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MisterY
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OC God
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Hi,

hab da mal eine Verkehrsrechtliche Frage:

A überholt B und C (B und C seien mal im krassesten Fall je ein LKW).

beim Überholvorgang wird aufeinmal die Geschwindigkeitsbregrenzung von 120 auf 80 reduziert (sei es entweder durch schlecht einsehbare Schilder oder elektronische Tafeln). Hinter A fährt ein bzw mehrere Fahrzeuge. Wie ist sich zu verhalten?

a) zwischen den LKWs einscheren, auf die Bremse latschen und somit ggf. einen Auffahrunfall provozieren oder den hinterfahrenden zu nötigen
b) auf die bremse latschen, einen auffahrunfall provozieren, den hintermann nötigen, vorallem da A dann weder schneller noch langsamer als B und C ist und somit auf gleicher höhe bleibt
c) weiterfahren, dafür aber ein knöllchen + punkte + fahrverbot riskieren und dann vor den LKWs einscheren und langsam runterbremsen

ich weiß nie, wie man sich da verhalten soll? :noidea:

(Geändert von MisterY um 20:54 am Juni 1, 2010)

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poschy
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waghalsiges Überholen

glaube wenn man mehrere fahrzeuge überholt ist man ziemlich sicher immer der gearschte, egal welchen weg du dir ausgemalt hast :thumb:


(Geändert von poschy um 21:07 am Juni 1, 2010)


42

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quake34ever
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gestartete überholvorgänge dürfen ausgeführt werden!

das gilt schonmal dafür. belege weiß ich nun nicht, aber fahrschule mal mitbekommen ;)

wieviele fahrzeuge ist mir nun nicht bekannt. eins auf jeden fall, zwei evtl. auch noch, aber direkt eine 4-5 oder mehr zu überholen auf der autobahn ist sicher nicht drin!


Hier war mal was ^^ => Under Construction cD

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kammerjaeger
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Zitat von quake34ever um 22:15 am Juni 1, 2010
gestartete überholvorgänge dürfen ausgeführt werden!



Das gilt aber primär für Stadt/Landstraße bei Gegenverkehr, um keinen Frontalcrash zu provozieren. Wenn auf einer zwei- oder dreispurigen Strecke ohne Gegenverkehr auf der "Überholspur" oder den Wegfall dieser Spur (z.B. bei Verengung von drei auf zwei Spuren) jedoch die erlaubte Geschwindigkeit reduziert wird, dann gibt es keinen Grund, den Überholvorgang mit erhöhter Geschwindigkeit unbedingt zu Ende zu führen, denn ein paralleles Fahren von überholendem und überholtem Fahrzeug wäre in diesem Fall kein Sicherheitsrisiko.
Insofern kommt es immer auf Situation und Verhältnismäßigkeit an. ;)


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MisterY
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OC God
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natürlich rede ich nur von fahrten auf mehrspurigen straßen wie beispielsweise autobahnen.

paralleles fahren ist auch verboten, da 1. in deutschland das rechtsfahrgebot gilt und 2. der überholende deutlich (ca 20 km/h) schneller sein MUSS


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kammerjaeger
aus Versehen
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Jein. Bei Stau gilt sowas auch nicht und wenn plötzlich 80 ist, dann kannst Du Deinen Überholvorgang langsam zu Ende bringen. 20km/h ist eine Richtlinie/Empfehlung, aber keine Pflicht, denn wie wollen sonst LKWs ihre Kollegen überholen? Das müsste dann ja komplett verboten sein... ;)


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KakYo
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ich wäre für Variante d)

Auf eine bezahlbare Geschwindigkeitsüberschreitung runterbremsen (Tacho 20 zuviel und man ist voll im Rahmen) und Überholvorgang fortsetzen.
Wenn dir da jemand drauf fährt, hatte er zu wenig Abstand.

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OberstHorst
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Zitat von KakYo um 10:56 am Juni 2, 2010
ich wäre für Variante d)

Auf eine bezahlbare Geschwindigkeitsüberschreitung runterbremsen (Tacho 20 zuviel und man ist voll im Rahmen) und Überholvorgang fortsetzen.
Wenn dir da jemand drauf fährt, hatte er zu wenig Abstand.



:thumb:

Im Zweifelsfall muss man halt parallel fahren (wenn ich an nem Blitzer vorbei fahre, ists mir sch***egal, ob ich parallel fahre, oder nicht ;) ).
Danach kannste wieder Stoff geben.


<-- Killerspielespieler
Geh doch zum MediaMarkt und lass dich da beraten...

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maxpayne
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ich würde auch einfach die geschwindigkeit verringern. natürlich nicht übertrieben in die eisen gehen, aber ein wenig schon. wenn einem dann wer auffährt, hatte er einfach zu wenige abstand. die sehen die schilder ja schließlich auch.


We're born naked, wet and hungry. Then things get worse...

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MisterY
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Zitat von kammerjaeger um 2:07 am Juni 2, 2010
Jein. Bei Stau gilt sowas auch nicht



das nennt man dann Kolonnenbildung und Kolonnen von mind. 3 Fahrzeugen darf man sogar rechts überholen bei afaik unter 80km/h :thumb:

okay, dann halt in die eisen latschen ;)

nächste frage:

Baustelle auf der Autobahn, vorgegebene Geschwindigkeit ist 80 oder gar 60. hinter einem ist ein Brummi, der auch die ganze zeit hinten bleibt. dann, baustelle zuende und das aufhebungsschild ist ca 100m entfernt. dem brummi wirds zu bunt und setzt zum überholen an, während man aber schon langsam am beschleunigen ist. frage: wie verhalten? geschw. halten und weiter gurken bis der brummi vorbei ist, dann vollgas geben und wieder am brummi vorbeiziehen oder stetig weiter gas geben, sodass der brummi den überholvorgang abbrechen muss?

ich weiß, es ist normalerweise verboten als überholter zu beschleunigen, aber es ist nunmal fakt, dass der zu überholende bedeutend schneller sein muss. (btw dürfen LKWs für einen Überholvorgang nicht länger als afaik 45 sekunden brauchen. dadrüber wirds als verkehrsbehinderung betrachtet und es folgt ein Bußgeld). aber bis so ein brummi vorbei ist, dauerts schon ne weile und es kann zum rückstau kommen, der u.U. verhindern würde, dass man selber wieder am brummi vorbeikommt.

Ich meine, LKW Fahrer können ja wohl nicht so blind sein und das Aufhebungsschild in 100m entfernung zu sehen. und wenn die aufhebung da ist, beschleunige ich halt auch wieder

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