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kammerjaeger
aus Versehen
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22 Jahre dabei !

Intel Core i3
3100 MHz mit 1.10 Volt


Da kommt es in meinen Augen auch wieder auf die genauen Umstände an. Ist der Brummi schon fast vorbei, solltest Du ihn gewähren lassen. Ist er aber max. neben Dir, würde ich es noch nicht als Überholvorgang ansehen, er hat nur früher (bzw. zu früh) angefangen zu beschleunigen.
Anderes Beispiel: Du stehst an einer roten Ampel, während auf der linken Spur ein weiteres Fahrzeug heran rollt. Nun wird die Ampel grün. Das andere Fahrzeug wird am Start besser weg kommen, weil es noch beim Rollen ist. Trotzdem darfst Du normal beschleunigen, weil auch dies kein typischer Überholvorgang des anderen Fahrers ist.

Zur alten Frage:
"okay, dann halt in die eisen latschen"
Eben nicht! Langsam Geschwindigkeit anpassen, evtl. mit reduzierter, aber angepasster Geschwindigkeit fertig überholen.


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OberstHorst
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OC God
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Intel Core i7
2800 MHz


Ganz im ernst... wenn der LKW dich überholt, wo er nicht überholen darf (in der Baustelle garantiert nicht), dann darf er sich auch nicht beschweren, wenn du am ende der 80er/60er Zone gas gibst.
Solltest du nämlich weiter "schleichen", weil dich grad nen LKW überholt, wird sich direkt dahinter der nächste einfinden und du dürftest rein theoretisch wieder nicht gas geben ;)

Bzgl bremsen auf der Autobahn: nur wenn nichts anderes mehr geht. Auf der BAB lässt man sein Auto ausrollen. Wenn man ein bisschen vorrausschauend fährt, sollte das kein Problem sein. Wenn du bremst denkt der nächste "da ist was (Notsituation)" und bremst noch ein bisschen mehr. So entstehen Staus ;)

Bzgl Kolonnenverkehr: Ich glaube offiziell müssen rechts 5 Autos schneller sein, damit man überholen darf. Ist meiner Meinung nach quatsch, aber so isses halt ^^ In wirklichkeit fahr ich immer dann rechts vorbei, wenn der links neber mir langsamer wird *hust* ;)


<-- Killerspielespieler
Geh doch zum MediaMarkt und lass dich da beraten...

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NoBody
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AMD Ryzen 7
3800 MHz @ 4400 MHz
80°C


So ich hab jetzt auch mal einen Fall.

Was ist, wenn ich persöhnliche Daten im Internet über mich finde?
Also nicht nur Mail-Adresse, sondern auch Anschrift, Vor-/Zuname, Tel/Mobil Nummer ect.

Ich habe jetzt aufgefordert meine Daten bis zum 21. zu löschen.
Was ist, wenn die es nicht tun?

Kann ich gerichtlich Geld dadurch bekommen?

Problem ist ja, dass ich bei meinen Eltern wohne und das echt uncool ist.


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San Diego @ 4400MHz rest in peace...

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spraadhans
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Intel Core i7
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Wer hat wie warum diese Daten veröffentlicht?


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NoBody
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AMD Ryzen 7
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Habe mich für einen Schüleraustausch beworben. Mit Lebenslauf.
Habe es einem Lehrer einer Berufsschule per Mail geschickt.
Dieser hat die PDF weitergeleitet an die Organisation die die Austausche veranstaltet.
Durch Diese ist meine PDF (Lebenslauf) als 3. Hit bei google.de durch die Eingabe meines Namens zu finden.


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San Diego @ 4400MHz rest in peace...

