Kleiner Tipp: Es wird niemanden auffallen, wenn du mal an einem Feiertag gearbeit hast. Hauptsache es ist was "reingekritzelt", bzw. das Ding liegt bei der Prüfung am Tisch!
Beiträge gesamt: 3405 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2002 | Dabei seit: 8112 Tagen | Erstellt: 21:55 am 13. Jan. 2006
also ich hatte damals echt schwein ... hatte zwar ein bereichtsheft aber nur das erste halbe jahr wurde korrekt geführt ... alles danach war kurz vor der prüfung spekulativ entstanden und das komplette teil war nicht unterschrieben
Musste es aber bei der Prüfung nicht vorzeigen UH:
Beiträge gesamt: 15120 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Juli 2001 | Dabei seit: 8544 Tagen | Erstellt: 9:34 am 14. Jan. 2006
mastaqz offline
OC God 22 Jahre dabei !
Zitat von Steffen545 um 21:26 am Jan. 13, 2006 thx, das is genau das richtige...
Aber muss man an Aschermittwoch arbeiten? Ja oder? oder an Fastnacht?
Aber das hat mir schon sehr geholfen!
ja da wird gearbeitet!
Feiertage in Bayern
Gesetzliche Feiertage in ganz Bayern: 1. Januar - Neujahr 6. Januar - Heilige Drei Könige (Epiphanias) Karfreitag Ostermontag 1. Mai - Tag der Arbeit Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit 1. November - Allerheiligen 25. Dezember - Erster Weihnachtstag 26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag
Gesetzliche Feiertage in Teilen Bayerns: 15. August (Mariä Himmelfahrt): Nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Welche Gemeinden dies sind, erfahren Sie beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung im unten angegebenen Link. 8. August (Friedensfest): Nur in der Stadt Augsburg.
Stille Tage Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt: Aschermittwoch Gründonnerstag Karfreitag. Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Karsamstag 1. November - Allerheiligen Volkstrauertag Totensonntag Buß- und Bettag 24. Dezember - Heiliger Abend ab 14.00 Uhr.
(Geändert von mastaqz um 15:31 am Jan. 14, 2006)
Beiträge gesamt: 8832 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2002 | Dabei seit: 8145 Tagen | Erstellt: 15:30 am 14. Jan. 2006
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