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masterofavenger
aus Herford offline
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Mal etwas anderes, hier um versteckte Baumängel. Mal angenommen Herr X würde im Jahre 2006 eine Doppelhaushälfte kaufen. In der notariellen Kaufurkunde könnte stehen: "Hierzu versichern die Verkäufer, dass wesentliche, für den Käufer nicht erkennbare Mängel, nicht bekannt sind." Nun stellt sich aber nach knapp 5,5 Jahren heraus, dass ein gravierender Baumangel, der nicht mit vertretbarem Aufwand behoben werden kann, besteht. Sehen konnte man es nicht, fühlen vielleicht, aber das hätte viele andere Ursachen haben können. Nehmen wir mal an, es wäre die Bodenplatte die durchgehend ist, was bei Doppelhaushälften eine gehörige Schallübertragung ermöglicht. Es könnte sogar sein, dass darüber (per Hören/Sagen) ein Gutachten besteht (schon vor vielen vielen Jahren angefertigt), jedoch ist darüber nichts bekannt, welches über diesen Baumangel ausgeführt wurde. Der Vorbesitzer hat das vermutlich nicht interessiert, allerdings die damaligen Bauherren. Hätte Herr X (eine anwaltliche Beratung vorausgesetzt) überhaupt die Möglichkeit Ansprüche zu stellen und wie könnten diese aussehen? Schadensersatzforderung - nachträgliche Kaufpreissenkung?
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Beiträge gesamt: 29097 | Durchschnitt: 3 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2002 | Dabei seit: 8401 Tagen | Erstellt: 9:42 am 9. April 2012
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