ob mofa oder motorrad macht bei der rechtslage keinen unterschied anderes bauteil als original "muss" eingetragen werden oder eine ABE mitgeführt werden.
mit eingetragenen teilen fährt es sich entspannter! alles andere ist dir überlassen.
Beiträge gesamt: 3703 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2001 | Dabei seit: 8473 Tagen | Erstellt: 20:44 am 26. Dez. 2008
Es geht mir einfach nur darum, dass K mit maximal 25kw durch die Gegend fahren darf. Da es sich bei der neuen Drossel ja um ein Bauteil mit ABE handelt, kann dadurch ja eigentlich nicht die ABE der Maschine verloren gehen. Sollte es jetzt zu einem Unfall kommen, erlischt denn der Versicherungsschutz? Also die Leistungsgrenze ist ja eingehalten und eine ABE vorhanden....
Beiträge gesamt: 36710 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2004 | Dabei seit: 7693 Tagen | Erstellt: 20:47 am 26. Dez. 2008
Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 53°C mit 1.05 Volt
Zitat von Paschka um 17:17 am Dez. 26, 2008 wenn die private "Fortbildung" bei dir im Sinne eines Studiums zu Arbeitszwecken bzw. irgendwas mit deiner Arbeit zu tun hat, kannst du diese auch als Werbungskosten mit angeben. Es kann auch trotzdem noch sein, dass du dir diese Verbindung von deinem Arbeitgeber Bescheinigen lassen musst und erst dann auch noch die anderen Webungskosten geltend gemacht werden können.
ist zwar offiziell nirgends so vermerkt, aber ja, sie dient mir dazu im konzern aufzusteigen. ich werde auch als werksstudent geführt.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl
Beiträge gesamt: 18206 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8674 Tagen | Erstellt: 13:08 am 27. Dez. 2008
Ist bei mir genauso. Ich leite eine IT-Abteilung und studiere Abends an einer privaten Hochschule. Deswegen kann ich dir genau sagen dass es so ist Unsere Buchhalterin hat es auch nciht als Hinderniss gesehen da eine Bescheinigung auszustellen. Also
Beiträge gesamt: 3703 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2001 | Dabei seit: 8473 Tagen | Erstellt: 13:17 am 27. Dez. 2008
Ich hatte im Mai '08 einen kleinen Unfall, wo der Unfallgegner einfach abgehauen ist. ZUm Glück hatte ich sein Kennzeichen und eine Zeugin.
Habe direkt einen Anwalt eingeschaltet und nach hin und her mit der Versicherung haben sie etwa 75% des festgestellten Schadens bezahlt. Den restlichen Betrag wollte mein Anwalt gerichtlich geltend machen. Doch nun habe ich seit November '08 nichts mehr von meinem Anwalt gehört. Ist ein sehr unzuverlässiger Anwalt bei dem man ständig nach dem Stand der Dinge hinterherfragen muss. Naja, auf die restlichen 25% könnte ich verzichten, doch heute bekam ich einen Anruf vom Sachverständigem der damals meinen Wagen begutachtet hat. Der hat immer noch kein Geld von der Versicherung erhalten und will dass ich nun den Betrag für das Gutachten bezahle.
a) Was kann ich gegen den Anwalt machen, der sich nicht mehr um meinen Streitfall kümmert? b) Hat der Gutachter das Recht von mir das Geld zu kassieren?
Was sollte ich nun machen?
Beiträge gesamt: 1005 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2005 | Dabei seit: 7327 Tagen | Erstellt: 16:00 am 9. Jan. 2009
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so, wirst du keine hilfe erhalten, da es nicht erlaubt ist. schau dir mal die ersten 2 seiten dieses topics an und versuch es nochmal
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Beiträge gesamt: 18206 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8674 Tagen | Erstellt: 18:12 am 9. Jan. 2009
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