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QnkeI
aus Wolfenbüttel
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OC God
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Zitat von eskimo um 18:08 am Mai 14, 2005
Also um nochmal aufs festhalten zurückzukommen.

Wenn dich dich irgendwer beim Klauen erwischt hat, und er nachweisen kann, dass du das Ding eingesteckt hast, dann können die dich sicherlich festhalten.

Wenn dem aber nicht so ist, haben die kein Recht, dich festzuhalten, nur weil du Ihnen z.b. die Tasche nicht zeigen willst!

Da könnte ja dann jeder kommen und einen einfach so festhalten.
Ich habe auch meine Termine etc...



Ja das Gesetz wurde auch schon mehrmals gepostet.
Auf der Flucht oder bei Fluchtgefahr !!

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Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7809 Tagen | Erstellt: 12:21 am 15. Mai 2005