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Cziebesz
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einfachste ist dann Widerspruch einzulegen, am besten mit Nachweis des Providers ob du telefoniert hast, am sichersten ist eben ein kurzer ganz zum Anwalt, wenn du beim ADAC(glaub da ist die Erstberatung kostenlos) bist oder Rechtsschutz hast sollte es nicht so schwierig werden. Hab schon in deiner Schilderung rausgehört, dass du dem Polizisten am liebsten eine reingehauen hättest :lol:

(Geändert von Cziebesz um 21:55 am Juli 31, 2012)

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faulpelz
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So stimmt das auch..arsch da echt. Ich bin der letzte der das mowl aufreisst wenn ich kacke gemacht habe, hab auch schon die ein oder andere strafe wegen zu schnell etc. Anstandslos bezahlt, aber sowas ist das letzte. Zum glück hab ich idiot ( immernoch) keine verkehrsrechtschutz.....verdammt


Die Weisheit des faulpelz:
Und wenn's dich auch etwas mehr kostet: Solange es dir ein bisschen Arbeit erspart, war es das Geld wert!!!

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Cziebesz
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OC God
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naja die Erstberatung beim Anwalt ist auch nicht so teuer, meistens lässt sich das schon mit dem ersten Schreiben klären, wenn es so eindeutig ist.  Widersrpruch kostet dich ja nicht, obwohl ich bei solchen Sachen immer dahin gehen würde lieber nichts weiter zu äußern und den Anwalt machen lassen. Viel Glück und lass uns vielleicht mal wissen wie es ausgegangen ist ;)

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faulpelz
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OC God
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Auf jeden fall, wird halt nur noch etwas dauern, da kann ich ja nichts für....würde das ja am liebsten sofort klären....:-D


Die Weisheit des faulpelz:
Und wenn's dich auch etwas mehr kostet: Solange es dir ein bisschen Arbeit erspart, war es das Geld wert!!!

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VoooDooo
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ich hab da mal ne Frage zu Punkten in einem Arbeitsvertrag:

Code
Krankheit
...
Den Satz kapier ich überhaupt nicht was damit gemeint ist.


Code
Geheimhaltung
...
Ich hab ein Urteil aus dem Jahr 2009 gefunden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 21.10.2009, 2 Sa 183/09 und 2 Sa 237/09) wonach dies nicht rechtens ist :confused:.

Code
Variable Bezüge
...
Da kann doch ich idR nix dafür wenn der Kunde nicht zahlt, warum soll ich da was zurückzahlen? Logisch wenn ich was verbock und der Kunde zahlt nicht dann seh ich das ein, aber das einfach so in den Vertrag zu schreiben find ich etwas heftig.


(Geändert von VoooDooo um 16:56 am Aug. 2, 2012)

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Cziebesz
aus Bielefeld
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OC God
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Zum ersten Punkt kann ich dir nur soviel sagen, wenn du zum Beispiel einen Autounfall hattes und die Gegenseite dafür verantwortlich ist, und du aufgrund des Unfalls nicht arbeiten kannst, der Arbeitgeber aber im Krankheitsfall weiter zahlen muss; dann erhält er die Schadenersatzansprüche die du gegen den Unfallverursacher erlangt hast.

Zum zweiten Punkt habe ich mir auch mal das Urteil angesehen, und so wie es aussieht, ist die Klausel nichtig, du brauchst dich daran also nicht halten.
"...da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG"
Du brauchst dir auch darüber keine Gedanken machen, wenn du den Vertag unterschriebst, da die Klausel nichtig ist.

(Geändert von Cziebesz um 19:18 am Aug. 1, 2012)


(Geändert von Cziebesz um 19:19 am Aug. 1, 2012)

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spraadhans
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Tja, das ist das Problem, wenn Laien versuchen Rechtsprechung auf andere Fälle anzuwenden, sorry.

Die Klausel, über welche das LAG zu entscheiden hatte, ist eine etwas andere, als die zitierte und daher ist das Urteil so ohne weiteres auf diesen Fall nicht übertragbar.

Schadensersatzansprüche (siehe 1.) werden nur in der Höhe abgetreten, in welcher der AG Lohnfortzahlung leisten muss.

An (3) kann ich auf die Schnelle keine Benachteiligung erkennen.

Zu der faulpelz Story fällt mir eigentlich nichts mehr ein, außer vielleicht, dass es aus dem Wald herausschallt, wie man hineinruft und wenn du dich in dieser Ghettofäkalsprache gegenüber den Beamten artikuliert hast, dann wundert mich da überhaupt nichts.
Solange kein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, ist i.Ü. noch nichts veranlasst, sollte dieser eintreffen, kann man ja Einspruch einlegen, wenn man von der eigenen Unschuld so überzeugt ist.

Der Einzelrichter am AG freut sich immer wieder über neue Geschichten...


(Geändert von spraadhans um 19:49 am Aug. 1, 2012)


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Cziebesz
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OC God
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Wieso sollte der zweite Punkt nicht auf den Fall übertragbar sein?

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VoooDooo
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danke erstmal euch beiden.


Die Klausel, über welche das LAG zu entscheiden hatte, ist eine etwas andere, als die zitierte und daher ist das Urteil so ohne weiteres auf diesen Fall nicht übertragbar.

d. h. die Klausel gilt erstmal wenn man es so unterschreiben würde und man dürfte nicht über sein Gehalt reden?

Gilt das Urteil den nur nicht weil es in diesem Arbeitsvertrag anders formuliert ist als 2009, oder gilt es aufgrund der Urteils nur für Mitarbeiter des Unternehmens und man darf nicht mit Leuten außerhalb der Firma über sein Gehalt sprechen?

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spraadhans
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Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber die Klausel ist auslegungsbedürftig, wer bspw. sollen dritte Personen sein?

Kollegen, ja/nein?

Im zitierten Fall wurde das Verbot explizit auf Kollegen ausgedehnt, was selbstverständlich gegen verschiedene Rechte des AN verstößt.

I.Ü. könnte das ein anderes ArbG oder LAG anders sehen, es gibt bei uns kein Präzedenzfallrecht.


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