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eskimo
aus Kastl offline
OC God 22 Jahre dabei !
AMD Phenom II 3000 MHz @ 3000 MHz
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Ich habe über Ebay leider einen gefälschten Artikel ersteigert. Klick Die Jacke fusselt überall, und das nach nur zweimaligem Tragen. (Kann man im Prinzip nicht mehr Tragen, ist total peinlich - weils jeder sieht, dass das Ding gefälscht ist, bin da evtl. auch etwas zimperlich...) Der Verkäufer reagiert nicht wirklich auf e-mails, es kommt nur sowas zurück wie:
also erstens sie haben sich nicht bei mir gemeldet und gleich negativ bewertet und sie können anzeigen wen sie wollen sie erreichen nichts da ersten in meiner auktion dick fett und rot steht DA PRIVAT IST GARANTIE & RÜCKTAUCH AUSGESCHLOSSEN und áusserdem haben sie die jacke schon angezogen und benutzt ich wär bereit ein teil des geldes zu erstatten gegen die jacke aber nicht den gesamten betrag die die jacke nicht mehr neu ist und ich sie nicht wieder zurückgeben kann.
| Irgenwie totales BlaBla... (Kennt sich anscheinend nicht wirklich mit dem Gesetzt aus). Ich hatte eigentlich vor, morgen zur Polizei zu gehen, und Anzeige zu erstatten! Wollte nur nochmal von euch hören, was Ihr mir raten würdet? Dolce und Gabbana habe ich bereits eine Infomail geschickt! (Bereits letztes Wochenende). Bisher leider keine Reaktion. Und den Ebay Verkäuferschutz aktiviert! (Von dem müsst der Typ auch schon ne mail bekommen haben... - bevor er die mail an mich geschickt hat). Was bräuchte ich bei der Polizei wohl alles?ü Ausdrucke der Auktion, evtl. Kontoauszug? Und bringt das überhaupt was? (Ich will nichtmal unbedingt mein Geld zurück, ich will nur, das dem Typen mal beigebracht wird, dass es in Deutschland sowas wie "Gesetze" gibt.) Währe nett, wenn heute noch ne Antwort hier währe! Wollte morgen direkt nach der Berufsschule zur Polizei fahren, da hätte ich nicht weit hin.
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Beiträge gesamt: 3405 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2002 | Dabei seit: 8119 Tagen | Erstellt: 20:15 am 7. April 2005
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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
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Wenn er schreibt "Original" dann muss er auch "Original" liefern. So einfach ist es und so schreibt es das Deutsche Gesetz (BGB) auch vor. Punkt. Da kann er noch und nöcher reinschreiben "keine Rückgabe" etc... Diese Sätze sind in diesem Fall null und nichtig. Die gelten nur bei Nichtgefallen, etc.... Fazit: Gemäß § 439 BGB muss der Kerl "Nacherfüllung" leisten. Also. Wenn er etwas liefert, was nicht der Beschreibung entspricht oder defekt ist, dann muss er mit dir eine Einigung erzielen. Erstmal müßt Ihr gucken, ob er dir nicht doch ein Original schicken kann. Vielleicht hat er ja eins auf Lager. Diese Option MUSST du ihm geben. Wenn er nicht durch Lieferung eines Originals "nacherfüllen" kann, könnt Ihr Euch auf eine Preisminderung einigen, aber das trifft nur zu, wenn die Ware der Beschreibung entspricht, jedoch defekt ist. Also wenn er dir ein Original geliefert hätte, an dem der Reißverschluss kaputt ist. In so einem Fall könnte man sich, als zweite Möglichkeit, auf einen Preisnachlass einigen. Doch da es sich hier NICHT um die Ware handelt, die du bestellt hast, bleiben laut BGB nur die Möglichkeiten a) er schickt dir kostenlos eine echte Jacke b) er nimmt die gefälschte zurück und zahlt dir ohne Abzüge dein Geld zurück. Wenn er sich stur stellt und du ihn bestrafen willst: a) Strafanzeige stellen wegen Warendeliktes also