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kammerjaeger
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Zitat von maxpayne um 17:28 am März 8, 2011 @The Papst natürlich ist ein fehlteil ein mangel.
| Warum? In diesem Fall sehe ich das nicht so! Kaufst Du einen neuen PC bei einem Internet-Anbieter, so ist es auch kein Mangel, wenn er die nicht benötigten Kabel, welche beim Board dabei waren, nicht mit ausliefert, sofern alle mit dem PC verkauften Laufwerke/Festplatten ihre Anschlusskabel haben und somit funktionieren. Auch wenn bei Einzelverkauf des Mainboards die Kabel vollständig sein müssen, so ist die Situation bei Komplett-PCs anders. Ähnlich sehe ich die Situation bei einem gebrauchten, selbst zusammen gebauten PC. Wenn der Verkäufer die ATX-Blende oder z.B. den Karton oder Kabel aus dem Lieferumfang nicht mehr hat, so schränkt dies in keiner Weise die Funktion des fertigen PCs ein. "Meckern" kannst Du also nur, wenn sie im Lieferumfang beschrieben wurde und dann nicht dabei war oder sie auf Bildern augenscheinlich erkennbar war.
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
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kammerjaeger
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In dem Fall ja, weil der Betrieb durch ein fehlendes Mainboard eindeutig eingeschränkt wäre.
Zitat von maxpayne um 0:34 am März 9, 2011 ich formuliere es mal um, da ihr euch viel zu sehr an der art des fehlenden teils aufhängt:
| Genau die Art des fehlenden Teiles ist aber der ausschlaggebende Punkt, ob ein Mangel herrscht oder nicht!
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maxpayne
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natürlich kann ich einen anwalt anrufen, aber dafür ist das topic ja nicht da. wenn hier teilweise irreführende antworten kommen, dann schadet das topic evlt. mehr, als das es hilft. mit gewissen aussagen sollte man einfach vorsichtiger sein, aber vielleicht hat sich kammerjaeger auch einfach etwas ungünstig ausgedrückt oder ich habe seinen post falsch gedeutet. um zum thema zurück zu kommen: es gibt sicher einige beispiele, die verschwiegene fehlteile hinnehmbar erscheinen lassen (u.a. wenn man davon nicht unbedingt hätte wissen können, wie du richtig schreibst), aber umso mehr, wo es nicht in ordnung ist. auch wenn es nur "optisch" einen unterschied macht und nicht für die funktion wichtig ist, ist es rechtlich in den meisten fällen nicht in ordnung es zu verschweigen, dessen bin ich mir sicher. es pauschal abzulehnen, halte ich für falsch. (Geändert von maxpayne um 9:04 am März 9, 2011)
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kammerjaeger
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Zitat von maxpayne um 8:13 am März 9, 2011 ich halte das für eine eher gewagte antwort. wenn es kein essenzielles teil ist, dann ist es also in ordnung, fehlteile wissentlich zu verschweigen, ohne mit konsequenzen rechnen zu müssen? ich glaube kaum. wenn hier immer so viele antworten kommen, die nur auf waagen vermutungen oder der persönlichen einstellung basieren, dann sollte man das topic besser schließen, denn dann verfehlt es seinen sinn und zweck.
| Das hat nichts mit vagen Vermutungen zu tun, sondern ist eine Tatsache! Du widersprichst Dir selbst, indem Du mal von irrelevanten Teilen sprichst, die nicht für die Funktionalität entscheidend sind, und dann sind es plötzlich wichtige Teile und nun sogar wissentliches Verschweigen von Fehlteilen! Solange Du Dir scheinbar selbst nicht klar darüber bist, welche Relevanz die Fehlteile denn nun haben und ob das Fehlen wissentlich verschwiegen wurde bzw. hier nicht eindeutig klar machst, unter welchen Vorgaben die Sache verkauft wurde (gab es eine genaue Beschreibung, Bilder, Angabe der Vollständigkeit und des Lieferumfangs etc.), wirst Du auch keine Antwort bekommen können, die Dich befriedigt! Ein Beispiel: Der Verkäufer hat einen Gebrauchtwagen selbst mal ohne hintere Kopfstützen gekauft. Da er sie nie gebraucht hat, sind sie auch kein Teil, dass er als fehlend ansieht, zumal sie bei manchen Autos in der Aufpreisliste stehen (oder für ältere Fahrzeuge gar nicht erst existieren) und somit nicht zwingend zum Fahrzeug gehören müssen, auch wenn sie von manchen Leuten als sicherheitsrelevantes Teil eingestuft werden. Hat nun der neue Käufer diese Kopfstützen weder auf Bildern der Auktion noch beim Kauf bzw. der Übergabe vermisst und das Fehlen dieses Teils sofort bei Übergabe auch nicht angegeben, so hat er auch nachträglich keinen Anspruch mehr darauf. Würde jedoch die hintere Sitzbank komplett fehlen, was untypisch für ein Fahrzeug ist und jedem Verkäufer sofort hätte auffallen müssen, dann hätte der Verkäufer dies angeben müssen, da es die Beförderung von 4-5 Personen, also die typische Eigenschaft eines PkW, ohne zusätzliche Kosten verwehrt und somit einen klaren Mangel darstellt. Nun klar? (Geändert von kammerjaeger um 9:11 am März 9, 2011)
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