Meine kleiner cousin (13jahre), hat sich auf irgendeiner P2P Seite angemeldet die anscheinend kostenpflichtig ist, aber was er nicht gesehen hat. habe mir die seite mal angeschaut, und das es kostet steht ganz klein und nicht klar. naja habe mein cousin dann mal jetzt angepöbelt wieso er sowas macht.
Das Problem dabei ist, dass er nun Aufgefordert wird diese 168 € zu bezahlen. ich meine er soll sie nicht bezahlen, da er den service eh nicht genutzt, weil er erfahren hat das es kostet und nicht erlaubt ist.
Meint ihr er muss bezahlen, oder soll er einfach nicht drauf reagieren? Bei BIZZ zeigen die ja auch ständig diese Abzockeseiten, auf die man nicht reagieren soll.
"Dem Dienstleister steht die Annahme dieses Angebots frei. Angebote von Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden grundsätzlich nicht angenommen." Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu reden, sie haben aber keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles)
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mahnung per email ist hinfällig,
wenn die wirklich etwas illegales für geld im www anbieten (), sollte man sich wohl keine gedanken machen.
gedanken machen, würde ich mir aber über den umstand, dass ein 13jähriger (vermeintliche) verträge im internet abschließt
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Beiträge gesamt: 12300 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2004 | Dabei seit: 7698 Tagen | Erstellt: 15:49 am 13. Feb. 2007
1. bis 6 jahren ist ein mensch NICHT geschäftsfähig (ausnahme taschengeldparagraph) 2. bis 14 jahren ist ein mensch minder? geschäftsfähig (im sinne des taschengeldparagraphens) 3. bis 17 jahren ist ein mensch teil geschäftsfähig (im sinne des taschengeldparagraphens) 4. ab 18 jahren ist ein mensch voll geschäfgtsfähig und kann jedlichen vertrag nach gültigem recht unterzeichnen....
Taschengeldparagraph... kindern und jugendlichen ist es erlaubt kaufverträge im rahmen ihres monatlichen /wöchentlichen taschengeldes zu unterzeichnen (auch ein kassenbon gilt aus kaufvertrag) beispiel: ein 14 jahriger bekommt 5€ in der woche... der 14 jährige darf also alles (legale) im wert von 5€ kaufn
dein cousin mit 13 jahren ist also minder geschäftsfähig... er darf im sinne des taschengeldparagraphens dinge kaufen '(legal usw...)
richtige kaufverträge wie er bei deisem onlinesche.... zustande kommen darf er NUR! mit einverständis der gesetzlichen vertreter (eltern) unterschreiben
Wie schon in den AGB´s steht schließt es sich damit also aus das dein cousin den vertrag RECHTSGÜLTIG! abgeschlossen hat! damit sind die vorderungen nichtig!
Nicht!! Zahlen... eine kleine email mit dem hinweiß auf die AGB´s und dem alter des "kunden" sollte helfen notfalls nochmal sagn das der anwalt im zweifel eingeschaltet wird dann ziehn die firmen oft den schwa.. ein... aber nicht drohen
ps: bin mir mit den zahlen nich mehr ganz sicher der kram is schon so elendig lange her ^^
(Geändert von PUNK2018 um 16:06 am Feb. 13, 2007)
achja... eltern haften für ihre kinder... uralt und im bereich des kaufmännischen schon lange nicht mehr gültig
(Geändert von PUNK2018 um 16:08 am Feb. 13, 2007)
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wo hast du denn soviel unsinn aufgetrieben
§104 bgb regelt die geschäftsunfähigkeit, hier "wer nicht das 7. lebensjahr vollendet hat"
nach §106 bgb ist beschränkt geschäftsfähig, wer das 7. vollendet und nicht unbeschränkt geschäftsfähig ist (vollendetes 18. lj)
deine "zwischenfälle" sind reine fantasieprodukte.
das sich die summe vermutlich außerhalb seiner eigenen mittel bewegt (§110), hängt die wirksamkeit seiner WE von der genehmigung des gestzl. vertreters ab.
btw: rechtsgeschäfte kommen nicht zwangsläufig durch unterzeichnen zustande, genauso wenig beschränkt der "taschengeldparagraf" (110) die wirksamkeit auf bestimmte vertragstypen
(Geändert von spraadhans um 16:49 am Feb. 13, 2007)
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