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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
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Da kommt es in meinen Augen auch wieder auf die genauen Umstände an. Ist der Brummi schon fast vorbei, solltest Du ihn gewähren lassen. Ist er aber max. neben Dir, würde ich es noch nicht als Überholvorgang ansehen, er hat nur früher (bzw. zu früh) angefangen zu beschleunigen. Anderes Beispiel: Du stehst an einer roten Ampel, während auf der linken Spur ein weiteres Fahrzeug heran rollt. Nun wird die Ampel grün. Das andere Fahrzeug wird am Start besser weg kommen, weil es noch beim Rollen ist. Trotzdem darfst Du normal beschleunigen, weil auch dies kein typischer Überholvorgang des anderen Fahrers ist. Zur alten Frage: "okay, dann halt in die eisen latschen" Eben nicht! Langsam Geschwindigkeit anpassen, evtl. mit reduzierter, aber angepasster Geschwindigkeit fertig überholen.
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8053 Tagen | Erstellt: 23:55 am 3. Juni 2010
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SenSej
aus dem Land mit LTE offline
Real OC or Post God ! 19 Jahre dabei !
Intel Core 2 Quad @ 3400 MHz mit 1.136 Volt
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ich hätte da auch mal nen problem Person A hat kein DSL und geht über ISDN mittels Smartsurfer ins I-Net. Bei dem Smartsurfer haben viele Anbieter Tarife geschaltet die dann bei Person A über die Rechnung der Deutschen Telekom ganz normal abgerechnet werden. Nun kommt eine Firma (HQ-Net) und sagt ich habe meine Rechnung nicht bezahlt und droht mit Inkasso usw. Der Betrag wurde aber in vollen Umfang am 04,05,10 der Dt Telekom überwiesen, kam dort am 05,05,10 an und wurde dann innerhalb der nächsten Tage an die zuständigen Anbieter weiter Überwiesen (Person A hat sich an der Hotline der Dt Telekom informiert). Wenn man großzügig rechnet und für die weiterüberweisung 10 Tage einplant muss das geld also am 15,05,10 bei dem Anbieter eingegangen sein. Die erste Zahlungserinnerung ist aber auf den 25,05,10 datiert also nochmal 10 Tage drauf, heute bekam Person A eine "letzte Mahnung" mit der üblichen androhung von Inkasso usw. Die Frage ist nun wie soll sich Person A verhalten, aif dem Schreiben ist zwar eine Service Nummer aber möchte Pers. A sie nicht erst noch "spitz" drauf machen, zudem wurde nie auf diese Mahnungen reagiert da dieser Satz immer drunter stand
Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, wenn sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben sollte
| und wenn man vom letzten Schreiben ausgeht haben sie das geld ja schon seit über einen Monat Kurios ist ausserdem das der Betrag auf dem Zahlschein beim ersten schreiben um 6ct und bei letzten um 10ct von den Forderungen der jeweiligen schreiben abweicht (zu ihren gunsten) wie sollte sich Person A verhalten, ein überweisungsbeleg (Kontoauszug) ist vorhanden Abwarten und Tee trinken und drauf ankommen lassen oder sie aufmerksam machen ?
Sys@Pys
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Beiträge gesamt: 37220 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2005 | Dabei seit: 7199 Tagen | Erstellt: 20:26 am 19. Juni 2010
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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
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Zitat von SenSej um 20:26 am Juni 19, 2010
Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, wenn sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben sollte
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| Das sagt doch eigentlich alles... Im Zweifelsfall kann A per Kontoauszug immer beweisen, dass A überwiesen hat. Somit ist der Anbieter in der Beweispflicht, nicht A!
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Geldausgeber
aus W offline
OC God 20 Jahre dabei !
AMD Phenom II 3400 MHz
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Hey ihr lieben juristisch "begabten"... Tschuldigung, ich wusst nicht, dass es einen eigenen Rechtsthread gibt ;-) Ich bin definitiv zu wenig hier :-) Zu meinem Problem: Ich bin in die Falle von Inkasso Unternehmen geraten... Ging um eine Rücklastschrift von Maxdome, die mir zum schluss auch nie mehr mehr eine E-Mail geschickt haben, dass sie von meinem Konto abbuchen. Naja die ging zurück, es kam keine Aufforderung zur Zahlung und schließlich dann ein der Brief vom Inkasso-Unternehmen. 92 Euro. Ich Dummdödel habe natürlich gezahlt (hätt ich eh nicht machen sollen, ich weiß, hab mich total beeindrucken lassn :S ) und noch dummdödeliger habe ich die "bequeme" Teilzahlungsmethode gewählt (als Student hat man mal nicht ebenso so viel Geld zur Verfügung). Folge ist, insgesamt habe ich nun schon die ursprünglichen 92 Euro bezahlt (die Hauptforderung beträgt 19,99 Euro). Nein, nicht nur, dass ich habe gerade noch mal nachgeschaut, inklusive Anzahl sogar schon 112 Euro. Habe darauf hin zum Inkasso-Unternehmen geschrieben, sie sollen mir doch bitte bestätigen, dass sie keine weiteren Forderungen gegen mich stellen. Denkste. Ich soll noch 37,72 Euro bezahlen (darin sind noch die letzten 12 Euro meiner Teilzahlung eingerechnet). Warum? Teilzahlungsgebühr. Hab ich noch eine Chance wenn ich die Zahlung verweigere? Ich würde eh nur die 37,72 minus 12 Euro der letzten Teilzahlung bezahlen. Aber könnte ich jetzt die Zahlung einfach verweigern??? Die Hauptforderung ist ja schon längst beglichen... Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen??? :/ Vielen Dank im Vorraus eurer Geldausgeber (im wahrsten Sinne des Wortes...)
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Beiträge gesamt: 1287 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2004 | Dabei seit: 7660 Tagen | Erstellt: 9:11 am 8. Nov. 2010
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