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SenSej
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ich hätte da auch mal nen problem

Person A hat kein DSL und geht über ISDN mittels Smartsurfer ins I-Net.
Bei dem Smartsurfer haben viele Anbieter Tarife geschaltet die dann bei Person A über die Rechnung der Deutschen Telekom ganz normal abgerechnet werden.
Nun kommt eine Firma (HQ-Net) und sagt ich habe meine Rechnung nicht bezahlt und droht mit Inkasso usw.
Der Betrag wurde aber in vollen Umfang am 04,05,10 der Dt Telekom überwiesen, kam dort am 05,05,10 an und wurde dann innerhalb der nächsten Tage an die zuständigen Anbieter weiter Überwiesen (Person A hat sich an der Hotline der Dt Telekom informiert).
Wenn man großzügig rechnet und für die weiterüberweisung 10 Tage einplant muss das geld also am 15,05,10 bei dem Anbieter eingegangen sein.
Die erste Zahlungserinnerung ist aber auf den 25,05,10 datiert also nochmal 10 Tage drauf, heute bekam Person A eine "letzte Mahnung"
mit der üblichen androhung von Inkasso usw.
Die Frage ist nun wie soll sich Person A verhalten, aif dem Schreiben ist zwar eine Service Nummer aber möchte Pers. A sie nicht erst noch "spitz" drauf machen, zudem wurde nie auf diese Mahnungen reagiert da dieser Satz immer drunter stand


Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, wenn sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben sollte


und wenn man vom letzten Schreiben ausgeht haben sie das geld ja schon seit über einen Monat

Kurios ist ausserdem das der Betrag auf dem Zahlschein beim ersten schreiben um 6ct und bei letzten um 10ct von den Forderungen der jeweiligen schreiben abweicht (zu ihren gunsten)

wie sollte sich Person A verhalten, ein überweisungsbeleg (Kontoauszug) ist vorhanden
Abwarten und Tee trinken und drauf ankommen lassen oder sie aufmerksam machen ?


Sys@Pys

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SenSej
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Sys@Pys

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kammerjaeger
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Zitat von SenSej um 20:26 am Juni 19, 2010



Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, wenn sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben sollte





Das sagt doch eigentlich alles...
Im Zweifelsfall kann A per Kontoauszug immer beweisen, dass A überwiesen hat. Somit ist der Anbieter in der Beweispflicht, nicht A!


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Geldausgeber
aus W
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OC God
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AMD Phenom II
3400 MHz


Hey ihr lieben juristisch "begabten"...
Tschuldigung, ich wusst nicht, dass es einen eigenen Rechtsthread gibt ;-) Ich bin definitiv zu wenig hier :-)

Zu meinem Problem:
Ich bin in die Falle von Inkasso Unternehmen geraten...
Ging um eine Rücklastschrift von Maxdome, die mir zum schluss auch nie mehr mehr eine E-Mail geschickt haben, dass sie von meinem Konto abbuchen. Naja die ging zurück, es kam keine Aufforderung zur Zahlung und schließlich dann ein der Brief vom Inkasso-Unternehmen. 92 Euro. Ich Dummdödel habe natürlich gezahlt (hätt ich eh nicht machen sollen, ich weiß, hab mich total beeindrucken lassn :S ) und noch dummdödeliger habe ich die "bequeme" Teilzahlungsmethode gewählt (als Student hat man mal nicht ebenso so viel Geld zur Verfügung). Folge ist, insgesamt habe ich nun schon die ursprünglichen 92 Euro bezahlt (die Hauptforderung beträgt 19,99 Euro). Nein, nicht nur, dass ich habe gerade noch mal nachgeschaut, inklusive Anzahl sogar schon 112 Euro. Habe darauf hin zum Inkasso-Unternehmen geschrieben, sie sollen mir doch bitte bestätigen, dass sie keine weiteren Forderungen gegen mich stellen. Denkste. Ich soll noch 37,72 Euro bezahlen (darin sind noch die letzten 12 Euro meiner Teilzahlung eingerechnet). Warum? Teilzahlungsgebühr. Hab ich noch eine Chance wenn ich die Zahlung verweigere? Ich würde eh nur die 37,72 minus 12 Euro der letzten Teilzahlung bezahlen. Aber könnte ich jetzt die Zahlung einfach verweigern??? Die Hauptforderung ist ja schon längst beglichen... Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen??? :/

Vielen Dank im Vorraus
eurer Geldausgeber (im wahrsten Sinne des Wortes...)

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spraadhans
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Auch wenn ich aus dem chaotischen Text nur wenig schlau werde, wird es wohl darauf ankommen, was hierbei:


und noch dummdödeliger habe ich die "bequeme" Teilzahlungsmethode gewählt


genau vereinbart wurde.


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