Wer mit 1,63 Promille radelt und sich verletzt, erhält kein Geld von der privaten Unfallversicherung, denn für Radler gilt ab 1,6 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Für Fußgänger ist diese Grenze ab 2,0 Promille erreicht (OLG Köln, Az. 5 W 117/06).
was soll ich denn als fussgänger auch fahren?
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Beiträge gesamt: 10048 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Okt. 2004 | Dabei seit: 7403 Tagen | Erstellt: 17:35 am 4. April 2010
# Es gibt keine speziellen Vorschriften für Fahrradanhänger, deshalb werden behelfsmäßig die Vorschriften für Anhänger für Kraftfahrzeuge herangezogen. # Maximalmaße sind: 1 Meter breit, 4 Meter hoch, 12 Meter lang.
Autsch - den Anhänger will ich sehen!
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Beiträge gesamt: 105203 | Durchschnitt: 12 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8678 Tagen | Erstellt: 17:44 am 4. April 2010
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