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kammerjaeger
aus Versehen offline
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Diese Frage geht an alle User, die sich ein wenig mit den rechtlichen Grundlagen solcher Sachverhalte auskennen: Ich möchte einen anderen Autofahrer anzeigen wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung. Das Problem dabei ist, daß ich alleine im Auto saß, während er wohl noch Frau und Tochter mit dabei hatte. Daß die natürlich nicht unbedingt gegen ihren Mann/Vater aussagen werden, dürfte klar sein. Macht die Anzeige daher überhaupt Sinn oder kann ich mir den Weg zur Polizei mangels Zeugen sparen? Wie wird in solchen Situationen entschieden? Es wäre schade drum, wenn solche Chaoten straffrei das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen könnten... Also schreibt mal, was Ihr dazu wisst. P.S.: Kennzeichen und Autotyp sind natürlich bekannt, den Fahrer/Halter ausfindig zu machen ist also kein Problem. (Geändert von kammerjaeger um 20:08 am Juli 20, 2007)
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8021 Tagen | Erstellt: 20:05 am 20. Juli 2007
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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
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Zitat von spraadhans um 22:03 am Juli 20, 2007 schilder mal kurz den sachverhalt, dann könnte man mal festhalten, ob und ggf. welcher tatbestand erfüllt wäre.
| Ok, ich bin mit dem Wagen meiner Frau unterwegs. Stadtausgang, Beginn der Landstraße, Tempo 80. Der vor mir fahrende Wagen beschleunigt aber kaum und fährt dann max. mit 65-70km/h weiter, obwohl er kein langsames Auto hat. Ich will ihn daraufhin überholen. Als ich neben ihm bin, beginnt er zu beschleunigen, wahrscheinlich weil er es sich vor seinem Frauchen und der Tochter nicht erlauben wollte, überholt zu werden. Jedoch kommen wir dadurch einer Linkskurve immer näher und ich stehe nun vor der Zwickmühle, gnadenlos durchzuziehen auf die Gefahr hin, daß etwas entgegenkommt oder aber mich seinem Tempo zu unterwerfen, auch wenn er danach wieder max. 65 fährt und/oder andere gefährliche Dinge tut. Wobei es auch beim Abbremsen hätte gefährlich werden können, wenn auch er gebremst hätte (was wahrscheinlich wäre) und Gegenverkehr gekommen wäre. Egal also, was ich gemacht hätte, es hätte beides in die Hose gehen können. Ich hab zwar in dieser Richtung schon einiges erlebt, aber in diesem Fall war es besonders dreist und hartnäckig. Wenn ein langsam fahrender Opa Lichthupe macht, wenn man ihn überholt, das ist ja Kinderkram. Aber hier war es für alle Beteiligten lebensgefährlich! Daher wäre mir daran gelegen, diesem Sack einen Denkzettel zu verpassen! Ich sehe den Tatbestand der Nötigung und insbesondere der Verkehrsgefährdung als gegeben. Nur leider fehlen mir eben die Zeugen, um ihn damit auf den Pott zu setzen... Kann man gegen solche Idioten nix machen???
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8021 Tagen | Erstellt: 1:05 am 21. Juli 2007
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ChivasRegal
aus gebrochen offline
VERBANNT 17 Jahre dabei !
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Ich glaube auch nicht, dass du da eine Chance hast...... Ich habe letztens eine Anzeige von einer komplett verblödeten Frau bekommen, die gemeint hat, dass ich eine Delle in ihren hässlichen Skoda Fabia gemacht hab (Parkplatz). Also indem ich die Fahrertür geöffnet hatte! Ich gleich daraufhin zur Polizei und habe gesagt, dass ich sofort das Auto von der Frau neben meins gestellt haben will und siehe da, es ist sich garnicht ausgegangen da mein BMW eine Zierleiste hat die zuerst an der Karosserie ankam und es kompklett unmöglich war einen halben Meter weiter oben eine Delle in das Auto zu machen. Es waren gleich 2 Beamte dabei die das bestätigt hatten und schließlich war am Ende die Frau verpflichtet sich bei mir zu entschuldigen, was ihr naürlich sehr schwer fiel, da sie noch bis heute behauptet, dass ich eine winzige unsichtbare Delle in ihren hässlichen Skoda gemacht hatte. Ein Forum wie schon von maxpayne erwähnt wäre wirklich nicht schlecht!!
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Beiträge gesamt: 141 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2007 | Dabei seit: 6409 Tagen | Erstellt: 7:59 am 21. Juli 2007
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Chill
aus Meppen offline
OC God 23 Jahre dabei !
AMD Ryzen 7
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Da Du ja selber sagst,das es auf eine Kurve zuging,gehe ich mal von aus,das dann dort auch ein Überholverbot aufgestellt war.Dies kann im Zweifelsfall zu Deinem Nachteil ausgelegt werden,das nur mal so am Rande ;-) Grundsätzlich muss JEDER eine Aussage machen,wenn er dazu aufgefordert wird,dies ist nämlich Deine Pflicht als Bürger. ABER es gibt Ausnahmen: Das Recht, die Aussage zu verweigern, haben z. B. Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte und sonstige nahe Angehörige einer Partei oder eines Beschuldigten. Sie brauchen auch keine Angaben zu machen, durch die Sie sich selbst oder einen Ihrer nahen Angehörigen in Gefahr bringen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Im Zivilprozess kann die Beantwortung einzelner Fragen auch dann verweigert, wenn die Antwort einem selber,oder einem nahen Angehörigen zur Unehre gereichen oder einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden bringen würden. Liegt kein Grund vor, der ausnahmsweise zur Verweigerung der Aussage berechtigt, so muss ausgesagt werden! @KJ: Knick das ganz schnell,Dein Vorhaben ist schon im Ansatz gescheitert :-)
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Beiträge gesamt: 2076 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2001 | Dabei seit: 8435 Tagen | Erstellt: 8:06 am 21. Juli 2007
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