AMD Ryzen 7 3900 MHz @ 4400 MHz 62°C mit 1.35 Volt
so hab dann auch mal ne Frage (das ergebnis ist zwar nicht mehr beeinflussbar, aber trotzdem will ich mal hören ob das gerechtfertigt ist):
Habe vor drei monaten nen Unfall verursacht, habe nen Motorradfahrer nicht gesehen der im toten winkel war wobei der Mopedfahrer auch nicht ganz unschuldig dran war jedoch stehe ich auf der 1 im Unfallbericht deshalb brauch man da nicht weiter zu diskutieren.
Auf jeden fall ging das seinen weg mit Anzeige und hast du nicht gesehn und dann stand die Staatsanwaltschaft vor der Türe wie das immer so ist bei nem Unfall mit Personenschaden (er hatte die Hand gebrochen).
Der Mopedfahrer hat jedoch keine angaben zum Unfall gemacht und auch keine Zivilklage eingereicht.
Ich denk puh nochmal glück gehabt der Schock an sich hat ja schon gereicht.
En paar wochen später kommt en schreiben von der Stawa über ne Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen die da wären, dass ich 500 eu an den Staat zahlen soll und 500 eu an den geschädigten...
WTF? was ist das denn? ich stand noch nie vor dem Kadi oder bin sonst i-wie auffällig geworden, gehe ner geregelten Arbeit als Vorarbeiter nach und studiere nebenbei.
Die drei Tü.... die meinem Schwager die Nase gebrochen haben aus jux und schon Vorbestraft sind und teilweise auf bewährung sind, haben effektiv garnichts bekommen...ne verlängerung der bewährung uuhh ich hab ja sone angst.
Wo ist da die gerechtigkeit und wieso hauen die mir direkt sone strafe vor den Latz?
Die Weisheit des faulpelz: Und wenn's dich auch etwas mehr kostet: Solange es dir ein bisschen Arbeit erspart, war es das Geld wert!!!
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Einstellung gegen Geldauflage ist doch i.O., keine Verurteilung, keine Vorstrafe und die fahrlässige KV scheint ja letztlich festzustehen.
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die steht fest dagegen sage ich ja auch nichts, aber ich find die höhe der strafe i-wie nichtmehr normal oder sehe ich da was falsch?
Die Weisheit des faulpelz: Und wenn's dich auch etwas mehr kostet: Solange es dir ein bisschen Arbeit erspart, war es das Geld wert!!!
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Über das Strafmaß darfst du dir gar keine Gedanken machen, denn dann kommst du ausm Zweifeln nicht wieder raus. Viel mit Gerechtigkeit hat das heute nicht mehr zu tun. Jetzt mal ganz unabhängig von dem was du bezahlen musst.
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gipskopf offline
OC God 21 Jahre dabei !
Huhu
auch mal was neues
also
Ebay Kauf ! 400 Euro Geld wurde überwiesen, 5 Tage später wurde das Konto des Verkäufers eingefroren weil es ein Konto ist was der betrügerei zum Opfer gefallen ist, den Konto inhaber gibt es garnicht und dort sind in 1 woche über 20.000 Euro eingegangen alles Ebay verkäufe .. !
so jetzt wurde natürlich Anzeige gegen den Ebay verkäufer gemacht den gibt es nicht wirklich, also auch gefälschter account !
Anzeige auch gegen den Kontoinhaber... den es ja auch nicht gibt !!
die Bank des Kontoinhabers wurde Informiert die geben keine richtige Info raus wie man wieder an das Geld kommen kann... Ist ja noch alles drauf ! es wurde komischer weise nichts abgeholt !
Die eigene Bank sagt rücküberweisung oder Geld zurück holen funktioniert nicht --->> wenn das Geld einmal auf das Konto ist...
hat einer plan wie das jetzt abläuft ? was passiert jetzt ? Die Rennleitung wird den Typen nicht finden da bin ich mir sicher..
wie kommen jetzt alle geschädigten den wieder an ihr Geld ? Die Postbank wo das Geld eingegangen ist ... schweigt .. !
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Die Anzeige hilft wegen des Geldes bestenfalls mittelbar.
Allerdings ist es hier wirklich wichtig, eine Strafanzeige zu machen und ggf. Strafantrag zu stellen, denn die Polizei kann dann mglw. die Hintermänner ermitteln.
Von diesen muss sich jeder Geschädigte dann auf dem Zivilrechtsweg den Kaufpreis zurückholen, was aber eben nur funktioniert, wenn es einen Beklagten bzw. Schuldner gibt.
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gipskopf offline
OC God 21 Jahre dabei !
Anzeige ist gemacht wegen Warenbetrug 263 stgb
jetzt ist es ja wie schon gesagt so das der Kontoinhber ja nicht wirklich auf unserer Erde wohnt ;-)
Die Polizei na ja, der traue ich nicht wirklich viel zu ! Die sache wird beim Statsanwalt landen , und der wird wohl zuletzt entscheiden was aus der sache wird !
Mir ist schon klar das die Postbank keine Infos zu dem vorgang der Kontosperrung geben kann,will ich ja auch garnicht Aber die könnten ja wenigstens wenn man da schon höfflich nachfragt , wie es in so einem Fall weitergeht , Die besitzen ja Geld was denen nicht wirklich gehört ..
Ich muss es wohl so machen, zum Anwalt gehen (das wollte ich vermeiden) bin zwar im Rechtschutz aber kosten verursacht es ja trotzdem. Und werde mir einen Titel gegen den Kontobesitzer besorgen. Auch wenn es den nicht geben sollte!
Sollte es zur auszahlung kommen habe ich wenigstens den Titel und wenn Kohle auf dem Konto ist.. Was ich ja von der Postbank rausbekommen habe ;-) dürfte ich wenigstens einer von den gläubigern sein und hoffen ....
oder sehe ich da was falsch ?
@Papst warum sollte man gegen unbekannt eine Anzeige erstatten ? Das macht doch kein sinn wenn man die Kontodaten und Namen hat ! -->Unsinn
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