein besseres Modell.
Mit 65 Euro lass ich mich doch nicht abspeisen. Dafür krieg ich nichtmal annähernd ein vergleichbares Modell aktuell.
Und wenn man sich mal § 346 BGB durchliest geht es da um "belasten" "verbrauchen" etc.
Klar habe ich die Graka belastet aber man sieht an ihr keinerlei Alterung etc. Sie sieht aus wie man 1.Tag und hat so auch immer ihre Arbeit verrichtet.
Was habe ich für Rechte und Mittel dagegen vorzugehen? Was soll ich denen schreiben?
Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7921 Tagen | Erstellt: 15:46 am 17. Juli 2007
Was habe ich für Möglichkeiten? Kann doch eig. auf einen Umtausch pochen oder? ASUS gewährt 3 Jahre Garantie - also müssen Sie die Grafikkarte auch 3 Jahre parat haben und man kann sie ja noch in einigen Online-Shops kaufen
NOPE! Hast du im Kaufvertrag stehen, dass es für die GraKa 3 jahre "Ersatzteile" gibt?
Das ist normal - sei einfach froh, dass du noch was dafür bekomen hast ...
ps: Hätest du es direkt über Asus gemacht, hättest du ahrscheinlich ne neue GraKa bekommen (ne bessere, aktuelle) ....
Wenn du nach 23 Monaten ne kleine HDD einschickst, bekommste auch selten die gleiche wieder ... übern Hersteller gibts meistens 20- 60GB mehr zurück
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Beiträge gesamt: 105189 | Durchschnitt: 12 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8654 Tagen | Erstellt: 15:53 am 17. Juli 2007
Intel Core 2 Quad 2830 MHz @ 2830 MHz mit 1.07 Volt
wenn alternate sich weigert, den umtausch für dich durchzuführen, musst du dich halt selbst drum kümmern. wenn asus 3 jahre garantie gibt, dann wirst du sie von denen auch repariert bekommem bzw. eine neue erhalten, wenn sie keine fahrlässigkeit bei der nutzung feststellen können. jedoch wirst du auf jeden fall auf den versandkosten dafür sitzenbleiben und es wird eine weile dauern.
We're born naked, wet and hungry. Then things get worse...
Beiträge gesamt: 16286 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8609 Tagen | Erstellt: 15:54 am 17. Juli 2007
Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Weiterhin steht mir nach §323 BGB ein Rücktritt vom Kaufvertrag zu.
Alternate hat mich nicht über Reparatur- oder Tauschversuche informiert. Ich denke mal damit haben sie es zweimal probiert.
Nun muss der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Nach §323 BGB, der AGB und einigen anderen Klauseln steht aber nirgends was von einem Abzug wegen Gebrauchsvorteils und das höre ich auch das erste Mal bei einem Garantiefall.
Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7921 Tagen | Erstellt: 16:07 am 17. Juli 2007
Weiterhin steht mir nach §323 BGB ein Rücktritt vom Kaufvertrag zu.
Alternate hat mich nicht über Reparatur- oder Tauschversuche informiert. Ich denke mal damit haben sie es zweimal probiert.
Nun muss der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Nach §323 BGB, der AGB und einigen anderen Klauseln steht aber nirgends was von einem Abzug wegen Gebrauchsvorteils und das höre ich auch das erste Mal bei einem Garantiefall.
is die Graka das dritte Mal wegen dem gleichen Fehler in Reparatur? Wohl kaum ....
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Beiträge gesamt: 105189 | Durchschnitt: 12 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8654 Tagen | Erstellt: 16:24 am 17. Juli 2007
Kann er nicht dennoch verlangen, dass ihm die Karte repariert oder aber eine gleichwertige ausgehändigt wird?
Immerhin würde er für die 68€ nicht diese Karte und somit keine gleichwertige kaufen können. Denke mal, die wollen ihm nciht umsonst 70€ geben.
Mal davon ab, dass Asus absolut null mit Endkunden zu tun haben will, dennoch aber mit 3 Jahren Garantie lockt. Erstunlich oder?
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Beiträge gesamt: 13368 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 7981 Tagen | Erstellt: 17:20 am 17. Juli 2007
Finde auch die können doch nicht einfach den Gebrauchsvorteil anhand der ASUS-Garantie berechnen und mir das Geld für die Nutzungszeit auszahlen.
Nach Alternate habe ich 179,- für 3 Jahre Nutzung bezahlt und will die 3 Jahre jetzt auch nutzen.
Und nicht nach 23 Monaten die Graka zurück geben und die restlichen 13 Monate erstattet bekommen.
Das is doch kein Leasing-Vertrag den ich vorzeitlich kündige, verdammt.
Habe jetzt mal ASUS angeschrieben ob die die Möglichkeit zur Reparatur/Austausch haben. Wenn die sagen "Kein Problem - einschicken wir regeln das" wird Alternate einen saftigen Brief bekommen.
Glaube die haben nicht wirklich probiert die bei ASUS einzuschicken.
Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7921 Tagen | Erstellt: 17:30 am 17. Juli 2007
Ruf bei Asus an, du bekommst per Mail keine Antwort außer: Wir senden einem Endkunden keine Mails, dies ist eine automatisch generierte blabla.
Ich sehs auch so. Es stehen dir jedoch 3 Jahre beim Hersteller zu und nicht beim Händler. Daher kommt er wohl mit Kullanz. Asus schön und gut, aber dann anrufen sonst wartest ewig.
PS: Namen aufschreiben von dem der da spricht! Evtl. kann das noch nützlich werden später.
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Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 55°C mit 0.99 Volt
also die garantie hat nix mit der gewährleistung zu tun. wenn alternate die karte nicht bei asus einschickt, dann ist das deren gutes recht, sollte dem kunden bei der wahl des nächsten händlers/herstellers zu denken geben.
wie schon richtig in den agb's steht, hat der käufer die freie wahl zwischen nachbesserung und nachlieferung. der verkäufer kann beide möglichkeiten wegen unverh. hoher kosten ablehnen, damit steht dem käufer ein rücktrittsrecht zu, die gegenseitigen leistungen sind zurückzugewähren abzgl. der gezogenen nutzung.
steht und fällt also alles mit den unverhältnismäßigen kosten für nachlieferung oder nachbesserung, das würde ich mir von alternate nochmal schriftlich vorlegen lassen.
Longer bars indicate better performance.
Beiträge gesamt: 12300 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2004 | Dabei seit: 7637 Tagen | Erstellt: 17:37 am 17. Juli 2007
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