Also bei mir in der Nähe gibt es einen Supermarkt, in dem eigentlich jeder Jugendlicher, der einen Rucksack oder Tasche etc... dabei hat diesen an der Kasse kontrollieren lassen muss, weil da viel geklaut wird. Das machen die deswegen routinemäßig.
Ich komme da auch nicht oft vorbei weswegen ich da noch seltener einkaufen gehe und da auch noch nie kontrolliert worden bin (weil ich noch nie mit Rucksack o.ä. da war) aber wenn ich da mal, warum auch immer, mit Rucksack/Tasche hinkommen sollte, bin ich dann dazu verpflichtet denen den Inhalt der Tasche/ des Rucksacks zu zeigen?
Ich bin keiner der im Supermarkt klaut oder so, sondern wollte das einfach mal aus Interesse wissen. Es geht mir da im Wesentlichen nur ums Prinzip, nicht dass ihr was falsches von mir denkt
Beiträge gesamt: 18440 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Juli 2003 | Dabei seit: 7780 Tagen | Erstellt: 17:34 am 6. Mai 2005
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Na wenn du den Inhalt nicht zeigst stehst erst recht im Verdacht... das kann soweit hingehen das die die Polizei rufen...
jedoch um das mit Grund zu tun müssten sie einen konkreten Verdacht haben sprich dich gesehen haben.
Naja was wenn du ne Wasserflasche oder 2 Äppel im Rucksack hast ?
dann können die sagen das du diese geklaut hast und du must nachweisen das du sie nicht geklaut hast...
aber immer jeden Kassenzettel zu jedem Pfurz & Obst mitschleppen ?
macht keiner...müsste man aber eigentlich wenn man einen Laden betritt in dem der Verdacht aufkommen könnte das man Waren die man dabei hat geklaut haben könnte...
Deutsches Rechtsystem halt
Dadadadadada Das Leben ist ein Drecksack, dadadadadadaa so ist das Leben eben.
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ich hlaub mal (bin mir aber nicht sicher) das du nicht die Pflicht hast den Inhalt deiner Tasche preis zu geben solange es kein Polizist o.ä. ist
wie gesagt ich bin mir nicht sicher
Menschen die zur Unpünktlichkeit neigen, werfen sich leider oft hinter den Zug.
Beiträge gesamt: 5507 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Juli 2004 | Dabei seit: 7426 Tagen | Erstellt: 17:39 am 6. Mai 2005
Charon offline
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Zitat von Master7288 um 17:39 am Mai 6, 2005 ich hlaub mal (bin mir aber nicht sicher) das du nicht die Pflicht hast den Inhalt deiner Tasche preis zu geben solange es kein Polizist o.ä. ist
wie gesagt ich bin mir nicht sicher
stimmt
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Nitrex offline
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Es ist sogar so, dass es mindestens ZWEI Polizisten sein müssen, um dich durchsuchen zu dürfen. Ein Einzelner Polizist darf glaube ich (bin mir nicht ganz sicher), nichteinmal deinen Ausweis verlangen, wenn du nicht damit einverstanden bist.
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Zitat von Master7288 um 17:39 am Mai 6, 2005 ich hlaub mal (bin mir aber nicht sicher) das du nicht die Pflicht hast den Inhalt deiner Tasche preis zu geben solange es kein Polizist o.ä. ist
wie gesagt ich bin mir nicht sicher
keine pflicht, du kannst, mußt aber nicht und der laden muß nachweisen dass du das geklaut hast und nicht du, dass es dir gehört (zumindest bei äpfeln und wasserflaschen, bei hochwertigeren gegenständen mußt zwar keinen kassenzettel haben, aber es glaubhaft machen, dass du der eigentümer bist, wie auch immer das aussehen soll)
"Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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Jack the Ripper offline
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jedoch um das mit Grund zu tun müssten sie einen konkreten Verdacht haben sprich dich gesehen haben.
Selbst dann dürfen sie nicht.
dann können die sagen das du diese geklaut hast und du must nachweisen das du sie nicht geklaut hast...
Sind wir im Mittelalter? Die müssen erstmal deine Schuld beweisen.
Durchsuchen dürfen sie deine Taschen in keinem Fall. Auch bei der Polizei ist es eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen die auch nicht einfach so in nen Kofferraum gucken, desswegen werfe sie nur immer schnell nen Blick rein, wenn die Besitzer den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck rausholen sollen.
Beiträge gesamt: 28014 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2003 | Dabei seit: 7951 Tagen | Erstellt: 18:22 am 6. Mai 2005
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Zitat von Jack the Ripper um 18:22 am Mai 6, 2005
jedoch um das mit Grund zu tun müssten sie einen konkreten Verdacht haben sprich dich gesehen haben.
Selbst dann dürfen sie nicht.
dann können die sagen das du diese geklaut hast und du must nachweisen das du sie nicht geklaut hast...
Sind wir im Mittelalter? Die müssen erstmal deine Schuld beweisen.
Durchsuchen dürfen sie deine Taschen in keinem Fall. Auch bei der Polizei ist es eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen die auch nicht einfach so in nen Kofferraum gucken, desswegen werfe sie nur immer schnell nen Blick rein, wenn die Besitzer den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck rausholen sollen.
Wenn die Streife einen konkreten Verdacht hat darf sie sehr wohl in den Kofferraum sehen und wo sie sonst noch nachsehen wollen
Dadadadadada Das Leben ist ein Drecksack, dadadadadadaa so ist das Leben eben.
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Jack the Ripper offline
Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
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Zitat von Jack the Ripper um 18:22 am Mai 6, 2005
jedoch um das mit Grund zu tun müssten sie einen konkreten Verdacht haben sprich dich gesehen haben.
Selbst dann dürfen sie nicht.
dann können die sagen das du diese geklaut hast und du must nachweisen das du sie nicht geklaut hast...
Sind wir im Mittelalter? Die müssen erstmal deine Schuld beweisen.
Durchsuchen dürfen sie deine Taschen in keinem Fall. Auch bei der Polizei ist es eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen die auch nicht einfach so in nen Kofferraum gucken, desswegen werfe sie nur immer schnell nen Blick rein, wenn die Besitzer den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck rausholen sollen.
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