Betrug gem. § 263 StGb. Begründung: er bietet Originale und liefert Fälschungen. In Einheit mit Diebstahl gem 248a StGb! Begründung: Er hat dein Geld, welches er eigentlich zurücküberweisen muss (laut BGB § 439), aber er überweist es nicht, sondern behält es. Es drohen fünf Jahre Haft in schweren fällen. b) Zweite Strafanzeige stellen wegen allgemeiner Markenpiraterie, strafbar gem. § 263 StGb und § 143 MarkenG. Dies bringt dir dein Geld keinesfalls zurück, aber ihn ganz schön in die Klemme. Wie kannst du ihn anzeigen. Am besten online. Schau mal unter polizei-bonn.de oder so. Da kann man schnell und unbürokratisch Strafanzeige erstatten. Brauchst nur Name des Kerls, seine Anschrift und ordentliche Schilderung des Sachverhalts. Soviel zum strafrechtlichen Teil. Er wird seine Strafe schon kriegen. Wie kommst du an dein Geld ran? Das ist eine Sache zwischen Euch beiden, und deshalb musst du wohl zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Klagen. ABER.... wenn du die online Anzeige machst (und er hat dich ja dazu ermutigt) dann wirst du sehen, wie schnell er dir deine Kohle zurückgibt. Oh ja. Die wollen dann alle gaaanz schnell Wiedergutmachung leisten, damit du die Anzeige zurücknimmst. Es ist echt verrückt, wie mutig und vorlaut einige sind, die denken, sich mit den Gesetzen auszukennen. Naja, wenn er meint.... er will angezeigt werden, das kann er haben. Kostet dich ja nix. Viel Glück !
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8571 Tagen | Erstellt: 15:42 am 8. April 2005
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eskimo
aus Kastl offline
OC God 22 Jahre dabei !
AMD Phenom II 3000 MHz @ 3000 MHz
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Habe ihm jetzt folgende e-mail geschickt!
Ich gebe Ihnen jetzt noch ein letztes mal Zeit bis morgen früh, mir die 100%ige Zusage zu geben, dass Sie mir das Geld zurücküberweisen! Ich habe bereits mit meinem Anwalt telephoniert, sollten Sie das Geld nicht zurücküberweisen, erstelle ich sofort folgende Strafanzeigen gegen Sie: a) Strafanzeige stellen wegen Warendeliktes bzw.Betrug gem. § 263 StGb. Begründung: Sie bietet Originale an und liefern Fälschungen. Die Strafanzeige wir in Einheit mit Diebstahl gem 248a StGb erfolgen! Begründung: Sie haben mein Geld, dass sie zurücküberweisen müssen (laut BGB § 439), weigern sich allerdings. b) Eine zweite Strafanzeige wegen allgemeiner Markenpiraterie, strafbar gem. § 263 StGb und § 143 MarkenG. Die Anzeige ist übrigens innerhalb ein paar Minuten erstellt: http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=ffd70986-9c3a-6001-03e0-7e7b48205846&invalidateus=true&sid=1763107095 Sollten Sie mir im Übrigen nicht bis spätens morgen mittag auf diese e-mail geantwortet haben, werde ich den Sachverhalt so auffassen, dass Sie mir mein Geld nicht zurückerstatten werden. Die Folgen habe ich ja bereits oben geschildert! Mfg Roland Kirsch
| Mal sehen, wie er reagiert! Denke aber mal, er wird nicht weiter reagieren, es ist schon die zweite mail dieser Art, die ich Ihm schicke! (Nach der zweiten hat er mir zugesagt, dass Geld zurück zu überweisen, aber erst nachdem ich Ihm die Jacke zurückgeschickt habe.) Portokosten will er nicht erstatten. Ausserdem habe ich mich geweigert, die Jacke zurückzuschicken, ohne vorher das Geld erhalten zu haben. (Begründung: Mir würde bei einer Anzeige ein wichtiges Beweismittel fehlen).
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Beiträge gesamt: 3405 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2002 | Dabei seit: 8119 Tagen | Erstellt: 16:25 am 8. April 2005
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