|
CREON
aus Dormagen offline
OC God 23 Jahre dabei !
AMD Ryzen 7 3500 MHz @ 3500 MHz 70°C mit 1.1 Volt
|
Ja, auch ich habe Probleme bei E-bay, scheint ja nichts neues auf dieser Welt/in diesem Forum zu sein. Ich hatte in Physikbuch bestellt und bezahlt. Ebay mitglied bestätigte die Bezahlung. Dann hörte ich nichts mehr! Telefonisch unter 2 Nummern nicht erreichbar, Anzeige erstattet (und von der Polizeit nichts gehört), alle E-Mails blieben unbeantwortet. Es ging um 18,90 und ums Prinzip. Zwei Leute meldeten sich bei mir wegen der gleichen Probleme mit dieser Frau (IFS-Onlineoffice). Hatte bis zu meiner Bestellung nur wenige negative Kommentare. Zu der Zeit, zu der ich bestellte wurden ohne die negativen Bemerkungen zu kommentieren einfach ca. jeder 6 Artikel nicht ausgeliefert. Das Betraf ca. 5 Artikel. Danach wieder nur positive Bewertungen. Dennnoch ist keiner erreichbar. Dieses Verhalten wollte ich nicht afu mir sitzen lassen, bestellte mir IRGENDWAS bei dieser Person nochmal, frei nach dem Motto: Ich hab ihr schon Geld überwiesen, also muß sie auch Ware liefern. Bezahlt hab ich natürlich nichts, gehört hab ich auch noch nichts außer eine Standardmail, was ich überweisen soll. Möchte damit eigentlich bezwecken, dass sie die E-Bay Gebühren zahlen muß und sich hoffentlich daher beschweren wird, womit endlich Kontakt zustande kommt. Schließlich hat die Person ca. 300 Euro eingenommen mit nicht gelieferten Sachen, ohne dass es negativen Einfluss hatte. Sie hat quasi die Leute um dieses Geld betrogen und niemanden störts! Was kann bei einer Aktion wie meiner passieren? Ich denke mir: Entweder sie ignoriert es, um Kontakt zu vermeiden oder es kommt ein Gespräch mit E-Bay zustande. Da ich noch Geld bei ihr "gut" habe und den "Schaden" auch ordnungsgemäß gemeldet habe, kann mir denke ich wegen diesem einen Artikel nichts passieren. Wenn sie das aber ignoriert, möchte ich gerne weiterhin bei ihr bestellen, um sie zu schädigen. Was habe ich dann zu erwarten, wenn ich ihr quasi regelmäßig den ganzen Laden leerkaufe!? Schließlich ist das Selbstjustiz! Würdet ihr das machen? Oder was würdet ihr machen? Mein Ebay Account interessiert mich nicht, von mir aus können die mich sperren, kaufe ohnehin nicht wieder dort ein. Geht mir halt darum, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nicht, dass ich nachher der Buhmann bin, der alles falsch gemacht hat.
Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.
|
Beiträge gesamt: 4049 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8592 Tagen | Erstellt: 14:45 am 16. Sep. 2005
|
|
|
|
|
|
Breaker10
aus Weilmünster offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core 2 Quad 2933 MHz @ 3800 MHz 46°C mit 1.2 Volt
|
Naja, habe bei P3D auch was verkauft, nur er meldete sich noch aber kein Geld Habe dann Anzeige erstattet, das ist auch schon 6 Monate her, das dauert bei der Staatsanwaltschaft etwas, der Staat ist nur schnell wenn er etwas von dir will, anders nicht
WIE POSTE ICH FALSCH ? Nachdem ich GOOGLE, die FAQ´s und die BOARDSUCHE erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann
|
Beiträge gesamt: 7089 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8602 Tagen | Erstellt: 4:30 am 18. Sep. 2005
|
|
|
|
Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
|
Creon, habe ich dich falsch in Erinnerung oder bist du Jurastudent? Du hast einen Anspruch auf deine Ware bei ihr. Oder Anspruch auf dein Geld, falls sie nicht liefern kann. Die Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wird ihr eine Strafe einbringen oder Ärger, aber dein Geld bekommst du dadurch nicht zurück. Das mußt du privatrechtlich einklagen. Soviel zur Ist-Situation. Wenn du jetzt bei ihr Sachen ersteigerst und nicht bezahlst, entsteht ein Anspruch der Frau dir gegenüber. Du schuldest ihr dann Geld. Man kann sich bei einem Mal mit Paragraph 119 BGB rausreden (Nichtigkeit wegen Irrtums). Aber wenn du zehn mal bei ihr kaufst, in der Absicht, nicht zu bezahlen, hui, das wäre dann schon Vorsatz und das kann echt böse werden, wenn SIE zur Polizei geht und Strafanzeige erstattet und/oder zum Anwalt geht, um ihre Kohle von dir einzuklagen. Da kommst du nicht raus. Daß sie dich einmal gelinkt hat, ist vollkommen irrelevant. Das gibt dir (leider) nicht das Recht, sie zu linken. Die Opfer sind, wie so oft, allein gelassen, Creon. Wenn du was Böses unternimmst, auf keinen Fall mit deinem echten, offiziellen account, denn sie kennt deinen Namen und deine Adresse. Godot: dein Kommentar ist echt das letzte. Wie kann man sich nur beschei**en lassen und sagen "sch**** drauf, hol dir die Ware woanders".... tss, tsss.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
|
Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8572 Tagen | Erstellt: 11:02 am 19. Sep. 2005
|
|
|
|
|