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gabiza7
offline
OC Profi 14 Jahre dabei !
AMD Athlon II 2700 MHz @ 3700 MHz 46°C mit 1.475 Volt
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Stimmt, der Disclaimer scheint tatsächlich mittlerweile sinnlos zu sein. Soweit ich auf mehreren Seiten herausfinden konnte, kann man als Mitstörer verantwortlich gemacht werden, wenn man zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Videos ohne entsprechende Erlaubnis auf seiner Webseite einbindet, weil man sie dann "anderen zugänglich macht". Es wird aber auch gesagt, dass das Risiko für den privaten Betreiber wegen soetwas angezeigt zu werden eher überschaubar ist. Wenn man auf ganz Nummer sicher gehen will, sollte man dann in den Forennutzungsbedienungen das Einbetten von Videos untersagen und Videos, die dennoch eingebettet oder verlinkt werden, löschen. Würde die Forenlandschaft aber um einiges ärmer machen. Es ist schon richtig, dass verbotene Videos oder urheberrechtlich geschützte Videos auch nicht eingebettet werden sollen, aber es gibt auch sehr gute Tutorial-Videos auf Youtube, Internet-Comedians oder sonstige interessante Videos. Wäre schade, wenn man die nicht mehr einbetten dürfte.
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Beiträge gesamt: 933 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2010 | Dabei seit: 5465 Tagen | Erstellt: 12:56 am 8. Sep. 2011
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GenialOmaT
aus Pößneck offline
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Darf ich eine gekaufte Software weiterveräußern, wenn der Hersteller das in seinen Lizenzbedingungen untersagt? Hallo, wir haben in der Firma noch eine Solidworks 2008 Software inkl. Lizenz, welche aber nicht genutzt wird. Der Hersteller verbietet den Weiterverkauf (bzw. Übertragung der Lizenz), jetzt hab ich mal kurz gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen: http://www.medienrecht-anwaelte.de/medienrecht/internetrecht/ist-der-weiter-verkauf-von-software-verboten.html Ist es vielleicht so, dass ich das Programm verkaufen darf, aber die Lizenz von dem Käufer nicht genutzt werden darf? Hier noch ein Aufzug aus den Lizenzbedingungen:
Code(i) DS SolidWorks gewährt Ihnen gemäß den nachfolgenden Bedingungen nach Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren an Ihren Reseller, bei dem Sie die Lizenz erworben haben, eine einfache, grundsätzlich dauerhafte (vgl. Ziffer 5) und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die „Dokumentation“) für Ihre eigenen Geschäftszwecke. Die Lizenz ist räumlich beschränkt auf das Land, in dem Sie oder, falls abweichend, Ihre Niederlassung, welche die Bestellung bei Ihrem Reseller durchführt, Ihren Geschäftssitz haben und darf nicht in ein anderes Land verbracht werden und wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie bzw. Ihre Niederlassung die Lizenz bei einem Reseller erworben haben, der seinen Geschäftssitz in dem Land hat, in dem Sie bzw. Ihre Niederlassung die Software nutzen. Die Lizenz ist somit räumlich beschränkt und darf nicht in anderen Ländern genutzt werden. | Edit: Noch was gefunden, demnach scheinen solche Lizenzklauseln wirksam zu sein http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article/9/Handel-mit-gebrauchten-Software-Lizenzen-unzulaessig.html (Geändert von GenialOmaT um 20:31 am Sep. 8, 2011)
Fahren Sie mich irgendwohin, ich werde überall gebraucht.
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Beiträge gesamt: 2091 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 7988 Tagen | Erstellt: 20:13 am 8. Sep. 2011
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gabiza7
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@Hitman: Also ich weiß nicht. Soweit ich gehört habe, machen Anwälte, die von einer normalen Privatrechtschutzversicherung bezahlt werden, nur das Nötigste. Ich bezweifle stark, dass du da vor Gericht in Sachen Urheberrechtsverletzungen ne Chance hättest. Und Rechtschutz ist teilweise echt teuer: Wenn du da Arbeits-, Miets-, Verkehrsrechtschutz und was sonst noch alles willst, zahlt man als Single da schnell mal einige 100 Euro im Jahr. Und dann ist auch die Frage, ob eine normale Rechtschutzversicherung überhaupt Anwaltskosten für solche Dinge wie Urheberrechtsverletzungen übernimmt. Kann mir gut vorstellen, dass sich da die ein oder andere Versicherungsgesellschaft rausreden will. Da steht "wenn Lizenzrechte losgelöst vom Datenträger verkauft werden". Habt ihr denn nur noch die Lizenz und sonst nichts mehr? Wäre doch irgendwie seltsam, dann dürfte man auch sein Windows nicht mehr weiterverkaufen. Soweit ich informiert bin geht es darum, dass man gebrauchte Software immer komplett möglichst so verkaufen muss wie man sie beim Kauf selbst erhalten hat. In erster Linie müssen dann meistens Datenträger, Handbuch sowas dabei sein. Nur die Lizenz verkaufen und sagen "Zieh dir das Programm irgendwo oder kopier es" geht natürlich nicht, weil du dann eben wie im Artikel beschrieben unter Umständen gegen das Urheberrecht verstoßen würdest/den Abnehmer dazu auffordern das zu tun. Aber wenn du die Lizenz mit Datenträger und sonstigem Zubehör verkaufst, sollte da eigentlich nichts problematisch dran sein.
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Beiträge gesamt: 933 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2010 | Dabei seit: 5465 Tagen | Erstellt: 20:57 am 8. Sep. 2011
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GenialOmaT
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Hi, habe mal den Teil aus dem letzten Link markiert, den ich gemeint habe.. Allerdings steht da ein "und" dazwischen, heißt das hervorgehobene Teil bezieht sich auch auf Lizenzen ohne Datenträger? Wir haben jedenfalls die Original DVDs, Lizenzcode und einen Dongle, also das komplette Paket..
Das Oberlandesgericht München entschied mit dem Urteil vom 15.3.2007 (7 O 7061/06), dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen gegen das Urheberrecht verstoßen kann. Dies gelte jedenfalls, wenn die Lizenzrechte losgelöst von einem Datenträger verkauft werden und der Urheber der Software in seinen Lizenzbestimmungen geregelt hat, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte bestehen.
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Fahren Sie mich irgendwohin, ich werde überall gebraucht.
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