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huber2000
offline
OC Newbie 19 Jahre dabei !
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Sorry AlexW, du verzapfst hier einen Mist, das geht echt unter keine Kuhhaut mehr. Immer schön einen auf dicke Hose machen, aber nicht die geringste Ahnung von gar nichts haben. Das sind mir die liebsten. Ich glaube du solltest schon alleine zu deinem Selbstschutz lieber die Klappe halten... 1. Sammelklagen gibts in den USA, hier in Dtl. aber nicht! 2. Deine sichere Quelle hat dir Schrott erzählt. Zurückbuchen geht grundsätzlich nur bei Lastschriften innerhalb von sechs Wochen, bedingt ist es auch bei Kreditkartenzahlungen möglich. Bei Überweisungen kann man grundsätzlich NICHTS zurückbuchen! Wäre ja auch noch schöner. Du kannst die Überweisung unter gewissen Umständen stornieren (nicht zurückbuchen!!!!), aber nur solange, bis sie auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, was nach i.d.R. max. 2 Werktagen der Fall ist. Dann geht auch da nichts mehr! Ans Geld kommt man dann nur noch, wenn man einen sog. Titel erworben hat (nach Mahnverfahren etc.) z. B. über einen Gerichtsvollzieher, der dann pfänden kann, sofern noch was da ist...
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Beiträge gesamt: 1 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2005 | Dabei seit: 7233 Tagen | Erstellt: 21:09 am 6. Feb. 2005
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