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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
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Zitat von quake34ever um 22:15 am Juni 1, 2010 gestartete überholvorgänge dürfen ausgeführt werden!
| Das gilt aber primär für Stadt/Landstraße bei Gegenverkehr, um keinen Frontalcrash zu provozieren. Wenn auf einer zwei- oder dreispurigen Strecke ohne Gegenverkehr auf der "Überholspur" oder den Wegfall dieser Spur (z.B. bei Verengung von drei auf zwei Spuren) jedoch die erlaubte Geschwindigkeit reduziert wird, dann gibt es keinen Grund, den Überholvorgang mit erhöhter Geschwindigkeit unbedingt zu Ende zu führen, denn ein paralleles Fahren von überholendem und überholtem Fahrzeug wäre in diesem Fall kein Sicherheitsrisiko. Insofern kommt es immer auf Situation und Verhältnismäßigkeit an.
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8053 Tagen | Erstellt: 23:17 am 1. Juni 2010
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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
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Jein. Bei Stau gilt sowas auch nicht und wenn plötzlich 80 ist, dann kannst Du Deinen Überholvorgang langsam zu Ende bringen. 20km/h ist eine Richtlinie/Empfehlung, aber keine Pflicht, denn wie wollen sonst LKWs ihre Kollegen überholen? Das müsste dann ja komplett verboten sein...
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8053 Tagen | Erstellt: 2:07 am 2. Juni 2010
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MisterY
offline
OC God 19 Jahre dabei !
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Zitat von kammerjaeger um 2:07 am Juni 2, 2010 Jein. Bei Stau gilt sowas auch nicht
| das nennt man dann Kolonnenbildung und Kolonnen von mind. 3 Fahrzeugen darf man sogar rechts überholen bei afaik unter 80km/h okay, dann halt in die eisen latschen nächste frage: Baustelle auf der Autobahn, vorgegebene Geschwindigkeit ist 80 oder gar 60. hinter einem ist ein Brummi, der auch die ganze zeit hinten bleibt. dann, baustelle zuende und das aufhebungsschild ist ca 100m entfernt. dem brummi wirds zu bunt und setzt zum überholen an, während man aber schon langsam am beschleunigen ist. frage: wie verhalten? geschw. halten und weiter gurken bis der brummi vorbei ist, dann vollgas geben und wieder am brummi vorbeiziehen oder stetig weiter gas geben, sodass der brummi den überholvorgang abbrechen muss? ich weiß, es ist normalerweise verboten als überholter zu beschleunigen, aber es ist nunmal fakt, dass der zu überholende bedeutend schneller sein muss. (btw dürfen LKWs für einen Überholvorgang nicht länger als afaik 45 sekunden brauchen. dadrüber wirds als verkehrsbehinderung betrachtet und es folgt ein Bußgeld). aber bis so ein brummi vorbei ist, dauerts schon ne weile und es kann zum rückstau kommen, der u.U. verhindern würde, dass man selber wieder am brummi vorbeikommt. Ich meine, LKW Fahrer können ja wohl nicht so blind sein und das Aufhebungsschild in 100m entfernung zu sehen. und wenn die aufhebung da ist, beschleunige ich halt auch wieder
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Beiträge gesamt: 5439 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2006 | Dabei seit: 6973 Tagen | Erstellt: 23:33 am 3. Juni 2010
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