Zitat von eskimo um 18:08 am Mai 14, 2005 Also um nochmal aufs festhalten zurückzukommen.
Wenn dich dich irgendwer beim Klauen erwischt hat, und er nachweisen kann, dass du das Ding eingesteckt hast, dann können die dich sicherlich festhalten.
Wenn dem aber nicht so ist, haben die kein Recht, dich festzuhalten, nur weil du Ihnen z.b. die Tasche nicht zeigen willst!
Da könnte ja dann jeder kommen und einen einfach so festhalten. Ich habe auch meine Termine etc...
Ja das Gesetz wurde auch schon mehrmals gepostet. Auf der Flucht oder bei Fluchtgefahr !!
Beiträge gesamt: 7473 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2003 | Dabei seit: 7944 Tagen | Erstellt: 12:21 am 15. Mai 2005
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