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Nitrex
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OC God
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Hi,

so wie jetzt aussieht, lassen sich meine Eltern demnächst scheiden.
Natürlich habe ich dann die Möglichkeit bei einem Elternteil zu bleiben, was ich aber aus bestimmten Gründen nicht will.

Ich bin 18 Jahre alt und habe dann auch die Möglichkeit in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Leider bin ich noch Schüler und habe somit natürlich kein Einkommen.

Wie könnte ich eine Wohnung, Verpflegung, Kleidung usw. finanzieren?
Ich glaube, als Schüler bekommt man da noch das Kindergeld. Bekomme ich (bzw. meine Elter) das auch, wenn ich nicht mehr bei den Eltern wohne?

Wie schauts mit Sozialhilfe, Wohngeld oder sowas aus?
Wo kann ich mich da informieren. Vielleicht gibts ja auch jemand unter euch, der mir helfen kann.


Hoffe auf gute Antworten von euch.

Gruß
David

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nummer47
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OC God
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naja, viel kann ich dir nciht sagen, aber DU bekommst natürlich weiter dein Kindergeld. Ausbilduingbeihilfe/Bafög solltest du auch bekommen, das richtet sicher aber nach dem EInkommen der Eltern.


jetz woll'n wa ma studiern, wa?

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skyline
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OC God
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wenn du dann ned mehr bei deinen eltern wohnst (Was ja der fall is) dann kannst du glaub ich harz 4 beantragen, bin mir da aber nicht 100%ig sicher

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Nitrex
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OC God
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AMD T-Bred
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hmm ok..
und wer könnte von sowas ne Ahnung haben, dass der mir genau sagen kann, was in meiner Situation für mich die beste Lösung wäre?

Anwalt? Arbeitsamt (oder wo beantragt man Harz4)?

Naja aber bei den ganzen Ämtern is ja eh nur Chaos.

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skyline
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OC God
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also als schüler müsstest du wenn ich das richtig in errinerung hab aufs sozialamt gehen wegen harz 4

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Henro
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jo das soll aber demnächst abgeschafft werden ...

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eskimo
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OC God
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Harz4? Sozialhilfe?
Sind ja tolle Aussichten.

Ich denke mal deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig, solange du in der Schule bist, bzw. in Ausbildung befindest. (Bei zweitem kann man aber Wohngeld beantragen, wenn man eine eigene Wohnung hat - ist aber nicht viel, ca 60 Euro).

Meine Eltern müssen auch noch für mich aufkommen, obwohl ich 21 bin und bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe.
Bin jetzt trotz allem wieder Schüler, bzw. ab nächstem Jahr Student.

Da brauche ich erstens ne eigene Bude, zweitens muss ich ca 300km weit wegziehen. (Also keine Change mehr bei meinen Eltern zu wohnen, auch wenn ich wollte).
Verhungern lassen können die mich ja wohl nicht...


An deiner Stelle würde ich mich mal im Jugendamt informieren - dass man aber als Schüler Sozialhilfe oder gar Harz4 bekommt finde ich etwas :blubb:

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skyline
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OC God
20 Jahre dabei !

Intel Core i5


kenn leute aus meiner alten klasse die ham harz 4 bekommen. waren alle über 18 oder genau 18 und logischerweise schüler

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DEADTHC
aus Wernberg
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Real OC or Post God !
23 Jahre dabei !

Intel Core i5


Recht auf ALG2/HartzV hat man ab dem 18. Lebensjahr, selbst wenn man Zuhause wohnt und die Eltern kaum ein Einkommen haben kann man dieses Beantragen, weil man ab 18 Jahren als eigene Bedarfsgemeinschaft zählt - ob man was bekommt, wenn man noch zu Hause wohnt steht natürlich in den Sternen ...
(verallgemeinert)

Ich würde mir eher darüber gedanken machen: "Dies will die große Koalition jetzt ändern: Künftig sollen wieder die Eltern für jugendliche Arbeitslose aufkommen." [ Quelle - Möglichkeit, auf Staatskosten einen eigenen Haushalt zu gründen ]

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masterofavenger
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Beide Elternteile sind bis zur Vollendung deiner Ausbildung für dich Unterhaltspflichtig. Unterhalt wird berechnet nach dem Einkommen deiner Eltern.
Geh mal zum Gericht in deiner Nähe und hole dir einen Anwaltsberatungsschein (20€) und du bekommst kostenlos einen Anwalt deiner Wahl. Der kann dir Ausrechnen wie viel deine Eltern dir an Unterhalt geben MÜSSEN.
Der Unterhalt wird berechnet nach dem monatlichem Einkommen.

Natürlich ist das sch****e vor Gericht mit den Eltern, aber geh zum Anwalt, gucke was deine Eltern verdienen (beide) und dann kannst du ihnen ja sagen, wieviel du von ihnen haben möchtest.
Allerdings weis ich nicht genau wie das ist wenn du freiwillig ausziehst,..

Informier dich da am besten beim Anwalt und denke an den Schein, gibts bei jedem Gericht für wenig Geld.
Allerdings musst du vorlegen können dass du Minderverdiener oder Schüler bist.

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