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systemNo1
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OC God
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:mahlzeit:

am 30.12.07 hat meine Mutter unseren 1&1 Vertrag fristgerecht (nach den AGB's, die zur Zeit der Vertragsschließung galten) zum 29.2. gekündigt.
Heute kam ein Brief von 1&1 in dem es heißt, wir können auf Grund der neuen AGB's, die wir nie akzeptiert haben und über die wir nie informiert wurden, erst zum 29.10. kündigen können :crazy:

alte AGB's besagen folgendes:

"7.5
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden."

neue AGB's:

"§5.3:
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird."

Da wir nich über die neuen AGB's informiert wurden und diese so auch nicht akzeptiert haben bin ich der Meinung, dass wir uns auf die alten AGB's berufen können und unsere Kündigung zum 29.2. rechtmäßig ist.

Ist das so korrekt oder irre ich mich?:noidea:

Danke schonmal für eure hilfe :)

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quake34ever
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OC God
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soviel ich weiß erkennt man die neuen AGBs bei weiternutzung automatisch an oder kann auf grund dieser änderung kündigen.
so sah es zumindest bei meinem nachbarn bei t-online aus.

die frage ist nun, ob 1&1 euch beweisen kann, dass ihr über neue AGBs informiert wurdet...bist du sicher, dass du NIE eine email oder schriftliche post von denen bekommen hast?!

ansonsten müsste eine kündigung doch spätestens jetzt nach feststellung neuer AGBs möglich sein.

ich bin weder jurist noch habe ich sehr viel ahnung von der materie, aber man liest dies und das im netz und vor 2 monaten hatte ich mich schlau gemacht für meinen nachbarn (rentner)


Hier war mal was ^^ => Under Construction cD

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OberstHorst
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OC God
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Ob alte AGBs oder neue AGBs... die Kündigungsfrist beträgt meiner Meinung nach 2Monate... oder sehe ich das Falsch. Wenn ihr Fristgerecht 2Monate vor ablauf/verlängerung des Vertrags gekündigt habt,  ist das nach neuen, sowie nach alten AGBs Fristgerecht.


<-- Killerspielespieler
Geh doch zum MediaMarkt und lass dich da beraten...

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The Edge
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OC God
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die frage ist jawohl erstmal - WELCHE mindestvertragslaufzeit hattet ihr, WANN habt ihr den vertrag abgeschlossen!?

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quake34ever
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OC God
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sollte aber gerade die mindestvertragskaufzeit sich um weitere 12 monate verlängert haben oder wie auch immer, so kann man NICHT in 2 monaten kündigen, sondern erst zum termin des vertragablaufes

interessesant wäre zu wissen wann der vertrag abgeschlossen worden ist mit welcher laufzeit...ich kann mir nicht vorstellen dass 1&1 unter 12 Monate Laufzeit gegangen ist bei Abschluss...und dann verlängert sich der vertrag normalerweise um weitere 12 monate...

und das würde heißen, dass es kein vertrag auf unbestimmte zeit ist, sondern für eine bestimmte zeitdauer.

Wann galten die alten AGBs und ab wann die Neuen?


Hier war mal was ^^ => Under Construction cD

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The Edge
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OC God
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interessesant wäre zu wissen wann der vertrag abgeschlossen worden ist mit welcher laufzeit...


erstor :lolaway:

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cheech2711
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OC God
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also, ich kann mal sagen wie es bei E-Plus war. Ist es ein alter Vertrag der sich immer auto verlängert hat gelten die alten AGB´s hat man den Vertrag selbst schon mal verlängert, stimmt man auto den neuen AGB´s zu, hier gelten die Neuen AGB´s

In diesem Sinne

(Geändert von cheech2711 um 17:02 am Jan. 9, 2008)


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systemNo1
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OC God
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Zitat von The Edge um 16:14 am Jan. 9, 2008
die frage ist jawohl erstmal - WELCHE mindestvertragslaufzeit hattet ihr, WANN habt ihr den vertrag abgeschlossen!?

der vertrag wurde am 23.8.2005 mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir NIE über neue AGB's benachrichtigt wurden.
soweit ich weiß muss 1&1 über änderungen der AGB's informieren, oder?

und was kann ich jetz machen? ich werd 1&1 auf jeden fall noch nen netten brief schreiben:kick:
können wir am 28.2. einfach die einzugsermächtigung zurückziehen?

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quake34ever
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OC God
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23.08.2005 Abschluss.... mit MVL 12 Monate

wäre kündbar gewesen zum: ca 23.06.2006

wurde aber nicht gekündigt, also verlängerung um automatisch ein weiteres Jahr...

erneuter ablauf: 23.08.2007
kündbar ca 23.06.2007

da ihr dies aber nicht gemacht habt, wird sich der vertrag sehr wahrscheinlich um ein weiteres jahr verlängert haben...

ablauf: 23.06.2008

wie die nun auf den Termin de rKündigung iwas im Oktober kommen, ist mir schleierhaft...das passt nun wirklich nicht...
hast du iwann mal die leitungsgeschwindigkeit geändert oder fastpath oder sonst iwas bei 1&1 gemacht?

dann würde sich das alles erklären lassen...neue geschwindigkeit gilt als neuer vertrag.


Die sache mit dem bankeinzug: überleg es dir...die kosten werden immens groß (nicht nur die ge bühr für nichteinlösung, sondern mahnungen usw...bis evtl..inkasso)

was zahlt ihr monatlich?


EDIT: Ansonsten...Rechtschutzversichert?

(Geändert von quake34ever um 17:47 am Jan. 9, 2008)


Hier war mal was ^^ => Under Construction cD

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Hitman
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Quatsch du hast doch nicht jedes Jahr ne Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit um ein Jahr.

Es heißt doch auch Mindestvertragslaufzeit. Danach kannst du kündigen wie es in den alten AGBs steht wenn du wirklich nie was bekommen hast. Ist natürlich so ne Sache wenn die dir ne Kopie hinlegen und du kannst es ja "weggeschmissen" haben. Im Zweifel für den Angeklagten würde ich da mal sagen.

Was ich allerdingsweiss ist wenn du z.B. den Tarif wechselst aufpassen musst WAS du da unterschreibst. Bei mir ham ses versucht und konnten dann am selben Tresen meine Kündigung entgegen nehmen. Meine Gegenzeichnung hab ich mit nach hause genommen lass mich doch net verkohlen von denen. Vor allem dann sagen: Ja Sie sind ja kein Neukunde, können wir Ihnen ja nicht dieselben Konditionen anbieten.

Ahja, aber mir wieder 12 Monate dranhängen... Dann geh ich eben woanders hin.


Wenn du jedoch unterschrieben hast dass sich die Mindestvertragslaufzeit nach nem Jahr wieder ändert (was ich eigentlich gar nicht glauben kann) dann siehts bitter aus.


Kaufempfehlung CPU-RAM-MB, Netzteile, Festplatten
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