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frischfleisch
aus umme Ecke offline
OC God 20 Jahre dabei !
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Moin alle zusammen, mal ein paar Fragen für die, die sich mit autos auskennen: Ich habe mir gestern ein gebrauchtes Auto gekauft. Hat allerdings keine winterreifen, die will ich aber nachkaufen... Muss ich die nochmal beim TÜV vorführen und überprüfen lassen? Damit die das dann im Fahrzeugbrief eintragen? Im moment ist das auto vorrübergehend stillgelegt. Was brauche ich für die Wiederzulassung? Wenn ich dann mal die Nummernschilder bekomme, sind dann die Tüv Plaketen schon vorher angebracht oder bekommt man die erst? Wenn man das Fahrzeug nämlich nochmal zeigen muss, hab ich ein Problem, ich weiß nämlich nicht so ganz wie ich es dahin bekommen soll, im moment ist es ja stillgelgt und auf öffentlichen Straßen darf ich ja so nicht fahren. Weiß evtl. jemand wie hoch die Steuern für einen Opel Corsa B mit G Kat Euro2 sind? Sind natürlich alles Sachen die ich vorher nachfragen könnte.... Konte es aber nicht, weil das auto kurzfristig gekauft wurde.... Würde mich über alle antworten freuen.
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Beiträge gesamt: 1626 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juli 2004 | Dabei seit: 7452 Tagen | Erstellt: 13:55 am 6. Nov. 2005
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Romek
aus Frankfurt am Main offline
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also winterreifen müssen nicht eingetragen werden, solange du bei den grössen bleibst, die auch im kfz-brief stehen siehe punkt 20-23 du musst nur beachten, dass deine reifen nicht weniger, als 1 mm profil haben, auf einer achse die selben reifen drauf sind. winter- oder sommerreifen ist egal, denn es besteht keine pflicht im winter mit winterreifen zu fahren. zum auto anmelden brauchst du tüv-bescheinigung und asu-zettel, natürlich dein kfz-brief und personalausweis. wenn du schon weisst, wo du dein auto versichern willst, dann besorge dir eine deckungskarte von der versicherung. sonst musst du eine nehmen, die du an der kfz-zulassung bekommst. falls noch fragen aufkommen, dann schiess los ädit. im kfz-brief sind unter "bemerkungen" punkt 33 bei mir auch noch reifengrössen eingetragen. falls bei dir auch was eingetragen ist, kannst du auch dort aufgefürten reifen verwenden (Geändert von Romek um 14:23 am Nov. 6, 2005)
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Beiträge gesamt: 1671 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Dez. 2003 | Dabei seit: 7665 Tagen | Erstellt: 14:21 am 6. Nov. 2005
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frischfleisch
aus umme Ecke offline
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Hoffentlich passt das der hat nämlich nen Hubraum von 1389 und ist ein 1,4 liter.... Aber was is nicht verstehe ist, dass der Schlüssel im Fahrzeugbrief 14 lautet, aber bei 14 steht automatisch Euro 1... in den Papieren Steht aber Schadstoffarm E2 Öhm hab grade ne email vom zuständigen amt bekommen... Ich zitiere mal Sehr geehrter Herr XxX, für die Umschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich: - Fahrzeugbrief, - Fahrzeugschein, - Versicherungsbestätigungskarte (sog. "Doppelkarte"), - Lastschrifteinzugsermächtigung zur Kraftfahrzeugsteuer - Gültiger Personalausweis, - Gültige AU/HU-Prüfbescheinigung (wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist), - Kennzeichenschilder. Das Fahrzeug ist bei der Zulassung vorzuführen. Zitat ende. Das Fahrzeug ist Vorzuführen... Wie bekomm ich denn das dahin? Ich weiß kommische Fragen, aber das muss ich ja wissen. (Geändert von frischfleisch um 19:07 am Nov. 6, 2005)
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Beiträge gesamt: 1626 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juli 2004 | Dabei seit: 7452 Tagen | Erstellt: 18:58 am 6. Nov. 2005
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Romek
aus Frankfurt am Main offline
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da dein auto bereits stillgelegt ist, entfällt das mit dem fahrzeugschein und kfz-kennzeichen. diese kannst du ja nicht mehr haben. dass du dein auto vorführen musst, ist klar. am besten, du bittest jemanden, dass er dich hinschleppt. ein abschleppseil und es kann losgehen. denn in dem fall muss dein auto nicht zugelassen werden und den versicherungsschutz übernimmt das "ziehende" auto. rechtlich ist es abgedeckt zu der lastschriftermächtigung: das ist auch so ne sache. niemand kann dich dazu zwingen, denen eine ermächtigung zu erteilen. lass dir eine rechnung zuschicken, dann kannst du selbst entscheiden wann du zahlen willst. ein monat verspätung ist kein problem willst du das auto auf dich anmelden, oder auf jemanden, der schon ein auto hat bzw seinen führerschein länger, als 3 jahre hat ? (Geändert von Romek um 19:41 am Nov. 6, 2005)
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Beiträge gesamt: 1671 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Dez. 2003 | Dabei seit: 7665 Tagen | Erstellt: 19:39 am 6. Nov. 2005
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