Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 53°C mit 1.05 Volt
Zitat von PUNK2018 um 19:54 am Dez. 24, 2008 150€ (soweit ich weiß seit 1.12.)
Naja bei mir wirds nicht jura Biomedizintechnik / Medizininformatik oder vllt auch das gute alte "Informatik" oder ich bin echt mutig und mach Automatisierungstechnik ^^
aber eher Biomedizintechnik/Medizininformatik hoffentlich dann anner FH Stralsund
Kann ich meine freundin da täglich nerven
automatisierungstechnik läuft bei uns im grundstudium genau gleich ab, wie informations- und kommunikationstechnik sowie mikroelektronik/elektronik-design. da haste dann erstma mit grundlagen e-technik zu tun, man aht bei uns aber den vorteil, man muss sich erst nach 3 semestern endgültig festlegen.
btt, da das hier ein topic für rechtsfragen ist, ich muss ma wieder ans steuerrecht
person A hat einen arbeitsplatz 48km entfernt von seiner wohnung, er hat einen dienstwagen ebenfalls für private nutzung (geldwerter vorteil für die private nutzung sowie strecke wohnung-regelarbeitsstelle wird entrichtet), zusätzlich zum arbeitsplatz bildet sich person A privat weiter durch ein Studium, einfache Strecke 18km.
Frage: kann man jetzt bei der einkommenssteuererklärung beide strecken angeben, einmal die dienstkilometer für den geldwerten vorteil und einmal die strecke zur Hochschule und dort die kilometer quasi für die entrichtung des privatanteils des geldwerten vorteil ansetzen?
es passiert durchaus, das beide strecken am gleichen tag zurückgelegt werden.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl
Beiträge gesamt: 18206 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8674 Tagen | Erstellt: 16:58 am 26. Dez. 2008
wenn die private "Fortbildung" bei dir im Sinne eines Studiums zu Arbeitszwecken bzw. irgendwas mit deiner Arbeit zu tun hat, kannst du diese auch als Werbungskosten mit angeben. Es kann auch trotzdem noch sein, dass du dir diese Verbindung von deinem Arbeitgeber Bescheinigen lassen musst und erst dann auch noch die anderen Webungskosten geltend gemacht werden können.
Beiträge gesamt: 3703 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2001 | Dabei seit: 8473 Tagen | Erstellt: 17:17 am 26. Dez. 2008
Nehmen wir mal an K kauft von V ein Motorrad. In den Papieren ist ne Drossel eingetragen. Diese ist aber nicht mehr eingebaut. K fährt so wie sie ist zum TÜV und hat auch keine Probs diesen zu bekommen. Da K aber den Versicherungsschutz nicht verlieren will, kauft er ne neue Drossel und baut diese ein. Leider handelt es sich um einen anderen Drosseltyp als der der eingetragen ist.
Was kann jetzt passieren? Die Maschine ist ordnungsgemäß auf 25kw gedrosselt, wie es eingetragen ist, und K führt auch immer das Gutachten der neuen Drossel mit sich. K muss gedrosselt fahren.
Beiträge gesamt: 36710 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2004 | Dabei seit: 7693 Tagen | Erstellt: 19:06 am 26. Dez. 2008
Gutachten schützt vor eintragungen nicht. Der Tüv prüft anhand des Gutachtens u.a. ob das verbaute "Teil" auch wirklich zur Maschine passt und ob dieses auch korrekt eingebaut ist. Sollte es die originale Drosselklappe sein gibt es kein Problem da die Maschine dann wieder im Originalzustand ist und somit auch Straßenverkehrstauglich, also Versichert ist.
Beiträge gesamt: 3703 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2001 | Dabei seit: 8473 Tagen | Erstellt: 19:34 am 26. Dez. 2008
Sofern es ein Ersatzteil ist, kein Problem. Wenn sich dadurch die Leistung ändert (kenn mich mit Mofas nicht aus) oder andere Merkmale des Mofas beeinträchtig werden dann wirst du bei nem Crash und einer Untersuchung schon mit Versicherungsverlust rechnen müssen. Meistens sollte aber mind. eine ABE oder ein Gutachten dabei sein, wenn nicht: kein TüV => keine Versicherung.
Beiträge gesamt: 3703 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2001 | Dabei seit: 8473 Tagen | Erstellt: 20:33 am 26. Dez. 2008
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