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Cziebesz
aus Bielefeld offline
OC God 12 Jahre dabei !
Intel Core i3 4400 MHz
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Hm, du wirst nicht drum rum kommen B die gewerbliche Tätigkeit nachzuweisen und dann auch gerichtlich feststellen zu lassen. B kann natürlich nicht einfach behaupten, nicht gewerblich tätig zu sein, um das Verbraucherrecht zu umgehen. Denn es zählt der Ist-Zustand. Den kann man sicherlich herausfinden, wenn nämlich so wie du schon geschrieben hast, Anzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Aber letztlich musst der Status von B erst einmal festgestellt werden und das wird dann gerichtlich erfolgen. Den Fall einem Anwalt für die Ersteinschätzung vorlegen, wenn überhaupt von B´s Anwalt was kommt, denn der wird auch erkennen, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Ansonsten kann du ihm ja noch mit Anzeige drohen, siehe Gewerbesteuer, kein Gewerbe angemeldet ...etc.
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Beiträge gesamt: 4161 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: April 2012 | Dabei seit: 4669 Tagen | Erstellt: 23:10 am 14. Feb. 2014
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Cziebesz
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Zitat von spraadhans um 23:15 am Feb. 14, 2014
Ansonsten kann du ihm ja noch mit Anzeige drohen, siehe Gewerbesteuer, kein Gewerbe angemeldet ...etc.
| Was ihn sicherlich schwer beeindrucken wird, wenn er anwaltlich vertreten ist. Mit solchen Tips wäre ich vorsichtig.
B kann natürlich nicht einfach behaupten, nicht gewerblich tätig zu sein
| Doch, kann er, denn die Beweislast liegt ja beim Käufer. (Geändert von spraadhans um 23:16 am Feb. 14, 2014)
| Oh man, das Smilie hast du hoffentlich gesehen?! Ernst gemeint war die Aussage damit nicht. @naKruul hier hast du mal eine Übersicht, wann jemand laut den Gerichten bei ebay als Unternehmer gilt (Geändert von Cziebesz um 23:42 am Feb. 14, 2014) (Geändert von Cziebesz um 23:43 am Feb. 14, 2014)
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Beiträge gesamt: 4161 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: April 2012 | Dabei seit: 4669 Tagen | Erstellt: 23:33 am 14. Feb. 2014
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