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Zenmouron
aus NRW, Oberhausen offline
OC God 20 Jahre dabei !
AMD Athlon 64 X2 Dual Core 2500 MHz @ 3200 MHz 00°C mit 1.30 Volt
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Zitat von The Papst um 13:44 am Juni 29, 2011
Code7.2. Sie verpflichten sich, das / die Ticket(s) nur zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede gewerbsmäßige oder kommerzielle Weitergabe der Tickets ohne Zustimmung des jeweiligen Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte um Gewinn zu erzielen oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen oder durch nicht autorisierte gewerbliche Verkäufer. | Meint ihr diese AGB Klausel ist haltbar? Was ist, wenn jemand unerwartet ein Ticket über hat und dieses weiter verkaufen will? Komplette AGB
| Glaube das eigentliche Problem dürfte sein das diese Tickets Personalisiert sind
Code9.2. Das personalisierte Ticket berechtigt nur denjenigen zum Einlass zur Veranstaltung, dessen Name auf dem Ticket vermerkt ist, und der sich bei der Einlasskontrolle mit seinem Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Sie können sich daher gegenüber Rammstein-Merchandising OHG oder dem Veranstalter nicht darauf berufen, dass sich eine andere Person unter Vorlage Ihres Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft habe. |
Du bist auch so eine kleine Red-Dot Pussi, oder? :)... Kimme und Korn, das ist noch ehrlich und gut.
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Beiträge gesamt: 1236 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2005 | Dabei seit: 7332 Tagen | Erstellt: 14:43 am 29. Juni 2011
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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
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Kommerziell ist es, sobald Du es in Gewinnerziehlungsabsicht und in größeren Stückzahlen verkaufst. Verkauft man zwei Konzertkarten, weil etwas dazwischen kommt, ist das kein kommerzieller Verkauf, auch wenn die Auktion im Verlauf den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt.
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8058 Tagen | Erstellt: 23:39 am 29. Juni 2011
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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
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Rechtsfrage: Käufer X kauft bei Möbelhaus Y eine große Polsterecke. Diese holt er selbst ab, was nur mit einem gemieteten Transporter und zwei weiteren Helfern möglich war. Wenige Wochen später platzt eine Naht in der Sitzfläche leicht auf. Nach Telefonat und Bildern per E-Mail leitet Y die Bilder an den Hersteller weiter, welcher den Mangel anerkennt. Nun bietet Y dem Käufer die Kaufpreiserstattung oder Umtausch an. Für den Umtausch würde man sogar einen Transporter stellen, aber als Erfüllungsort gilt laut Y das Möbelhaus. Nun die Frage: Kann Y von X bei solch großen Teilen tatsächlich verlangen, die komplette Garnitur abzubauen, zu Y zu schaffen und dann wieder den Austausch-Artikel nach Hause zu transportieren und aufzubauen, obwohl dies nur mit mehreren Leuten möglich ist? In meinen Augen ist da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, da es leichter wäre, einen Polsterer zu Y zu schicken, der die Naht einfach wieder flickt. Was sagen die Experten dazu?
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8058 Tagen | Erstellt: 0:29 am 9. Juli 2011
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