Hi, da immerwieder Rechtsfragen auftauchen, dachte ich erstelle mal ein Topic für diese. Die Fragen sollten immer anonym gestaltet sein.
So nun zu meiner Frage (Ist mir zwar etwas peinlich , da das eigentl. das ist was ich studiere ):
A kauft beim Händler B ein technisches Gerät. Der Hersteller C des Gerätes gibt darauf eine Garantie von 24 Monaten. Schon nach mehreren Monaten hat A Probleme mit dem Gerät. Deshalb ruft er Händler B an und dieser sag er soll es direkt an den Hersteller C senden. Der Hersteller C hatte 2 fehlgeschlagene Versuche im Sinne des §440 BGB. Nun will der Käufer A keine erneute Reparatur. Den Kaufvertrag schloss er mit Händler B.
Nun die Frage:
Sollte er seine Ansprüche gegen den Händler B geltend machen oder muss er sich an Hersteller C wenden?
(Geändert von t4ker um 11:36 am Dez. 4, 2008)
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Zitat von MisterY um 19:12 am Dez. 3, 2008 ich will nur anmerken, dass eine Rechtsberatung hier nicht durchgeführrt werden darf
cool wäre es noch gewesen, wenn du die rechtsquelle genannt hättest
"Hecken schützen Heckenschützen." “Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U
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t4ker offline
OC God 18 Jahre dabei !
keine Ahnung wie du auf die Idee kommst....solange das anonym ist, sollte es da kein Problem geben.
Könnt ihr nun bitte die Frage beantworten....Hilfe Spraad
Beiträge gesamt: 2483 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2006 | Dabei seit: 6738 Tagen | Erstellt: 19:32 am 3. Dez. 2008
Soweit ich weiß kann man dann vom Kauf zurücktreten, also wäre der Kaufvertrag aufgelöst. Also an Händler B wenden, weil mit dem ja der Kaufvertrag zustande kam. Der Händler muss dann sehen, was er mit dem Ding macht (sich also mit dem Hersteller in Verbindung setzen).
check meine Band: Knocking Dog
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t4ker offline
OC God 18 Jahre dabei !
ja das gilt bei Rechtsberatung....ist es heir aber nicht. Beispielfallfragen dürfen gestellt werden.
Noch eine Frage: Zählen dann trotzdem die 2 Nachbesserungen. Weil die hat ja der Hersteller C vorgenommen und nicht der Händler B. Oder muss man nun Händler B 2 weitere Nachbesserungen einräumen? Das kann ja nicht Sinn der Sache sein.
schonmal Danke Live!
(Geändert von t4ker um 19:51 am Dez. 3, 2008)
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Also ich habs in der schule so gelernt wie live gesagt hat.
Jedoch ist das jetzt nen "schwerer" fall. weil das halt nicht über den händler gelaufen ist, sondern über den hersteller.
Aber ich denke auch das es an den Händler gehen muss. da dort das gerät gekauft wurde. nicht der hersteller hat es verkauft, sondern der händler
Nobody is perfect! I'm NoBody! San Diego @ 4400MHz rest in peace...
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