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maxpayne
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@poschy
da fragst du am besten direkt bei der quelle des kindergeldes! ;)

@smoke81
ich würde mir überlegen, ob ich beweisen kann, dass es während des bestellvorgangs probleme gab. kann man das nicht, sehe ich da schwarz für A. kulanz seitens B wurde ja ausgeschlossen.

@topic
kann man den unterschied folgender zwei teile mit "abb. ähnlich" unter den tisch kehren oder müsste man die unterschiede zwingend beschreiben (mindere qualität, plastiksieb statt metallsieb, usw.)?


We're born naked, wet and hungry. Then things get worse...

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smoke81
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@ max

Bei verschiedenen Materialien ist das ein erheblicher Unterschied und es müsste darauf hingewiesen werden. Abgesehen davon ist auch die Filterwirkung eine andere.


>> Jetway PA78GT3, X4 940 BE @ 3,2 Ghz, HD4890 BE @ 1000/1200 Mhz @ 1,274V
>> Asus M3A-H/HDMI, X4 620, 4GB, HD3850 256MB

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maxpayne
aus tra lien
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Intel Core 2 Quad
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das habe ich mir auch gedacht. mit "abb. ähnlich" hat das nichts mehr zu tun.


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kammerjaeger
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Es sei denn, das Material ist in der Beschreibung mit Kunststoff ausgewiesen...




Zitat von spraadhans um 16:57 am Feb. 24, 2010



also nur wenn ich mutwillig etwas verschweige kann ich belangt werden



Auch wenn durch einen Mangel ein Mensch verletzt wird oder schlimmer.



Aber nur, wenn es sich um einen verschwiegenen, aber relevanten Sicherheitsmangel handelt. Wenn ich ein Auto als nicht fahrtüchtig wg. defekter Bremsen verkaufe und der Käufer dann doch damit fährt, dann ist das sein Problem...


PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB ///  Mein Spielmobil

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spraadhans
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Dann liegt schon gar kein Sachmangel vor.

Es sind (m.e.) sowieso nur wenige Fälle denkbar, in denen durch einen Mangel, welchen der Verkäufer zu vertreten hat (selten!) ein Personenschaden (Fahrlässigkeit ausreichend) oder ein sonstiger Schaden (wenigstens grob fahrlässige Pflichtverletzung) verursacht wird.

Daher kann man m.E. bedenkenlos zur o.g. Formel greifen und haftet in der Tat nur noch in absoluten Ausnahmfällen oder natürlich bei Fehlern in der Artikelbeschreibung oder arglistigem Verschweigen.


Longer bars indicate better performance.

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maxpayne
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Zitat von kammerjaeger um 23:16 am April 19, 2010
Es sei denn, das Material ist in der Beschreibung mit Kunststoff ausgewiesen...

in der produktbeschreibung wird kein wort über das material verloren. das ist es ja gerade, man "muss" sich auf das produktbild verlassen und erwartet sicher nicht die völlig andere billigversion.


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rage82
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ist keine so richtige "Rechtsfrage", aber mit sicherheit ist es der passendste thread:

Person A hat seit dem 01.04.2009 urlaub ohne bezüge. sein gehalt umfasst auch leistungsabhängige bezahlung. diese wurde nun für 2009 ausbezahlt.

dabei kam folgendes zahlenwerk zustande:

steuerbrutto: 2112,74 euro
lohnsteuer: 1 euro
soli: 0,05 euro
kirchensteuer 0,15 euro

hat das nun damit zu tun, dass der arbeitgeber davon ausgeht, das keine weiteren gehälter bezahlt werden? es sind keine weiteren jobs vorhanden und diese müssten ausnahmslos dem arbeitgeber gemeldet und evtl. auch genehmigt werden.

falls es ein fehler ist, den der arbeitgeber aber eventuell nicht einsieht, sollte man dann dsa finanzamt informieren? steuerhinterziehung will A nun nicht gerade begehen.


"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl

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kammerjaeger
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Zitat von rage82 um 14:08 am Mai 17, 2010

hat das nun damit zu tun, dass der arbeitgeber davon ausgeht, das keine weiteren gehälter bezahlt werden?



Scheint so. Der Arbeitgeber geht somit von den Jahres-Kummulativwerten aus und berechnet dafür die Abzüge.


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Ino
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Mal eine Frage.

Nehmen wir mal an A wohnt in einem Mietshaus spricht es gibt mehrere Parteien und jede Partei muss jeden Monat den Rasen mähen. Es steht ein Rasenmäher zur Verfügung. Jetzt geht das Ding beim mähen kaputt. Wer muss den Rasenmäher bezahlen ?


Ein Kaffee am morgen vertreibt alle Sorgen :)

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quake34ever
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OC God
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ich würde behaupten entweder person a, kann dies über die eigene haftflicht decken, da fremdeigentum

der vermieter / verwalter, was dann aber sicher iwie auf die gesamtkosten am jahresende umgelegt wird

oder es ist anders in der hausordnung geregelt ala gemeinschäftsgerät, gemeinschaftsrechnung ;)

wenn ich person a wäre, dann mit dem vermieter/verwalter reden und ggfls die haftpflicht in anspruch nehmen


Hier war mal was ^^ => Under Construction cD

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