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Zitat von SenSej um 13:47 am Sep. 9, 2008
wenn ich ehrlich bin warte ich nur auf anfang Dezember ;)

ich versuch alles etwas nach hinten zu schieben :)



Kann au nich mehr warten :lol:


Zitat von eskimo um 16:00 am Sep. 10, 2008
Update: Es fallen wohl keine Zollgebühren, wohl aber 19% Umsatzsteuer an... - man spaar wohl also doch kaum was!



Eben nicht! Bei "Waren mit geringem Wert" werden keine Einfuhrabgaben berechnet - auch nicht die "Einfuhrumsatzsteuer", die Du sicher meinst ;)

Klick mich zum Zoll!

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eskimo
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Doch - die Info stammt direkt vom Zoll!
Versandkosten werden wohl nicht besteuert, dafür aber der Warenwert ab dem ersten Euro!

Edit:

Was du da oben rangeschrieben hast gilt aktuell für die 22 Euro!
Nicht aber ab dem 1.12!

Vom 1.12. steht noch nichts auf der Website, deswegen habe ich nachgefragt. Keine Zollgebühren bis 150€ Warenwert, wohl aber 19% Mehrwertsteuer! 200%!



Ab dem 01. Dezember wird die Freigrenze von 22 EUR auf 150 EUR erhöht.
Jedoch wird vermutlich die Koppelung mit Einfuhrumsatzsteuer gekippt, so das zwar bis zu dieser Grenze kein Zoll jedoch die 19% EUSt erhoben wird.
Geschenksendungen sind nach wie vor bis 45 EUR Zoll und EUst frei. Geschenksendung heißt !unentgeltlich! von privat an privat, bis 350 EUR wird hier mit einem pauschalen Satz von 13,5% abgefertigt.



(Geändert von eskimo um 16:45 am Sep. 17, 2008)

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Klare Trennung bei den Befreiungen:
Zoll - 22 € (ab 01.12. dann 150 €)
Einfuhrumsatzsteuer - 25 €

Das heißt, man muß dann ab 01.12. eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die Steuer zahlen, wenn die Grenze von 25 € übersteigt.

Quelle Haufe Steuer Office:

Nach der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (§ 5 Abs. 2 UStG) ist u.a. steuerfrei die Einfuhr von:
  • Gegenständen in kleinen Mengen bzw. zu geringem Wert (gegenwärtig bis zu 25 EUR)
  • Werbedrucken für in der EU-ansässige Personen und Werbematerial für den Fremdenverkehr
  • Behältnisse und Verpackungen
  • Rückwaren (Waren, die nachweisbar aus dem freien Verkehr des Inlands ausgeführt und von demjenigen wieder eingeführt werden, der sie ausgeführt hat, außer wenn der Gegenstand vor der Einfuhr geliefert worden ist),
  • nur vorübergehend im Inland verwendete Gegenstände (zeitlich befristet für 6 bzw. maximal 24 Monate)
  • Gegenstände, die lediglich im Freihafen gelagert oder veredelt werden, um danach wieder in das Inland zu gelangen


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eskimo
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Somit sind wir uns "halbwegs" einig, dass unter 150€ die Mehrwertsteuer anfällt?

Aber etwas billiger wird das ganze dennoch!
Wenn man von ner Bestellung von 150€ ausgeht, dann fallen - wenn die Grenze von 25€ beibehalten wird - 23,75€ an Mehrwertsteuer an.

Sprich man würde dann 173,75€ bezahlen - besser als das was man heute zahlen würde.


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Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag!
Sobald die 25€ Freigrenze überschritten sind, fällt sofort Steuer an. Wenn man also nen Zollwert von 25,01 € hat, beträgt die Steuer 4,75 € :thumb:


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Dann stimmt meine Auskunft also doch! ;)

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So halb vielleicht, Grundsätzlich: ja, aber was die Beträge und die GRENZEN angeht: nein :lol:


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Da oben steht auch wieder "vermutlich". Ich mache mich jetzt nochmal auf die genaue Verordnung ab 1.12. im original auf die Suche ;) Dann können wir es nachlesen ;)

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Ich bin gespannt!
Die Info habe ich direkt von einem Zoll Mitarbeiter, denke mal der hat sich vorsichtig ausgedrückt weil es eben erst zu 100% sicher ist, sobald die Verordnung raus ist, aber im Gespräch ist es offenbar so.



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Wenn man bei Zoll.de nach Einfuhrumsatzsteuer schaut, is da garkeine Befreiung bei einem Minderbetrag vorgesehen.

Und meist steht nur was für den kommerziellen Bereich, dass wenn im Ausfuhrland schon die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, das hier nicht nochmal aufgeschlagen wird.

Also ich hab bis jetzt noch nie eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt.

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